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Inhalt / Vorwort / Kapitel I

Einige Hinweise

Kapitel II und III

Zur Person / Kontakt

Kapitel IV und V

Kapitel VI und VII

Kapitel VIII und Schluss

 
Vorwort - Kapitel I - Kapitel II - Kapitel III - Kapitel IV - Kapitel V - Kapitel VI - Kapitel VII - Kapitel VIII - Schluss

(Der Originaltext der Instruktion ist in schwarzer Schrift gesetzt;
meine Kommentare erscheinen violett und eingerückt.

Die Zahlen in eckigen Klammern verweisen auf Fußnoten der Instruktion,
die ich auf diesen Seiten nicht übernommen habe. Siehe
Anmerkung.)

Inhaltsverzeichnis


Vorwort


Absatz

1-13

Kapitel I:
Die Regelung der heiligen Liturgie

14-18

1. Der Diözesanbischof, Hoherpriester seiner Herde

19-25

2. Die Bischofskonferenz

26-28

3. Die Priester

29-33

4. Die Diakone

34-35

Kapitel II:
Die Teilnahme der christgläubigen Laien an der Feier der Eucharistie

1. Die tätige und bewußte Teilnahme

36-42

2. Die Aufgaben der christgläubigen Laien bei der Feier der heiligen Messe

43-47

Kapitel III:
Die rechte Feier der heiligen Messe

1. Die Materie der heiligsten Eucharistie

48-50

2. Das eucharistische Hochgebet

51-56

3. Die übrigen Teile der Messe

57-74

4. Die Verbindung verschiedener Riten mit der Meßfeier

75-79

Kapitel IV:
Die heilige Kommunion

1. Die Disposition für den Empfang der heiligen Kommunion

80-87

2. Die Spendung der heiligen Kommunion

88-96

3. Die Kommunion der Priester

97-99

4. Die Kommunion unter beiden Gestalten

100-107

Kapitel V:
Einige weitere Aspekte in Bezug auf die Eucharistie

1. Der Ort für die Feier der heiligen Messe

108-109

2. Verschiedene Elemente bezüglich der heiligen Messe

110-116

3. Die heiligen Gefäße

117-120

4. Die liturgischen Gewänder

121-128

Kapitel VI:
Die Aufbewahrung der heiligsten Eucharistie
und ihre Verehrung außerhalb der Messe

1. Die Aufbewahrung der heiligsten Eucharistie

129-133

2. Einige Formen der Verehrung der heiligsten Eucharistie außerhalb der Messe

134-141

3. Eucharistische Prozessionen und Kongresse

142-145

Kapitel VII:
Die außerordentlichen Aufgaben der gläubigen Laien

146-153

1. Der außerordentliche Spender der heiligen Kommunion

154-160

2. Die Predigt

161

3. Besondere Feiern, die bei Abwesenheit des Priesters stattfinden

162-167

4. Die aus dem Klerikerstand Entlassenen

168

Kapitel VIII:
Die Abhilfen

169-171

1. Graviora delicta

172

2. Die schwerwiegenden Angelegenheiten

173

3. Die anderen Mißbräuche

174-175

4. Der Diözesanbischof

176-180

5. Der Apostolische Stuhl

181-182

6. Beschwerden über Mißbräuche in der Liturgie

183-184

Schluß

185-186

 

Vorwort

 

1. Das Sakrament der Erlösung [1] wird von der Mutter Kirche in der heiligsten Eucharistie mit festem Glauben anerkannt, freudig angenommen, gefeiert und anbetend verehrt. Dabei verkündet die Kirche den Tod Jesu Christi und preist seine Auferstehung, bis er kommt in Herrlichkeit, [2] um als Herr und unbesiegbarer Gebieter, als ewiger Priester und König der ganzen Welt das Reich der Wahrheit und des Lebens dem allmächtigen Vater in seiner unendlichen Majestät zu übergeben. [3]

Die Instruktion verwendet im Zusammenhang mit der Eucharistie fast durchgehend den Superlativ (die höchste Steigerungsform) von «heilig». Laut Duden und katholischer Lehre gibt es aber nur  e i n e  Eucharistie. Die Steigerung des Adjektivs ist daher sinnlos.

Diesen Satz – typisch für die Sprache der Instruktion – kommentiere ich mit einem Wort Albert Schweitzers:

Der Anfang der Weisheit über Jesus
– und zugleich der Anfang der Ehrfurcht, die wir ihm schulden –
ist, dass wir von ihm ohne Phrasen reden.

Albert Schweitzer
Arzt, Theologe, Philosoph
Friedensnobelpreisträger


2. Die Lehre der Kirche über die heiligste Eucharistie, die das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle, Christus selbst, unser Osterlamm, [4] enthält, die Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens ist [5] und deren ursächlicher Einfluß sich am Ursprung der Kirche selbst zeigt, [6] ist im Laufe der Jahrhunderte in den Schriften der Konzilien und der Päpste mit großer Sorgfalt und hoher Autorität dargelegt worden. Vor kurzem hat Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika «Ecclesia de Eucharistia» einige grundlegende Aspekte zu diesem Thema für die kirchliche Situation unserer Zeit von neuem vorgelegt. [7]

Damit die Kirche dieses so große Mysterium auch heute in der Feier der heiligen Liturgie gebührend schütze, hat der Papst der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung aufgetragen, [8] nach gemeinsamer Beratung mit der Kongregation für die Glaubenslehre diese Instruktion zu verfassen, in der einige Fragen bezüglich der Ordnung des Sakramentes der Eucharistie behandelt werden. Was in dieser Instruktion dargelegt wird, ist deshalb in Zusammenhang mit der Enzyklika «Ecclesia de Eucharistia» zu lesen.

Es wird jedoch nicht beabsichtigt, eine Zusammenfassung aller Normen über die heiligste Eucharistie vorzulegen. Um den tiefen Sinn der liturgischen Normen zu bekräftigen, [9] sollen in dieser Instruktion vielmehr einige geltende Regelungen, die bereits verlautbart und festgesetzt sind, aufgegriffen und andere Bestimmungen getroffen werden, welche die geltenden Normen erklären und vervollständigen, sie den Bischöfen, aber auch den Priestern, den Diakonen und allen christgläubigen Laien vorlegen, damit sie jeder gemäß seinem Amt und den eigenen Möglichkeiten umsetze.

Von einem «Mysterium» (= Geheimnis) zu sprechen, setzt das Eingeständnis voraus, dass manche Dinge «geheimnisvoll» (= nicht erklärbar) sind. Die Kirche vermittet in dieser Instruktion aber den Eindruck, sämtliche Geheimnisse gelüftet zu haben, wenn sie mit betonharter Gewissheit sogar kleinste Nebensächlichkeiten reglementiert, zum Beispiel was der Priester unter dem Messgewand zu tragen hat (Absatz 122) und wie das Spülwasser vom Reinigen der Altartücher zu entsorgen ist (Absatz 120).

Dieser Punkt ist mir sehr wichtig:
Die Instruktion «Redemptionis sacramentum» richtet sich nicht speziell an die Kleriker und Theologen, sondern ausdrücklich
an alle Laien! Schade, dass die Autoren nicht eine Sprache benutzen, die auch von Laien verstanden wird («... die Akklamation nach der Wandlung und die Akklamation des Amen nach der Schlußdoxologie sowie andere von der Bischofskonferenz approbierte und vom Heiligen Stuhl rekognoszierte Akklamationen») und dass die  G r ü n d e  für die Gebote und Verbote nicht dargelegt werden.


3. Die Normen, die in dieser Instruktion enthalten sind, gelten für die Liturgie des römischen Ritus und mit den entsprechenden Anpassungen auch für die Liturgie in den übrigen rechtlich anerkannten Riten der lateinischen Kirche.


4. «Ohne Zweifel war die Liturgiereform des Konzils von großem Gewinn für eine bewußtere, tätigere und fruchtbarere Teilnahme der Gläubigen am heiligen Opfer des Altares». [10] Dennoch «fehlt es nicht an Schatten». [11] So kann man nicht verschweigen, daß es Mißbräuche, auch sehr schwerwiegender Art, gegen das Wesen der Liturgie und der Sakramente sowie gegen die Tradition und die Autorität der Kirche gibt, die den liturgischen Feiern heute in dem einen oder anderen kirchlichen Umfeld nicht selten schaden. An einigen Orten sind mißbräuchliche Praktiken in der Liturgie zur Gewohnheit geworden. Es ist klar, daß dies nicht zugelassen werden kann und aufhören muß.

Ein kleines, aber wichtiges Detail: Wenn es sich nicht um eine sprachliche Ungenauigkeit handelt, sind mit «Schatten»  n i c h t  die im folgenden Satz erwähnten «Missbräuche gegen das Wesen der Liturgie» gemeint! Durch das einschränkende «dennoch» bezieht sich «Schatten» eindeutig auf den vorhergehenden Satz: auf die  L i t u r g i e r e f o r m   d e s   K o n z i l s !  Leider geben die Autoren nicht an, welche Punkte der Liturgiereform sie damit meinen.

Ebenso wenig erfährt der Leser über Art, Umfang und Urheber der «missbräuchlichen Praktiken».  D a s s  es bei weltweit

              4.500 Bischöfen,
          405.000 Priestern,
       4.000.000 Seelsorgerinnen und Seelsorgern und mehr als
1.000.000.000 katholischen Christen

gelegentlich zu Missbräuchen kommt, bezweifelt niemand. Es bleibt aber unklar, ob die Missbräuche tatsächlich einen Umfang angenommen haben, der diese Instruktion unerlässlich macht, oder ob es nicht vielleicht ausreichen würde, im Einzelfall bei nicht tolerierbaren Praktiken einzugreifen. Dieses Dokument vermittelt mir jedenfalls den Eindruck, als betrachte der Vatikan den gesamten Klerus und alle Gläubigen als potentielle «Straftäter» (Absatz 178).

Es scheint mir heute unmöglich zu sein, eine autoritäre Autorität aufrichten zu wollen. Die einzige Autorität, die die Welt von heute versteht, ist die dialogisierende Autorität. Wenn der Obere keinen Dialog führt, wenn er keine wirkliche Berufung zum Dialog hat, ist er tot. Er wird keinerlei Macht haben.

Dom Helder Camara
Erzbischof (1909–1999)


5. Die Befolgung der von der Autorität der Kirche erlassenen Normen verlangt, daß Denken und Wort, äußere Handlung und Gesinnung des Herzens damit übereinstimmen. Eine bloß äußerliche Beachtung der Normen widerspräche offensichtlich dem Wesen der heiligen Liturgie, in der Christus, der Herr, seine Kirche versammeln will, damit sie mit ihm «ein Leib und ein Geist» [12] werde. Deshalb muß die äußere Handlung vom Glauben und von der Liebe erleuchtet sein, die uns mit Christus und untereinander verbinden und die Liebe zu den Armen und Notleidenden wecken.

In «Wort» und «äußerer Handlung» kann sich ein Katholik (auch wenn es ihm vielleicht schwer fällt) den kirchlichen Normen unterordnen: indem er keine Kritik an diesen Normen übt und treu alle Instruktionen befolgt. Aber glaubt der Vatikan ernsthaft, das Denken und die «Gesinnung des Herzens» lasse sich per kirchlich erlassener Norm  v e r o r d n e n ?!

Es hilft also auch nicht, immer positiv über diese Instruktion zu reden und treu alle Regeln zu befolgen; wer (stille, innere) Zweifel an den Anordnungen des Vatikan hat, widerspricht damit «dem Wesen der heiligen Liturgie» und ist folglich auch nicht mehr «ein Leib und ein Geist» mit Christus.

Ein überraschender Gedankensprung! Was haben plötzlich die Armen und Notleidenden mit den von der Kirche erlassenen Normen zu tun? Und wieso «deshalb»?

Die Worte und Riten der Liturgie sind zudem treuer, durch die Jahrhunderte gereifter Ausdruck der Gesinnung Christi, und sie lehren uns, so gesinnt zu sein wie er. [13] Indem wir unseren Geist diesen Worten angleichen, erheben wir unsere Herzen zum Herrn. Was in der vorliegenden Instruktion gesagt wird, möchte zu jener Übereinstimmung unserer Gesinnung mit der Gesinnung Christi hinführen, die in den Worten und Riten der Liturgie zum Ausdruck kommt.

Was ist mit den Menschen, denen es nicht möglich ist, ihren «Geist diesen Worten anzugleichen», weil es sich bei der Liturgie um Worte und Riten handelt, die ihnen fremd sind, die mit ihrem Alltag nichts zu tun haben? Ist es nur mit  d i e s e n  Worten der Liturgie möglich, die Herzen zum Herrn zu erheben? Sind jahrhundertelang «gereifte» Worte wertvoller als Worte aus unserer Zeit?


6. Die Mißbräuche tragen «zur Verdunkelung des rechten Glaubens und der katholischen Lehre über dieses wunderbare Sakrament» bei. [14] So wird auch erschwert, daß «die Gläubigen in gewisser Weise die Erfahrung der beiden Emmausjünger machen können: "Da gingen ihnen die Augen auf, und sie erkannten ihn."» [15] Weil die Kraft und Gottheit [16] des Herrn und der Glanz seiner Güte besonders im Sakrament der Eucharistie offenbar werden, ist es geziemend, daß alle Gläubigen den Sinn für die anbetungswürdige Majestät Gottes nähren und pflegen, den sie durch das heilbringende Leiden des eingeborenen Sohnes empfangen haben. [17]

Auch mir sind die Augen aufgegangen.
Als mir auffiel, dass das Wort «Missbrauch» ungewöhnlich oft im Text erscheint, habe ich das Vorkommen einiger Schlüsselbegriffe untersucht. Das Ergebnis ist erschreckend:

63 x

 müssen, muß

12 x

 Glaube, Glauben

54 x

 Norm

11 x

 Liebe

35 x

 Mißbrauch, Mißbräuche

4 x

 Freiheit

28 x

 Vorschrift, vorgeschrieben

3 x

 Heil

15 x

 Regel

2 x

 Vertrauen

15 x

 Autorität

1 x

 Hoffnung

12 x

 Gesetz

1 x

 Freude

12 x

 Gefahr

0 x

 Segen

11 x

 streng

0 x

 freiwillig

10 x

 rechtmäßig

0 x

 gerne

10 x

 approbiert, approbieren

0 x

 Einladung, eingeladen, einladen

6 x

 zu verweigern

0 x

 Dank

6 x

 Disziplin

0 x

 dürfen, darf *

* außer in verneinender und einschränkender Form («darf nicht», «dürfen niemals», «darf nur dann»)

Es ist in der Instruktion öfter von Missbrauch die Rede, als von Glaube, Liebe, Freiheit, Heil, Vertrauen, Hoffnung und Freude  z u s a m m e n g e r e c h n e t !  Ich finde, das sagt eine Menge über das Gottes-, Kirchen- und Selbstverständnis des Vatikan aus.

 

Mit einem Tropfen Honig fängt man mehr Mücken
als mit einem ganzen Fass Essig.

Franz von Sales

Mit aufmerksamer, geduldiger und langmütiger Miene
gelangt man besser und schneller zum Ziel als mit Strenge und Peitsche.

Papst Johannes XXIII


7. Die Mißbräuche haben ihre Wurzel nicht selten in einem falschen Begriff von Freiheit. Gott hat uns in Christus aber nicht jene illusorische Freiheit gewährt, in der wir machen, was wir wollen, sondern die Freiheit, in der wir tun können, was würdig und recht ist. [18] Dies gilt gewiß nicht nur für jene Vorschriften, die unmittelbar von Gott kommen, sondern auch für die Gesetze, die von der Kirche promulgiert worden sind, wenn man das Wesen einer jeden Norm entsprechend berücksichtigt. Daher müssen sich alle nach den Anordnungen der rechtmäßigen kirchlichen Autorität richten.

Ich bin ja auch der Meinung, das Freiheit  n i c h t  bedeutet, alles nach eigenem Gutdünken tun zu können. Mit der vatikanischen Definition kann ich aber überhaupt nichts anfangen. Denn sie besagt:
1. Freiheit = tun können, was würdig und recht ist,
2. was würdig und recht ist, bestimmt der Vatikan.

Daraus folgt:

3. Freiheit = tun können, was der Vatikan bestimmt.

Rom sollte besser unverblümt sagen, dass wir in manchen Dingen  k e i n e  Freiheiten haben – statt uns solch ein Freiheits-Surrogat anzubieten (und es dann auch noch als «von Gott gewährt» zu bezeichnen).

Übrigens ist das eine merkwürdige Logik: Gott gewährt uns die Freiheit, «in der wir tun  k ö n n e n , was würdig und recht ist.» Und darum  m ü s s e n  sich alle nach den Anordnungen der kirchlichen Autorität richten?!

Gelegentlich scheinen die Autoren bei der Wortwahl vergessen zu haben, dass sie diese Instruktion nicht nur an Thelogen, sondern ausdrücklich auch an «alle christgläubigen Laien» richten (Absatz 2). Ich finde, es ist insipid und ohne Exkulpation, dass dieser Exhorte keine Translation nicht-usueller Begriffe apponiert wurde. Darum habe ich einige Wörter im Fremdwörterbuch bzw. im Internet nachgeschlagen, zum Beispiel das (mir bisher völlig unbekannte) Wort «promulgieren»:

promulgieren: bekannt geben, veröffentlichen, verbreiten

Drei schöne, griffige Alternativen bietet der DUDEN für das Verb «promulgieren»! Warum benutzen die Autoren bzw. Übersetzer trotzdem dieses völlig ungebräuchliche Fremdwort? Sind sie schon derart «abgehoben», dass sie nicht mehr die Sprache des «einfachen» Volkes kennen? Oder wollen sie damit demonstrieren, dass sich die Hirten des Gottesvolkes in höheren geistigen Sphären bewegen?


8. Man muß auch mit großer Traurigkeit feststellen, daß «ökumenische Initiativen, die zwar gut gemeint sind, [...] zu eucharistischen Praktiken verleiten, die der Disziplin widersprechen, mit der die Kirche ihren Glauben zum Ausdruck bringt». Die Eucharistie ist jedoch «ein zu großes Gut, um Zweideutigkeiten und Verkürzungen zu dulden». Daher ist es angebracht, einige Dinge zu korrigieren und genauer festzulegen, damit auch in diesem Bereich «das Mysterium der Eucharistie weiterhin in seinem vollen Glanz erstrahle». [19]

Man muss mit großer Traurigkeit feststellen, dass Rom die ökumenischen Initiativen missversteht: Selbst wenn die angesprochenen «eucharistischen Praktiken» der  D i s z i p l i n  widersprechen (leider äußern sich die Autoren nicht weiter dazu, welche Praktiken gemeint sind und was «Zweideutigkeiten» und «Verkürzungen» sein sollen), so sind diese Gläubigen bzw. ökumenischen Initiativen dennoch   T e i l   d e r   K i r c h e   und bringen damit ebenso ihren  G l a u b e n  zum Ausdruck!


9. Sehr oft beruhen die Mißbräuche auf Unkenntnis, denn meistens werden jene Dinge abgelehnt, deren tieferen Sinn man nicht erfaßt und um deren Alter man nicht weiß. Denn unter dem «Anhauch und Antrieb» der Heiligen Schrift sind «liturgische Gebete, Orationen und Gesänge geschaffen worden, und aus ihr empfangen Handlungen und Zeichen ihren Sinn». [20] Was die sichtbaren Zeichen betrifft, «welche die heilige Liturgie gebraucht, um die unsichtbaren göttlichen Dinge zu bezeichnen», so sind sie «von Christus oder der Kirche ausgewählt». [21] Die Strukturen und Formen der heiligen Feiern – gemäß der Tradition jedes einzelnen Ritus im Osten und im Westen – stimmen mit der Gesamtkirche schließlich auch in all dem überein, was die aus apostolischer und beständiger Tradition allgemein angenommenen Bräuche betrifft, [22] welche die Kirche den künftigen Generationen treu und sorgsam weitergeben muß. All das wird von den liturgischen Normen weise behütet und bewahrt.

Dem stimme ich zu. Warum aber unternimmt der Vatikan nichts gegen die Unkenntnis? Bei fast allen Anweisungen und Verboten dieser Instruktion fehlt eine Begründung oder Erklärung! Sehen Sie sich z.B. einmal den großen Kasten nach dem folgenden Absatz an. Es mag durchaus gute Gründe geben, warum der Vatikan für die Eucharistie Regeln festlegt, die eindeutig im Widerspruch zu den Evangelien stehen. Wenn der Vatikan so sehr daran interessiert ist, dass die Gläubigen den «tieferen Sinn erfassen», dann wäre es sinnvoll, wenn er sie ihnen auch mitteilt, statt einfach nur «Unkenntnis» zu beklagen.

Sehr viele Regeln, Vorschriften, Verbote usw. können  n u r  mit der Tradition (nicht aber mit der Bibel) begründet werden. Das Alter allein macht «jene Dinge» aber nicht wertvoller oder richtiger. In Abwandlung eines Wortes von Kurt Tucholsky sage ich:

«Lass dir von keinem Geistlichen imponieren, der dir erzählt: "Lieber Freund, das machen wir schon seit vielen hundert Jahren so!" Man kann eine Sache auch viele hundert Jahre lang falsch machen.»

Und weiter gedacht: «Was viele hundert Jahre lang gut und richtig und wertvoll und angemessen war, kann heute schlecht, falsch, wertlos und veraltet sein.» Papst Johannes XXIII war auch der Meinung und berief (trotz immenser Widerstände innerhalb der Kirche) das Zweite Vatikanische Konzil.

Mit «Gesamtkirche» ist hier natürlich nicht die  g e s a m t e  Kirche gemeint, sondern nur die römisch-katholische, die sich immer noch für die «einzig wahre Kirche» hält.


10. Die Kirche selbst hat keine Vollmacht über das, was von Christus festgesetzt worden ist und den unveränderlichen Teil der Liturgie bildet. [23] Wenn nämlich das Band zerrissen würde, das die Sakramente mit Christus verbindet, der sie eingesetzt hat, und mit den Ereignissen, auf denen die Kirche gegründet ist, [24] wäre dies in keiner Weise zum Nutzen der Gläubigen, sondern würde ihnen schweren Schaden zufügen. Die heilige Liturgie ist nämlich engstens mit den Grundsätzen der Lehre verbunden. [25] Folglich führt der Gebrauch von nicht approbierten Texten und Riten dazu, daß das notwendige Band zwischen der lex orandi und der lex credendi geschwächt wird oder verloren geht. [26]

lex orandi, lex credendi: Gesetz des Glaubens, Gesetz des Betens

Ich weiß nicht, was mit dem «notwendigen Band zwischen der lex orandi und der lex crecendi» gemeint ist. Wichtiger finde ich, dass das Band zwischen den  G l ä u b i g e n  und  C h r i s t u s  nicht geschwächt wird oder verloren geht. Und dieses Band braucht keine Approbation.

Diese Formulierung erweckt den Eindruck, als sei die Liturgie (oder wenigstens große Teile davon) «von Christus festgesetzt worden». Das ist aber nicht der Fall; nur wenige Riten und Worte der Liturgie können direkt auf Christus zurückgeführt werden.

Dagegen stehen viele Anordnungen dieser Instruktion im Widerspruch zu den Evangelien:

Die Heilige Schrift

«Redemptionis sacramentum»

Jesus saß beim Abendmahl
mit seinen Jüngern zu
Tisch:

«Als es Abend wurde, begab er sich mit den Jüngern zu Tisch.» (Mt 26, 20)

«Während sie nun bei Tisch waren und aßen ...» (Mk 14, 18)

Der Vatikan verbietet das Abendmahl am Tisch:

«Von einer schweren Notlage abgesehen, darf die Messe nicht an einem Eßtisch oder in einem Speisesaal oder an einem Ort, an dem die Mahlzeiten eingenommen werden, und auch nicht in einem Raum, in dem sich Speisen befinden, gefeiert werden. Diejenigen, die an einer Messe teilnehmen, dürfen während der Feier nicht an Tischen sitzen.» (Absatz 77)

Sie kamen zu einer
Mahlzeit zusammen:

«Sie fanden alles so, wie er es ihnen gesagt hatte, und bereiteten das Paschamahl vor.» (Mk 14,16)

«Während des Mahls nahm Jesus das Brot ...» (Mt 26, 26)

Der Vatikan verbietet Feier der heiligen
Messe im Kontext eines Mahls:

«Die Feier der heiligen Messe darf in keiner Weise in den Kontext eines gemeinsamen Mahles eingefügt oder mit einem solchen Mahl in Beziehung gebracht werden (...) während der Meßfeier darf die gewöhnliche Speise für die Gläubigen nicht sichtbar sein.» (Absatz 77)

Die Bibel spricht nur von «Brot», gibt aber nicht an, aus welchem Getreide es gemacht ist.

«Und er nahm Brot, sprach das Dankgebet, brach das Brot ...» (Lk 22, 19)

Der Vatikan schreibt die zwingend die Verwendung von Weizenmehl vor:

«Das Brot (...) muß ungesäuert, aus reinem Weizenmehl bereitet (...) sein (...). Daraus folgt, daß Brot, das aus einer anderen Substanz, wenn auch aus Getreide, bereitet ist (...), keine gültige Materie für den Vollzug des eucharistischen Opfers und Sakramentes darstellt.» (Absatz 48)

Die Bibel spricht nur vom «Kelch» und von der «Frucht des Weinstocks».

«Dann nahm er den Kelch...»
(Mt 26,27, Mk 14,23 und Lk 22,17)

«... werde ich nicht mehr von der Frucht des Weinstocks trinken...» (Mt 26,29, Mk 14,25 und Lk 22,18)

Der Vatikan verbietet Traubensaft:

«Der Wein, der für die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, muß naturrein, aus Weintrauben gewonnen und echt sein, er darf nicht verdorben und nicht mit anderen Substanzen vermischt sein. (...) Es darf kein Vorwand zugunsten anderer Getränke jedweder Art zugelassen werden, die keine gültige Materie darstellen.» (Absatz 50)

Jesus brach das Brot
während der Wandlung:

«... dann brach er das Brot, reichte es seinen Jüngern und sagte: Nehmt und esst; das ist mein Leib ...» (Mk 14, 22)

Der Vatikan verbietet das Brechen
der Hostie während der Wandlung:

«An einigen Orten hat sich der Mißbrauch verbreitet, daß der Priester bei der Feier der heiligen Messe die Hostie während der Wandlung bricht. Dieser Mißbrauch widerspricht der Tradition der Kirche. Er ist zu verwerfen und dringend zu korrigieren.» (Absatz 55)

Jesus beauftragte die Jünger,
den Kelch
weiterzureichen:

«Und er nahm den Kelch, sprach das Dankgebet und sagte: Nehmt den Kelch und verteilt ihn untereinander!» (Lk 22, 17)

Der Vatikan verbietet das Weiterreichen:

«Es ist den Gläubigen nicht gestattet, die heilige Hostie oder den heiligen Kelch selbst zu nehmen und noch weniger von Hand zu Hand unter sich weiterzugeben.» (Absatz 94)

Jesus gab den Jüngern
das Brot mit den Worten:

«Nehmt und esst; das ist mein Leib.» (Mt 26, 26)

«Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird. Tut dies zu meinem Gedächtnis.» (Lk 22, 19)

Der Vatikan ordnet an, dass den Konzelebranten Leib und Blut Christi schweigend gereicht werden müssen:

«Wenn ein Priester oder ein Diakon den Konzelebranten die heilige Hostie oder den Kelch reicht, ist darauf zu achten, daß er nichts sagt, also  n i c h t  die Worte ausspricht: "Der Leib Christi" oder "Das Blut Christi".» (Absatz 98)

Jesus und die Jünger aßen
und tranken
gemeinsam:

«Und während sie aßen ...»
(Mt 26, 21)

«Während sie nun bei Tisch saßen und aßen ...» (Mk 14, 18)

Der Vatikan ordnet an, dass zuerst der Priester alleine kommuniziert, anschließend das «Volk»:

«Sooft der Priester die heilige Messe zelebriert, muß er am Altar zu dem vom Meßbuch festgesetzten Zeitpunkt kommunizieren (...). Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kommuniziert.» (Absatz 97)

Jesus lud alle ein; er schloss nicht einmal den Verräter Judas aus:

«... und reichte ihn den Jüngern mit den Worten: Trinkt alle daraus.» (Mt 16, 27)

«... und sie tranken alle daraus.» (Mk 14, 23)

 

 

 

 

 

 

«Amen, amen, das sage ich euch, wenn ihr das Fleisch des Menschen- sohnes nicht esst und sein Blut nicht trinkt, habt ihr das Leben nicht in euch.» (Joh 6, 53)

Der Vatikan schließt unter anderem folgende
Personen von der Kommunion aus:

• Personen, die sich einer schweren Sünde
bewusst sind (Absatz 81),
• Christgläubige, die «massenweise und ohne
Unterscheidung zum heiligen Tisch hinzutreten»
(Absatz 83),
• Nichtkatholiken (
Absatz 84 und 85),
• Erstkommunionskinder, wenn sie zuvor nicht
gebeichtet haben (Absatz 87), 
• a l l e  Teilnehmer einer Gottesdienstfeier mit
Kommunionausteilung, wenn die Versammlung
mit einer Eucharistiefeier verwechselt werden
könnte (Absatz 165),
• wiederverheiratete Geschiedene (Can 915 CIC)

Darüber hinaus bleiben alle Gläubigen vom Kelch ausgeschlossen ...

• wenn keine entsprechende Katechese über die
dogmatischen Grundsätze des Ökumenischen
Konzils von Trient vorausgegangen sind
(Absatz 100),
• bei der geringsten Gefahr der Profanierung
(Absatz 101),
• wenn die Zahl der Kommunikanten zu groß ist
(Absatz 102),
• wenn kein Wein «sicherer Herkunft und Qualität»
verfügbar ist (Absatz 102).

Es spricht natürlich nichts dagegen, auch Dinge in die Liturgie aufzunehmen, die nicht explizit so von Christus festgesetzt oder in der Bibel erwähnt worden sind. Aber warum muss sich jemand, der genau das tut, was uns die Bibel überliefert hat, vom Vatikan «Missbrauch» vorwerfen lassen?

Damit wir in allen Stücken sicher gehen, müssen wir immer festhalten: das, was unseren Augen weiß erscheint, sei schwarz, sobald die hierarchische Kirche dies so entscheidet.

Ignatius von Loyola
Gründer des Jesuitenordens


11. Das Mysterium der Eucharistie ist zu groß, «als daß sich irgend jemand erlauben könnte, nach persönlichem Gutdünken damit umzugehen, ohne seinen sakralen Charakter und seine universale Dimension zu achten». [27] Wer daher gegenteilig handelt und eigenen Neigungen folgt – und sei er auch Priester –, greift die substantielle Einheit des römischen Ritus an, die entschieden bewahrt werden muß. [28] Er vollzieht Handlungen, die dem Hunger und Durst nach dem lebendigen Gott, den das Volk unserer Zeit verspürt, in keiner Weise entsprechen. Er verrichtet keinen authentischen pastoralen Dienst und trägt nicht zur rechten liturgischen Erneuerung bei, sondern beraubt vielmehr die Christgläubigen ihres Glaubensgutes und ihres geistlichen Erbes.

«Nach persönlichem Gutdünken» klingt nach Beliebigkeit und Leichtfertigkeit. Was ist mit den Priestern, die selbstkritisch, nach reiflicher Überlegung, in Verantwortung vor Gott, vor sich selbst und vor der Gemeinde bestimmte Elemente der Liturgie abwandeln? Sind das auch Menschen, die den «sakralen Charakter und seine universale Dimension» missachten?

Warum lassen sich bei uns nicht einmal 10 Prozent der Katholiken sonntags in der Kirche blicken (obwohl die Kirche das als «schwere Sünde» bezeichnet)?

– Weil ihnen «das Recht auf eine wahre Liturgie» (Absatz 12) vorenthalten wird?
– Weil es zu viele Priester gibt, die «keinen authentischen pastoralen Dienst» verrichten?
– Weil die Priester mit der Eucharistie zu oft «nach persönlichem Gutdünken» umgehen?
– Weil das katholische Volk zu wenig Gelegenheit hat, die heilige Messe «in voller Über-
einstimmung mit den Äußerungen des Lehramtes der Kirche» (Absatz 12) zu feiern?

– Werden die Kirchen wieder voller, wenn die Kirche nur sorgfältig genug auf die
Einhaltung der «Gesetze und Normen» achtet?

– Oder liegt es vielleicht doch eher daran, dass Worte und Riten der Liturgie
ungeeignet sind, den Hunger und Durst der übrigen 90 Prozent zu stillen?

Die einzig mögliche Antwort der Kirche kann ich mir denken: Die allerheiligste Liturgie  k a n n  selbstverständlich nicht «ungeeignet» sein. Folglich stimmt etwas nicht mit dem Hunger und Durst der Menschen – und dafür ist natürlich nicht die Kirche verantwortlich ...

Was soll denn eine «rechte liturgische Erneuerung» sein? Die Autoren betonen doch immer wieder, dass nichts an der Liturgie geändert werden dürfe!

Willkürliche Handlungen dienen nämlich nicht der wirksamen Erneuerung, [29] sondern verletzen das den Christgläubigen zustehende Recht auf eine liturgische Handlung, die Ausdruck des Lebens der Kirche gemäß ihrer Tradition und Disziplin ist. Sie tragen Elemente der Verunstaltung und Zwietracht in die Feier der Eucharistie hinein, die in hervorragender Weise und aufgrund ihres Wesens darauf ausgerichtet ist, die Gemeinschaft mit dem göttlichen Leben und die Einheit des Gottesvolkes zu bezeichnen und wunderbar zu bewirken. [30] Folgen solcher willkürlicher Handlungen sind Unsicherheit in der Lehre, Zweifel und Ärgernis im Volk Gottes und fast unvermeidlich heftige Gegenreaktionen. In unserer Zeit, in der das christliche Leben oft wegen des Klimas der «Säkularisierung» sehr schwer ist, verwirren und betrüben alle diese Dinge viele Christen in beträchtlichem Maß. [31]

Um welches Recht welcher Gläubigen geht es hier? Um das Recht der «alteingesessenen» Katholiken auf eine Liturgie, «wie sie immer schon war» oder um das Recht der Gott Suchenden auf eine Liturgie, die ihr Leben berührt?

Man kann nicht mit dem christlichen Vokabular kommen. Das rauscht an denen vorbei. Unsere christlichen Ausdrucksweisen sind gar nicht verständlich. Man muss die Sprache finden, die heute gesprochen wird, und man muss auch Probleme der Religion und der Religiosität mit einem ganz anderen sprachlichen Schatz angehen.

Pater Johannes Henschel
Touristen-Seelsorger; in einem Interview mit der Neuen
Kirchenzeitung über den «Kontakt mit kirchenfernen Menschen»

Die Starken bedürfen des Arztes nicht, sondern die Kranken.

Matthäus 9, 12

Ich will nicht ausschließen, dass es zu Zwietracht kommen kann, wenn Teile der Gemeinde mit bestimmten Änderungen der Liturgie nicht einverstanden sind. (Nach meiner Erfahrung sind Gemeinden aber durchaus bereit, Änderungen zu akzeptieren, besonders dann, wenn ihnen der Hintergrund erklärt wird.) Aber: Wer sät die Zwietracht? Die Gemeinde, die gerne mal einen Laien predigen hören will, die Christen, die sich zur Eucharistie um einen Tisch versammeln wollen, die Gläubigen, die durch Eintauchen der Hostie in den Wein kommunizieren (das alles ist laut Instruktion verboten) – oder die «papsttreuen» Katholiken, die unter Berufung auf diese Instruktion (und möglicherweise unter Androhung kirchenrechtlicher Konsequenzen) derartigen «Missbrauch» verhindern wollen?

«Unsicherheit in der Lehre, Zweifel und Ärgernis» erlebe ich auch, aber nicht durch «willkürliche Handlungen», sondern durch diese Instruktion! Ich bin zutiefst verunsichert und verärgert, wenn ich jetzt erfahre, dass viele der Priester, mit denen ich Eucharistie gefeiert habe und die meine Liebe zu Christus und zur Kirche aufgebaut haben, «keinen authentischen pastoralen Dienst» verrichtet und «die Christgläubigen» (also auch mich) «ihres Glaubensgutes und ihres geistlichen Erbes» beraubt haben sollen (Absatz 11).


Traditionen sind wie Laternenpfähle. Sie beleuchten den Weg, den wir gehen sollen.
Nur Betrunkene halten sich daran fest.

unbekannt


12. Alle Christgläubigen haben das Recht auf eine wahre Liturgie und besonders auf eine Feier der heiligen Messe, wie sie die Kirche gewollt und festgesetzt hat, wie es also in den liturgischen Büchern und durch andere Gesetze und Normen vorgeschrieben ist. In gleicher Weise hat das katholische Volk das Recht, daß das Opfer der heiligen Messe unversehrt und in voller Übereinstimmung mit den Äußerungen des Lehramtes der Kirche gefeiert wird. Schließlich ist es ein Recht der katholischen Gemeinschaft, daß die Feier der heiligsten Eucharistie so vollzogen wird, daß sie wirklich als Sakrament der Einheit erscheint und jede Art von Mängeln und Gesten gänzlich gemieden werden, die Spaltungen und Parteiungen in der Kirche hervorrufen könnten. [32]

Ich feiere den Gottesdienst, um Gott zu loben, um seine Hilfe zu bitten, um sein Wort zu hören, um seinen Tod und seine Auferstehung zu feiern und um mit anderen Christen gemeinsam Abendmahl zu feiern – aber nicht, um mein Recht auf «Übereinstimmung mit den Äußerungen des Lehramtes der Kirche» in Anspruch zu nehmen.

So, so. Wir haben das Recht, die Eucharistie «als Sakrament der  E i n h e i t » zu feiern, sind aber verpflichtet, unsere Glaubensgeschwister vom Tisch des Herrn auszuschließen, deren einziger «Fehler» darin besteht, der evangelischen Kirche anzugehören. Tolle Einheit!
Wenn es unüberwindbare theologische Gründe dafür gibt, Nichtkatholiken von der Kommunion auszuschließen, dann sollten die Autoren wenigstens auf die Formulierung «Sakrament der Einheit» verzichten. (Oder für den Begriff «Einheit» eine neue, katholische Definition finden, so wie sie es im
Absatz 7 mit dem Begriff «Freiheit» gemacht haben.)

Ecclesia semper reformanda
(Die Kirche ist immer zu erneuern)

II. Vatikanisches Konzil
Unitatis redintegratio, Nr. 6

Ecclesia semper purificanda
(Die Kirche ist immer zu reinigen)

II. Vatikanisches Konzil
Lumen gentium, Nr. 8


13. Alle Normen und Hinweise, die in dieser Instruktion dargelegt werden, stehen in verschiedener Weise mit der Aufgabe der Kirche in Beziehung, auf die rechte und würdige Feier dieses so großen Mysteriums zu achten. Von den verschiedenen Stufen, auf denen die einzelnen Normen mit dem obersten Gesetz des ganzen kirchlichen Rechts verbunden sind, nämlich mit der Sorge um das Heil der Seelen, handelt das letzte Kapitel dieser Instruktion. [33] 

 

Vorwort - Kapitel I - Kapitel II - Kapitel III - Kapitel IV - Kapitel V - Kapitel VI - Kapitel VII - Kapitel VIII - Schluss
 

     Kapitel I:
     Die Regelung der heiligen Liturgie

 

14. «Die Regelung der heiligen Liturgie hängt einzig von der Autorität der Kirche ab; und zwar liegt diese beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechts beim Bischof». [34]


15. Der Papst, «Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden, [...] verfügt [...] kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann», [35] und zwar auch im Kontakt mit den Hirten und den Herden.

Der Papst kann die ihm verliehene «höchste Gewalt» immer  f r e i  ausüben?! Ich hätte eigentlich erwartet, dass er sie Gott / der Heiligen Schrift / seinem Gewissen / dem Wohl der gesamten Kirche oder sonst einer höheren Instanz unterstellt ...


16. Sache des Apostolischen Stuhles ist es, die heilige Liturgie der ganzen Kirche zu ordnen, die liturgischen Bücher herauszugeben und ihre Übersetzungen in die Volkssprachen zu rekognoszieren sowie darüber zu wachen, daß die liturgischen Ordnungen, besonders jene, durch welche die Feier des hochheiligen Meßopfers geregelt ist, überall getreu eingehalten werden. [36]


17. Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung «behandelt das, was, unbeschadet der Kompetenz der Kongregation für die Glaubenslehre, dem Apostolischen Stuhl im Hinblick auf die Regelung und die Förderung der heiligen Liturgie, vor allem der Sakramente obliegt. Sie fördert und schützt die Ordnung der Sakramente, besonders was ihre gültige und erlaubte Feier betrifft». Schließlich «achtet sie aufmerksam darauf, daß die liturgischen Regelungen genau eingehalten werden, daß Mißbräuchen zuvorgekommen wird und solche, wo man sie aufdeckt, abgeschafft werden». [37] Gemäß der Tradition der ganzen Kirche ist dabei die Sorge für die Feier der heiligen Messe und für die Verehrung, die der heiligsten Eucharistie auch außerhalb der Messe erwiesen wird, vorrangig.

Wenn einer emphatisch beteuern wollte, er habe nie an der Kirche gezweifelt, so möge er sich fragen, ob er je wirklich an die Kirche geglaubt hat.

Dietrich Bonhoeffer


18. Die Christgläubigen haben das Recht, daß die kirchliche Autorität die heilige Liturgie vollständig und wirksam regelt, damit die Liturgie niemals als «Privatbesitz von irgend jemandem, weder des Zelebranten noch der Gemeinde, in der die Mysterien gefeiert werden», [38] betrachtet werde.

Mit der gleichen Logik könnte man Häuslebauer davon überzeugen, sie hätten das  R e c h t , sich alles vom Bauordnungsamt «vollständig und wirksam» vorschreiben zu lassen, vom Garagendachneigungswinkel bis zur Farbe der Fensterrahmen. Es mag ja sein, dass solche Vorschriften richtig und wichtig sind, es wäre aber ehrlicher, in diesen Fällen nicht von  R e c h t  zu reden, sondern von  P f l i c h t .

Ich halte es für unvorstellbar, dass irgendein Christ – sei er nun ultraorthodox oder ultraliberal – sich das Recht zugestehen würde, die Liturgie als «Privatbesitz» zu betrachten. Der Vatikan scheint das für möglich zu halten.
Der Vatikan ist vermutlich der Ansicht,  j e d e  Änderung an der von ihm selbst festgesetzen Liturgie sei bereits eine «Inbesitznahme». Wer so eifersüchtig seinen Schatz hütet, darf sich nicht darüber wundern, dass ein großer Teil der Katholiken (in Deutschland mehr als 90 Prozent!) das Interesse an diesem Schatz verloren hat.
 

Wir sind nicht auf der Erde, um ein Museum zu hüten, sondern um einen Garten zu pflegen, der von blühendem Leben strotzt und für eine schönere Zukunft bestimmt ist.

Papst Johannes XXIII

 

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1. Der Diözesanbischof, Hoherpriester seiner Herde


19. Der Diözesanbischof, erster Ausspender der Mysterien Gottes, ist in der ihm anvertrauten Ortskirche Leiter, Förderer und Wächter des gesamten liturgischen Lebens. [39] Denn «der Bischof ist, mit der Fülle des Weihesakramentes ausgezeichnet, "Verwalter der Gnade des höchsten Priestertums" [40], vorzüglich in der Eucharistie, die er selbst darbringt oder darbringen läßt [41] und aus der die Kirche immerfort lebt und wächst». [42]

Inzwischen ist der Diözesanbischof ja nicht mehr  a l l e i n i g e r  «Wächter des gesamten liturgischen Lebens». In Absatz 183 wird  j e d e r  Katholik (ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie) dazu aufgerufen, «dafür zu sorgen, daß ... alle Mißbräuche vollständig korrigiert werden», wozu er sich nötigenfalls auch an den Diözesonbischof oder den Apostolischen Stuhl wenden kann. Das entlastet den Bischof natürlich ungemein; er kann ja beim besten Willen nicht alleine das liturgische Leben einer ganzen Diözese überwachen und kontrollieren.

Was heißt «vorzüglich in der Eucharistie»?
Worin ist ein Bischof «vorzüglicher» als ein schlichter Dorfpriester?


20. In besonderer Weise offenbart sich die Kirche jedes Mal, wenn die Messe gefeiert wird, und zwar vor allem in der Kathedralkirche, «bei der vollen und tätigen Teilnahme des ganzen heiligen Volkes Gottes, [...] in einem Gebet und an einem Altar, dem der Bischof vorsteht», der von seinem Presbyterium, den Diakonen und den übrigen Dienern umgeben ist. [43] Außerdem wird «jede rechtmäßige Feier der Eucharistie [...] vom Bischof geleitet, dem das Amt übertragen ist, den Gottesdienst der christlichen Religion der göttlichen Majestät darzubringen und gemäß den Geboten des Herrn und den Gesetzen der Kirche, die durch seine besondere Entscheidung für die Diözese näher bestimmt werden, zu leiten». [44]

Ja, die  K i r c h e  offenbart sich «vor allem» und «in besonderer Weise» in der Kathedrale, wenn der Bischof dem Gebet vorsteht, umgeben von seinem Presbyterium, den Diakonen, Scharen von Ministranten, mit Kerzen und Weihrauch, Chor und Orgel ...
C h r i s t u s  aber – der in einem Stall zur Welt kam, als mittelloser Wanderprediger durch die Gegend zog und als Verbrecher hingerichtet wurde, der keinen Wert auf Größe, Rang, Prestige oder Reichtum legte – offenbart sich wahrscheinlich genauso in einer kleinen Vorstadtgemeinde, in einer Krankenhauskapelle oder dort, wo nur zwei oder drei in seinem Namen versammelt sind.

Die «Gebote des Herrn» und die «Gesetze der Kirche» werden hier nebeneinander genannt, als seien sie in ihrer Bedeutung und Verbindlichkeit gleichwertig. Vielleicht glaubt das der Vatikan wirklich. Die Formulierung in Absatz 15 legt diese Vermutung jedenfalls nahe.


21. «Dem Diözesanbischof steht es zu, in der ihm anvertrauten Kirche innerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeit Normen für den Bereich der Liturgie zu erlassen, an die alle gebunden sind». [45] Zugleich soll der Bischof immer darauf achten, daß die von den Normen der liturgischen Bücher vorgesehene Freiheit, die Feier auf kluge Weise dem Kirchengebäude, der Versammlung der Gläubigen und den pastoralen Umständen anzupassen, nicht beeinträchtigt wird, so daß der ganze heilige Ritus wirklich dem Empfinden der Menschen entspricht. [46]


22. Der Bischof leitet die ihm anvertraute Ortskirche. [47] Seine Aufgabe ist es zu regeln, zu führen, zu inspirieren, manchmal auch zu mahnen. [48] So erfüllt er das heilige Amt, das er durch die Bischofsweihe [49] zur Auferbauung seiner Herde in der Wahrheit und in der Heiligkeit empfangen hat. [50] Er soll den eigentlichen Sinn der liturgischen Riten und Texte aufzeigen und in den Priestern, Diakonen und christgläubigen Laien den Geist der heiligen Liturgie nähren, [51] damit alle zu einer tätigen und fruchtbaren Feier der Eucharistie geführt werden. [52] Zugleich soll er dafür sorgen, daß der gesamte Leib der Kirche in der Diözese, im Land und in der ganzen Welt in der Eintracht und in der Einheit der Liebe wachse. [53]

Ich weiß nicht, was einen Bischof in besonderer Weise dazu befähigt, seine ihm untergebenen Priester zu «inspirieren» oder in ihnen «den Geist der heiligen Liturgie zu nähren». Der Bischof hat zwar ein besonderes Amt, unterscheidet sich im übrigen von einem Priester nur durch eine weitere Weihe; er hat  k e i n e  zusätzliche theologische, liturgische, didaktische oder sonstige Ausbildung, die ihn für diese Aufgaben in besonderer Weise qualifiziert. Charisma und Spiritualität werden nicht mit der Bischofsweihe verliehen, sondern sind wahrscheinlich genauso bei «niederrangigen» Welt- und Ordenspriestern zu finden.


23. Die Gläubigen «müssen dem Bischof anhangen wie die Kirche Jesus Christus und wie Jesus Christus dem Vater, damit alles durch die Einheit zusammenstimme und überströme zum Ruhm Gottes». [54] Alle, auch die Mitglieder der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens und aller Vereinigungen oder kirchlichen Bewegungen jedweder Art, sind bezüglich der liturgischen Ordnung in allem der Autorität des Diözesanbischofs unterworfen, [55] unbeschadet der legitim zuerkannten Rechte. Dem Diözesanbischof kommt daher das Recht und die Pflicht zu, die Kirchen und Oratorien seines Gebietes hinsichtlich der liturgischen Ordnung zu beaufsichtigen und zu überwachen, auch jene, die von Mitgliedern der oben genannten Institute errichtet sind oder geleitet werden, wenn sie von den Christgläubigen ständig besucht werden. [56]

Da gibt es zum Beispiel den österreichischen Bischof Kurt Krenn, der u.a. durch seine islam-feindlichen («Zwei Türkenbelagerungen waren schon, die dritte haben wir jetzt»  > Quelle) und Jörg-Haider-freundlichen Äußerungen («Ein fähiger Politiker, nicht der einzige, aber einer von wenigen»  > Quelle) weit über die Grenzen seines Bistums hinaus bekannt geworden ist.  D i e s e m  Bischof sollen die Katholiken seiner Diözese «anhangen wie Jesus Christus dem Vater»?!


Nachtrag:
Den vorstehenden Absatz hatte ich geschrieben, bevor der Kinderporno-Skandal im Priesterseminar von St. Pölten bekannt wurde. In dieser Angelegenheit wuchs Bischof Krenn über sich hinaus:

Bischof Kurt Krenn bestätigte gegenüber dem ORF, er habe ein Bild gesehen, auf dem Seminarleiter Küchel einem anderen bekleideten Mann ans Geschlechtsteil greife. Stellvertreter Rothe sei bei einem innigen Kuss zu sehen. Bischof Krenn spricht von «Buben-Dummheiten». Dabei handele es sich «in keiner Weise um Dinge, die etwas mit Homosexualität zu tun haben», zitierte die Nachrichtenagentur APA den Bischof. Vielmehr habe es sich um «Buben-Dummheiten» gehandelt.

In Anbetracht der sonst fast phobischen Angst der katholischen Kirche im allgemeinen und Bischof Krenns im besonderen («Homosexualität ist böse. Sie zerstört das Gewissen und die Persönlichkeit der Menschen.») überrascht diese Stellungnahme. Inzwischen hat der Papst zwar einen Visitator eingesetzt (Bischof und Opus-Dei-Mitglied Klaus Küng), aber Bischof Krenn ist immer noch im Amt. Und so lange der Bischof im Amt ist, gilt der Absatz 23 dieser Instruktion: «Die Gläubigen müssen dem Bischof anhangen wie die Kirche Jesus Christus und wie Jesus Christus dem Vater».

Noch ein Nachtrag:
Inzwischen hat der Papst Kurt Krenn abgesetzt. (Sprachregelung: Bischof Kurt Krenn hat beim Papst ein Rücktrittsgesuch eingereicht.) Junge, Junge, das hat aber gedauert!
(Müssen wir eigentlich auch einem Altbischof anhangen, «wie Jesus Christus dem Vater»?)


24. Das christliche Volk hat seinerseits das Recht, daß der Diözesanbischof darauf achtet, daß sich kein Mißbrauch in die kirchliche Ordnung einschleicht, vor allem in Bezug auf den Dienst am Wort, die Feier der Sakramente und Sakramentalien sowie die Verehrung Gottes und der Heiligen. [57]

Das hatten wir eben schon einmal. Das christliche Volk hat ausdrücklich das  R e c h t ,

... sich verbieten zu lassen, die Hostie in den Kelch zu tauchen,
... sich verbieten zu lassen, bestimmte Texte der Liturgie mitzusprechen,
... sich verbieten zu lassen, im Gottesdienst das Evangelium zu lesen,
... sich verbieten zu lassen, die Eucharistie um eine Tisch versammelt zu feiern,
... (ach, was soll ich hier alles aufzählen, lesen Sie doch selbst weiter ...)

Diese  R e c h t e  wollen wir uns natürlich auf keinen Fall nehmen lassen!


25. Die vom Bischof eingesetzten Kommissionen, Räte oder Ausschüsse zur «Förderung der Liturgie sowie der sakralen Musik und Kunst in seiner Diözese» müssen nach der Gesinnung und den Anweisungen des Bischofs handeln und sich auf seine Autorität und Zustimmung stützen, damit sie in angemessener Weise ihre Aufgabe erfüllen [58] und der wirksamen Leitung des Bischofs in seiner Diözese dienen. Wie schon längst notwendig ist, sollen die Bischöfe alle Gremien dieser Art, die übrigen Einrichtungen und alle Initiativen in der Liturgie dahingehend untersuchen, ob ihre bisherige Tätigkeit fruchtbar gewesen ist, [59] und sorgfältig beurteilen, welche Korrekturen oder Verbesserungen in ihrer Zusammensetzung und Arbeitsweise vorzunehmen sind, [60] damit sie zu neuer Kraft kommen. Es soll immer bedacht werden, daß man die Experten aus jenen Personen auswählen muß, deren Festigkeit im katholischen Glauben und deren theologische und kulturelle Bildung anerkannt sind.

Die Kommissionen, Räte und Ausschüsse werden vom Bischof eingesetzt.

Sie  m ü s s e n  «nach der Gesinnung und den Anweisungen des Bischofs handeln».

Wenn sie es nicht tun oder sogar eine abweichende Meinung vertreten, dann kann der Bischof «Verbesserungen an ihrer Zusammensetzung» vornehmen.

Beim nächsten Mal wählt er dann gleich Personen aus, deren «Festigkeit im katholischen Glauben» anerkannt ist.
 

Ein effektives Vorgehen, um für eine einträchtige Gesinnung in diesen Gremien zu sorgen!

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2. Die Bischofskonferenz


26. Das gilt auch für jene Kommissionen, die für diesen Bereich zuständig sind und nach dem Wunsch des Konzils [61] von der Bischofskonferenz errichtet wurden. Deren Mitglieder müssen Bischöfe sein, die klar von den Experten, die Hilfsdienste leisten, zu unterscheiden sind. Wo die Zahl der Mitglieder einer Bischofskonferenz nicht ausreicht, damit ohne Schwierigkeit eine Liturgische Kommission gewählt oder errichtet werden kann, soll ein Rat oder Kreis von Experten ernannt werden, der immer unter Vorsitz eines Bischofs soweit wie möglich dieselbe Aufgabe wahrnimmt, jedoch nicht den Namen «Liturgische Kommission» tragen soll.


27. Der Apostolische Stuhl hat seit dem Jahr 1970 [62] das Aufhören aller Experimente bezüglich der Feier der heiligen Messe angemahnt und dies im Jahr 1988 von neuem bekräftigt. [63] Daher haben die einzelnen Bischöfe und Bischofskonferenzen keine Befugnis, Experimente bezüglich liturgischer Texte und anderer Dinge, die in den liturgischen Büchern vorgeschrieben sind, zu gestatten. Damit solche Experimente in Zukunft durchgeführt werden können, ist die Erlaubnis der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erforderlich, die schriftlich gegeben und von den Bischofskonferenzen beantragt werden muß. Diese Erlaubnis wird jedoch nur aus einem schwerwiegenden Grund gewährt. Was die Bemühungen um Inkulturation im Bereich der Liturgie betrifft, sind die erlassenen besonderen Normen streng und zur Gänze einzuhalten. [64]

Inkulturation: 1. das Eindringen einer Kultur in die andere. 2. (bei der Missionstätigkeit) Berücksichtigung der jeweiligen Art der Kultur, in die das Christentum vermittelt wird.

Was meinen die Autoren mit «Experimente»? Experimente im Sinne von «Wir streichen hier etwas, ändern dort etwas, fügen am Schluss noch etwas hinzu – und schauen mal, was dann passiert»?

Der Vatikan sollte Änderungen an der Liturgie nicht leichtfertig und abfällig als «Experiment» bezeichnen.

Unbeweglichkeit ist für die Brüder, die unterwegs sind zu Christus, Ungehorsam.

Aus der Regel von Taizé


28. Alle Normen im Bereich der Liturgie, die eine Bischofskonferenz nach Maßgabe des Rechts für ihr Gebiet beschlossen hat, sind der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für die Rekognoszierung vorzulegen, ohne die sie keinen verbindlichen Charakter haben. [65]

rekognoszieren: 1. die Echtheit einer Person, Sache od. Urkunde anerkennen, 2. (scherzh.) auskundschaften, 3. (schweiz., sonst veraltet) [Stärke od. Stellung des Feindes] erkunden, aufklären

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3. Die Priester


29. Die Priester, die als tüchtige, sorgsame und notwendige Mitarbeiter des bischöflichen Standes [66] zum Dienst am Volk Gottes gerufen sind, bilden zusammen mit ihrem Bischof ein Presbyterium, [67] auch wenn ihnen unterschiedliche Aufgaben übertragen sind. «In den einzelnen örtlichen Gemeinden der Gläubigen machen sie den Bischof, mit dem sie in vertrauensvoller und hochherziger Gesinnung verbunden sind, gewissermaßen gegenwärtig; sie übernehmen zu ihrem Teil seine Aufgaben und seine Sorge und stellen sich täglich in ihren Dienst. [...] Um dieser Teilhabe an Priestertum und Sendung willen sollen die Priester den Bischof wahrhaft als ihren Vater anerkennen und ihm ehrfürchtig gehorchen». [68] «Auf das Wohl der Kinder Gottes immer bedacht, sollen sie darüber hinaus bestrebt sein, ihren Anteil beizutragen zur Hirtenarbeit in der ganzen Diözese, ja in der ganzen Kirche». [69]

Gemeint ist wahrscheinlich: «dem sie in vertrauensvoller und hochherzige Gesinnung verbunden sein  s o l l e n». Denn es gibt auch Priester, deren Verhältnis zum Bischof «kühler» ist – und nicht immer liegt die Schuld beim Priester...

Schade, dass in diesem Absatz, in dem es um das Amt des Priesters geht, fast ausschließlich von dessen Beziehung zum Bischof die Rede ist:

«... Mitarbeiter des bischöflichen Standes ...»
«... bilden zusammen mit ihrem Bischof ein Presbyterium ...»
«... dem sie in vertrauensvoller und hochherziger Gesinnung verbunden sind ...»
«... machen sie den Bischof ... gewissermaßen gegenwärtig ...»
«... übernehmen zu ihrem Teil seine Aufgaben und seine Sorge ...»
«... sollen ... den Bischof wahrhaft als ihren Vater anerkennen ...»

Erst zum Schluss ist dann ganz allgemein vom «Wohl der Kinder Gottes» die Rede: als Nebensatz (!) der Ermahnung, ihren Anteil zur «zur Hirtenarbeit in der ganzen Diözese» beizutragen.

Das sagt doch eine Menge über das Priesteramts-Verständnis des Vatikans aus.

Dass die Priester in der Messfeier «in persona Christi» handeln (siehe nächster Absatz), also Christus «gegenwärtig» machen, ist mir seit meinem Ministrantenunterricht bekannt. Dass sie nun gewissermaßen auch den  B i s c h o f  gegenwärtig machen, war mir neu ...


30. Groß ist die Verantwortung vor allem der Priester, «denen es zukommt, der Eucharistiefeier in persona Christi vorzustehen. Sie sichern ein Zeugnis und einen Gemeinschaftsdienst nicht nur für die unmittelbar an der Feier teilnehmende Gemeinde, sondern auch für die Gesamtkirche, die mit der Eucharistie immer in Beziehung steht. Leider ist zu beklagen, daß es – vor allem seit den Jahren der Liturgiereform nach dem II. Vatikanischen Konzil – infolge einer falsch verstandenen Auffassung von Kreativität und Anpassung nicht an Mißbräuchen gefehlt hat, die Leiden für viele verursacht haben». [70]

Schöner lässt sich eine Ohrfeige nicht verpacken: «... infolge einer falsch verstandenen Auffassung von Kreativität» Das geht doch runter wie warmer Rindertalg ...

Leider fehlen auch hier wieder Einzelheiten zu den Missbräuchen (siehe Anmerkung zum Absatz 4). So bleibt wieder nur der vage Eindruck, dass die Liturgiereform des II. Vatikanischen Konzils offensichtlich der Ursprung von Missbräuchen war.


31. In Übereinstimmung mit dem, was sie im Ritus der heiligen Weihe gelobt haben und jedes Jahr während der Chrisammesse erneuern, sollen die Priester «die Mysterien Christi, besonders im Opfer der Eucharistie und im Sakrament der Versöhnung, gemäß der kirchlichen Überlieferung zum Lobe Gottes und zum Heil des christlichen Volkes in gläubiger Ehrfurcht» [71] feiern. Sie dürfen dem eigenen Dienst nicht seine tiefgehende Bedeutung nehmen, indem sie die liturgische Feier durch Änderungen, Kürzungen oder Hinzufügungen willkürlich entstellen. [72] Der heilige Ambrosius hat gesagt: «Nicht in sich, [...] sondern in uns wird die Kirche verwundet. Sorgen wir daher dafür, daß unsere Sünde nicht zur Wunde für die Kirche wird». [73] Die Kirche Gottes soll also durch die Priester, die sich so feierlich dem Dienst geweiht haben, nicht verwundet werden. Die Priester sollen vielmehr unter der Autorität des Bischofs treu darauf achten, daß solche Entstellungen auch nicht durch andere vorgenommen werden.

Und auch hier wieder das Missverständnis, das die Instruktion in vielen Varianten wie ein roter Faden durchzieht: die einseitige Behauptung, Abweichungen von der vom Vatikan festgelegten Liturgie nähmen dessen tiefgehende Bedeutung (verdunkelten den rechte Glauben, nähmen der Feier die Würde usw.). Auch wenn das automatisch so sein sollte – was ich bestreite und was die Autoren auch an keiner Stelle belegt oder begründet haben! – so sollte der Vatikan doch wenigstens anerkennen, dass es keineswegs die  A b s i c h t  der betreffenden Priester oder Bischöfe ist, «die liturgische Feier ... willkürlich zu entstellen».

Er hat uns fähig gemacht, Diener des Neuen Bundes zu sein, nicht des Buchstabens, sondern des Geistes. Denn der Buchstabe tötet, der Geist aber macht lebendig.

2 Korinther 3,6


32. «Der Pfarrer hat Sorge dafür zu tragen, daß die heiligste Eucharistie zum Mittelpunkt der pfarrlichen Gemeinschaft der Gläubigen wird; er hat sich darum zu bemühen, die Gläubigen durch eine ehrfürchtige Feier der Sakramente zu weiden, in besonderer Weise aber darum, daß sie häufig die Sakramente der heiligsten Eucharistie und der Buße empfangen; ebenso hat er darauf bedacht zu sein, daß sie auch in den Familien zur Verrichtung des Gebetes geführt werden sowie bewußt und tätig an der heiligen Liturgie teilnehmen, die der Pfarrer unter der Autorität des Diözesanbischofs in seiner Pfarrei leiten und überwachen muß, damit sich kein Mißbrauch einschleicht». [74] Obwohl es angemessen ist, daß er sich zur besseren Vorbereitung der liturgischen Feiern, vor allem der heiligen Messe, von verschiedenen Christgläubigen helfen läßt, darf er ihnen jedoch in keiner Weise jene Vorrechte in der Sache abtreten, die seinem Amt eigen sind.

Nur ein geringer Teil der Katholiken geht (hierzulande) regelmäßig zum Gottesdienst; trotz der Drohung der Kirche, ein Verstoß gegen das «Sonntagsgebots» sei eine schwere Sünde, wird die Zahl der Gottesdienstbesucher immer geringer. Statt dankbar zu sein, wenn ein Mensch noch den Weg in die Kirche findet – sei es noch so selten oder unregelmäßig –, soll ihn der Priester zur regelmäßigen Kommunion und häufigen Beichte ermahnen! Das dürfte eine effektive Methode sein, diesen Menschen vollständig zu vergraulen ...

Bei der Geschichte vom verlorenen Sohn handelt es sich zwar nur um ein Gleichnis, aber ich frage mich doch, ob der Sohn jemals wieder bei seinem Vater angeklopft hätte, wenn dieser ihn damals mit Vorwürfen oder Moralpredigten verabschiedet hätte.

Frau Gertraud K. aus Wolfen schrieb in einem Leserbrief an die Neue KirchenZeitung:

(...) Ich wünschte mir auch, dass es mutigere Priester gibt, die den lauen Kirchgängern den Weg in die richtige Richtung zeigen würden, ohne davor Angst zu haben, dass «die paar Leutchen auch noch wegbleiben». (...)

Vor solchen Priestern bewahre uns Gott.


33. Schließlich sollen alle Priester «die Wissenschaft und die Kunst der Liturgie in rechter Weise pflegen, damit durch ihren liturgischen Dienst von den ihnen anvertrauten Gemeinden Gott, dem Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist, immer vollkommeneres Lob werde». [75] Sie sollen vor allem von jenem Bewundern und Staunen durchdrungen sein, das durch die Feier des österlichen Mysteriums in der Eucharistie in den Herzen der Gläubigen geweckt wird. [76]

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4. Die Diakone

34. Die Diakone, «denen die Hände nicht zum Priestertum, sondern zum Dienst aufgelegt werden», [77] müssen Männer guten Rufes sein [78] und mit Gottes Hilfe so handeln, daß sie wahrhaft als Jünger Christi erkannt werden, [79] «der nicht gekommen ist, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen», [80] und der inmitten seiner Jünger gewesen ist «wie einer, der bedient». [81] Von der Gabe des Heiligen Geistes durch Handauflegung gestärkt, sollen sie dem Volk Gottes in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium dienen. [82] Sie sollen deshalb den Bischof wie einen Vater achten und ihm und den Priestern «im Dienst des Wortes, im Dienst am Altar und im Dienst der Liebe» beistehen. [83]

Die Formulierung «... nicht zum Priestertum,  s o n d e r n  zum Dienst ...» stellt einen  G e g e n s a t z  zwischen «Priestertum» und «Dienst» her. Das überrascht mich, weil die Autoren im gleichen Satz (!) in Erinnerung rufen, dass sogar Christus «nicht gekommen ist, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen».

Ich finde, auch Priestern, Bischöfen und sogar dem Papst stünde der Titel «Diener» (Diener Gottes / Diener der Kirche / Diener der Gläubigen / Diener der Menschheit / ...) gut.


35. Sie sollen nie davon ablassen, «am Geheimnis des Glaubens, wie der Apostel sagt, mit reinem Gewissen festzuhalten [84] und diesen Glauben gemäß dem Evangelium und der Überlieferung der Kirche in Wort und Tat zu verkünden». [85] Aus ganzem Herzen sollen sie der heiligen Liturgie als Quelle und Höhepunkt des kirchlichen Lebens treu und demütig dienen, damit «alle, durch Glauben und Taufe Kinder Gottes geworden, sich versammeln, inmitten der Kirche Gott loben, am Opfer teilnehmen und das Herrenmahl essen». [86] Daher sollen alle Diakone, soweit sie betroffen sind, sich dafür einsetzen, daß die heilige Liturgie entsprechend den pflichtgemäß approbierten liturgischen Büchern gefeiert wird.

approbieren: (österr., sonst veraltet) bestätigen, genehmigen

Das meint der Vatikan sicher nicht ernst, denn die ungeschickte Formulierung

«damit alle, durch Glauben und Taufe Kinder Gottes geworden,
(...) am Opfer teilnehmen und das Herrenmahl essen»

schließt auch unsere evangelischen Glaubensschwestern und -brüder ein: Da die evangelische Taufe von der katholischen Kirche vorbehaltlos anerkannt wird, sind evangelisch getaufte Christen ebenfalls «Kinder Gottes geworden» – und damit eingeladen, «das Herrenmahl zu essen».
(Oder doch nicht ...?)

 

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Letzte Änderung: 17.12.2004