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Kapitel VIII und Schluss

 
Vorwort - Kapitel I - Kapitel II - Kapitel III - Kapitel IV - Kapitel V - Kapitel VI - Kapitel VII - Kapitel VIII - Schluss

Kapitel II:
Die Teilnahme der christgläubigen Laien
an der Feier der Eucharistie

 

1. Die tätige und bewusste Teilnahme

36. Als Handlung Christi und der Kirche ist die Meßfeier der Mittelpunkt des ganzen christlichen Lebens, und zwar für die Gesamtkirche wie auch für die Teilkirche und für die einzelnen Gläubigen, [87] die «"in verschiedener Weise, entsprechend der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme" [88] daran beteiligt sind. Auf diese Weise drückt das christliche Volk, "ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk, das sein besonderes Eigentum wurde", [89] seine ihm entsprechende und hierarchische Ordnung aus». [90] «Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das amtliche oder hierarchische Priestertum unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach, sind jedoch einander zugeordnet: das eine wie das andere nämlich nimmt auf je besondere Weise an dem einen Priestertum Christi teil». [91]

Hier ist zwar die Rede von « e i n e m  auserwählten Geschlecht,  e i n e r  königlichen Priesterschaft,  e i n e m  heiligen Stamm,  e i n e m  Volk», im übrigen aber geht es in der Instruktion darum zu  t r e n n e n , ...

...

wer predigen darf und wer nicht predigen darf (Absatz 64),

...

wer das Evangelium lesen darf und wer das Evangelium nicht lesen darf (Absatz 63),

...

wer die Kommunion austeilen darf und wer das nicht darf (Absatz 157 ff),

...

wer «außerordentlicher» und wer «besonderer» Spender der heiligen Kommunion ist (Absatz 156),

...

wer welches Messgewand tragen darf und wer was nicht tragen darf (Absatz 122 ff),

...

wer «Vorsteher» eines Wortgottesdienst genannt werden darf und wer nicht (Absatz 165)

...

wer unter beiderlei Gestalten kommunizieren  d a r f  und wer unter beiderlei Gestalten kommunizieren  m u s s  (Absatz 101, 105)

usw.

Was genau bedeutet «hierarchische Ordnung» und «hierarchisches Priestertum»?
In diesem Absatz geht es nicht um die spezielle Verwaltungsstruktur der Kirche (wer darf was entscheiden, wer setzt wen ein, wer ist wem vorgesetzt, wer darf welche Amtshandlung ausführen usw.) sondern um ein allgemeineres Bild der Kirche («auserwähltes Geschlecht», «köngliche Priesterschaft» usw.). Was ist in diesem Zusammenhang mit «Hierarchie» gemeint? Dieser Begriff bezeichnet «Rangordnung, Rangfolge, Über- u. Unterordnungsverhältnisse» (Fremdwörter-Duden). Gibt es in der von Christus eingesetzten Kirche Menschen, die anderen Menschen übergeordnet sind? Die einen höheren Stand haben als ihre Schwestern und Brüder?

Die mehrfache Betonung der Hierarchie im ersten Absatz über «die Teilnahme der christgläubigen Laien an der Feier der Eucharistie» finde ich unpassend. Und äußerst aufschlussreich ...


37. Alle Christgläubigen, die durch die Taufe von ihren Sünden befreit und in die Kirche eingegliedert worden sind, werden durch das ihnen eingeprägte Siegel zum Kult der christlichen Religion bestellt, [92] damit sie sich kraft ihres königlichen Priestertums, [93] beharrlich im Gebet und im Lob Gottes, [94] als lebendiges und heiliges Opfer darbringen, das Gott gefällt und sich in allen ihren Taten bewährt, [95] und damit sie überall auf der Erde von Christus Zeugnis ablegen und jedem Rede und Antwort stehen, der nach der Hoffnung auf das ewige Leben fragt, die sie erfüllt. [96] Daher kann die Teilnahme der gläubigen Laien an der Feier der Eucharistie und der anderen Riten der Kirche auch nicht auf eine bloß passive Anwesenheit reduziert werden, sondern ist als wahre Ausübung des Glaubens und der Taufwürde zu betrachten.

Ich kann mir gut vorstellen, wie dieses Zeugnis-Ablegen aussehen würde: Erst erzähle ich von meinem «königlichen Priestertum» und warum ich durch das «eingeprägte Siegel zum Kult der christlichen Religion bestellt» bin. Danach erkläre ich, warum ich mich «als lebendiges und heiliges Opfer» darbringe und wodurch – – – aber warum müssen Sie denn plötzlich weg?! Hallo, Sie! Ich bin doch noch gar nicht fertig ...!


38. Die beständige Lehre der Kirche über das Wesen der Eucharistie, die nicht nur ein Gastmahl, sondern auch und vor allem ein Opfer ist, muß mit Recht zu den grundlegenden Kriterien für eine volle Teilnahme aller Gläubigen an diesem so großen Sakrament gezählt werden. [97] «Bisweilen wird ein stark verkürzendes Verständnis des eucharistischen Mysteriums sichtbar. Es wird seines Opfercharakters beraubt und in einer Weise vollzogen, als ob es den Sinn und den Wert einer brüderlichen Mahlgemeinschaft nicht übersteigen würde». [98]

Die Lehre der Kirche war (Gott sei Dank!) nicht beständig, sondern hat sich immer wieder gewandelt – wenn auch manche Korrekturen mehrere hundert Jahre zu spät kamen. Wäre die Lehre der Kirche beständig gewesen, würden auch heute noch Ketzer verbrannt, Kreuzfahrer ins Heilige Land geschickt und Ablassbriefe verkauft werden.

Nachtrag:
Einzelne Exemplare der Kurie sind leider von einer verblüffenden «Beständigkeit»:

Well, I still think the church has been far to indulgent in the matter of Galileo!
(Ich glaube immer noch, die Kirche war in der Angelegenheit Galileo viel zu nachsichtig.)

Bischof N.N.
Leiter des Vatikanischen Geheimarchivs


(Zitiert nach Sir Peter Ustinov. Er hatte 1995 zur Vorbereitung einer sechsteiligen Fernsehsendung über den Vatikan zwei Bischöfe in Rom zum Essen eingeladen. Der Ausspruch bezieht sich auf die 1992 erfolgte Rehabilitierung Galileo Galileis durch Papst Johannes Paul II.   Ustinov verschwieg diskreterweise den Namen des Bischofs, dem wir diesen Ausspruch verdanken, wies nur darauf hin, dass er ein alter Schotte, «wirklich sehr altmodisch» und Leiter des Geheimarchivs war.* Nachzuhören auf seiner Live-CD «Achtung! Vorurteile!»)


* Weiß jemand, wie dieser Bischof heißt?


39. Um die tätige Teilnahme zu fördern und zum Ausdruck zu bringen, hat die jüngste Reform der liturgischen Bücher gemäß dem Willen des Konzils den Akklamationen des Volkes, den Antworten, dem Psalmengesang, den Antiphonen, den Liedern sowie den Handlungen und Gesten und den Körperhaltungen Aufmerksamkeit geschenkt, für die Einhaltung des heiligen Schweigens zu gegebener Zeit Sorge getragen und in den Rubriken auch die Teile, die das Volk betreffen, in Betracht gezogen. [99] Außerdem wird für eine angemessene Gestaltung nach dem Grundsatz, daß jede Feier gemäß den durch die liturgischen Normen festgesetzten Befugnissen den Bedürfnissen, dem Fassungsvermögen, der geistigen Vorbereitung und der Wesensart der Teilnehmer entsprechen soll, ein weiter Raum gewährt. In der Auswahl der Gesänge, der Melodien, der Orationen und der biblischen Lesungen, in der Homilie, die zu halten ist, in der Vorbereitung der Fürbitten, in den Hinweisen, die manchmal zu verlesen sind, und im Schmuck der Kirche entsprechend den verschiedenen Zeiten gibt es vielfältige Möglichkeiten, in jede Feier eine gewisse Abwechslung einzufügen, die dazu beiträgt, den Reichtum der liturgischen Tradition deutlicher in Erscheinung treten zu lassen und der Feier mit Sorgfalt unter Beachtung der pastoralen Erfordernisse eine besondere Note zu verleihen, so daß die innere Teilnahme gefördert wird. Es muß jedoch daran erinnert werden, daß die Wirksamkeit der liturgischen Handlungen nicht in der ständigen Änderung der Riten liegt, sondern in der tieferen Besinnung auf das Wort Gottes und das Mysterium, das gefeiert wird. [100]

Dass der Vatikan die Auswahl der Lieder, der Lesungen, der Predigt, der Fürbitten und des Kirchenschmucks (!) als «weiten Raum für eine angemessene Gestaltung» bezeichnet, klingt zynisch.
Übrigens widersprechen sich die Autoren: In
Absatz 61 und Absatz 62  v e r b i e t e n  sie es ausdrücklich, die Lesungen frei auszusuchen. Na ja, dafür haben die Priester bei «den Hinweisen, die manchmal zu verlesen sind», freie Entfaltungsmöglichkeit.

Nein, daran muss  n i c h t  erinnert werden, denn niemand will  s t ä n d i g e  Änderungen der Riten. An vielen Stellen der Instruktion macht der Vatikan aber deutlich, dass  j e d e  Änderung als «Missbrauch» betrachtet wird.


Frage hundert Katholiken,
was das Wichtigste im christlichen Leben sei,
und sie werden sagen: die Heilige Messe.

Frage hundert Katholiken,
was das Wichtigste an der Heiligen Messe sei,
und sie werden sagen: die Wandlung.

Sage hundert Katholiken,
das Wichtigste im christlichen Leben sei die Wandlung,
und sie werden entsetzt rufen:

Nein, nein, alles soll so bleiben, wie es ist!
 

Lothar Zenetti
Theologe, Schriftsteller
 


40. Obwohl die Feier der Liturgie zweifellos das Kennzeichen der tätigen Teilnahme aller Christgläubigen hat, folgt daraus jedoch nicht, daß alle über die Gesten und Körperhaltungen hinaus gleichsam aus Notwendigkeit tatsächlich etwas tun müßten, so als ob jeder zwingend irgendeine besondere liturgische Aufgabe verrichten müßte. In der katechetischen Ausbildung ist gewissenhaft dafür zu sorgen, daß oberflächliche Auffassungen und Gewohnheiten korrigiert werden, die sich in den letzten Jahren mancherorts eingeschlichen haben, und daß bei allen Christgläubigen immer wieder neu der Sinn für das echte Staunen vor der Größe jenes Glaubensmysterium geweckt wird, das die Eucharistie ist, in deren Feier die Kirche immerfort «von der alten in die neue Wirklichkeit» übergeht. [101] Denn in der Feier der Eucharistie wie auch im ganzen christlichen Leben, das aus ihr Kraft schöpft und zu ihr hinstrebt, wirft sich die Kirche, wie der heilige Apostel Thomas, anbetend vor dem Herrn nieder, der gekreuzigt wurde, gestorben ist, begraben wurde und auferstanden ist, und ruft «in der Fülle seines göttlichen Glanzes [...] in alle Ewigkeit aus: "Mein Herr und mein Gott!"». [102]

«Über die  G e s t e n  und  K ö r p e r h a l t u n g e n  hinaus» ...
das sind: Kreuzzeichen, Kniebeugen, Hinsetzen, Aufstehen und Hinknien (sofern in den liturgischen Büchern geregelt bzw. von der Bischofskonferenz approbiert und vom Heiligen Stuhl rekognosziert)

... müssen die Laien nichts tun. Den Rest überlassen sie am besten den Priestern.
Das nennt sich dann «tätige Teilnahme aller Christgläubigen».

Kann mir  b i t t e  mal irgend jemand sagen, von  w e l c h e n  «oberflächlichen Auffassungen und Gewohnheiten» hier ständig die Rede ist?!


41. Um den inneren Sinn für die liturgische Teilnahme zu wecken, zu fördern und zu nähren, sind die eifrige, ausgedehnte Feier des Stundengebetes, der Gebrauch der Sakramentalien und die Übungen der christlichen Volksfrömmigkeit sehr nützlich. Die Übungen dieser Art, «die, obwohl sie nicht streng zur heiligen Liturgie gehören, gleichwohl von besonderer Bedeutung und Würde sind», müssen in einer gewissen Verbindung mit der liturgischen Ordnung gesehen werden, besonders wenn sie vom Lehramt empfohlen und bestätigt wurden, [103] wie dies besonders beim Gebet des Rosenkranzes der Fall ist. [104] Da diese Formen der Frömmigkeit das christliche Volk zur Mitfeier der Sakramente, vor allem der Eucharistie, «wie auch zur Betrachtung der Mysterien unserer Erlösung und zur Nachahmung der leuchtenden Beispiele der Heiligen im Himmel» führen, «machen sie uns daher nicht ohne heilsamen Nutzen des liturgischen Kultes teilhaftig». [105]

Dieser Absatz macht deutlich, wie wenig die Autoren von der «real existierenden» katholischen Kirche wissen. Der Vatikan hat offensichtlich noch nicht mitbekommen, dass wir (zumindest in Europa und in Nordamerika) in einer durch und durch säkularisierten Welt leben und Dinge wie «die eifrige, ausgedehnte Feier des Stundengebets», «christliche Volksfrömmigkeit», «Gebet des Rosenkranzes», «Betrachtung der Mysterien», «leuchtende Beispiele der Heiligen» usw. nur noch für einen winzigen Teil der katholischen Christen eine Bedeutung haben. Um «den inneren Sinn für die liturgische Teilnahme zu wecken» sind andere Mittel nötig. Und zwar dringend.


42. Man muß verstehen, daß die Kirche nicht aus menschlichem Willen zusammenkommt, sondern von Gott im Heiligen Geist zusammengerufen wird und im Glauben auf eine ungeschuldete Berufung antwortet (ekklesia ist nämlich eng verbunden mit klesis – Berufung). [106] Das eucharistische Opfer darf ferner nicht als «Konzelebration» des Priesters mit dem anwesenden Volk im strengen Sinn betrachtet werden. [107] Im Gegenteil, die von den Priestern gefeierte Eucharistie ist eine Gabe, «die auf radikale Weise die Vollmacht der Gemeinde überragt. [...] Die Gemeinde, die zur Feier der Eucharistie zusammenkommt, bedarf unbedingt eines geweihten Priesters, der ihr vorsteht, um wirklich eucharistische Versammlung sein zu können. Die Gemeinde kann sich aber nicht selbst einen geweihten Amtsträger geben». [108] Es bedarf dringend des gemeinsamen Willens, daß in dieser Sache jede Zweideutigkeit vermieden und für die Schwierigkeiten der letzten Jahre eine Abhilfe geschaffen wird. Daher sollen Ausdrücke wie «zelebrierende Gemeinde» oder «zelebrierende Versammlung» – oder in anderen modernen Sprachen «celebrating assembly», «asamblea celebrante», «assemblée célébrante», «assemblea celebrante» – und ähnliche Redewendungen nur behutsam gebraucht werden.

In diesem Zusammenhang kann damit natürlich nur die  k a t h o l i s c h e  Kirche gemeint sein. «Katholisch» nicht in der ursprünglichen Bedeutung «allgemein, die [ganze Erde] umfassend», sondern in der konfessionellen Bedeutung. Was ist mit den nicht-katholischen Kirchen? Sind sie nicht «von Gott im Heiligen Geist zusammengerufen»?

Sätze wie diese markieren nicht nur das Ende des Dialogs über einzelne
Sachfragen, sondern auch der grundsätzlichen katholischen Bereitschaft,
in der evangelischen Kirche den Geist Gottes wirken zu sehen.

Eduard Kopp
Editor der evangelischen Zeitschrift
chrismon

Ist das nur eine ungeschickte Formulierung oder Absicht? Meines Wissens feiert nicht der Priester die Eucharistie, sondern die  g e s a m t e  Gemeinde.

«Zelebrieren» bedeutet nicht nur «eine Messe lesen», sondern auch «[ein Fest] feierlich begehen». Das tut nicht nur der Priester, sondern auch die Gemeinde. Ich sehe also nicht ein, warum mit dem Begriff «zelebrierende Gemeinde» besonders behutsam umgegangen werden muss. Hat der Vatikan Angst, die Laien würden bereits durch unbedachte (?) Wortwahl an der Vorrangstellung der Priester kratzen?

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2. Die Aufgaben der christgläubigen Laien bei der Feier der heiligen Messe


43. Es ist richtig und lobenswert, daß einige gläubige Laien gemäß der Tradition zum Wohl der Gemeinde und der ganzen Kirche Gottes gewisse Aufgaben bei der Feier der heiligen Liturgie übernehmen. [109] Es ist angebracht, daß mehrere Gläubige die verschiedenen Aufgaben oder die verschiedenen Teile derselben Aufgabe unter sich aufteilen und verrichten. [110]

Warum sollen  m e h r e r e  Gläubige die Aufgaben unter sich aufteilen? Damit möglichst viele Laien die Gelegenheit bekommen, «über die Gesten und Körperhaltungen hinaus» (Absatz 40) aktiv an der Liturgie mitzuwirken? Oder damit der Priester, der «auf radikale Weise die Vollmacht der Gemeinde überragt» (Absatz 42) keinen «Gegenspieler» bekommt?


44. Neben den Diensten des rechtmäßig beauftragten Akolythen und Lektors [111] gibt es unter den genannten besonderen Aufgaben jene des Akolythen [112] und des Lektors [113] mit einer zeitlich begrenzten Beauftragung und, damit verbunden, andere Dienste, die im Römischen Meßbuch beschrieben sind, [114] sowie die Aufgaben, die Hostien vorzubereiten, die liturgischen Tücher zu reinigen und ähnliche Dinge. Alle, «sowohl Amtsträger als auch christgläubige Laien, sollen in der Ausübung ihres Amtes oder ihrer Aufgabe nur das und all das tun, was ihnen zukommt», [115] und bei der liturgischen Feier wie auch bei ihrer Vorbereitung dafür sorgen, daß die Liturgie der Kirche würdig und schön vollzogen wird.

Predigen dürfen die Laien nicht, auch das Lesen des Evangeliums im Gottesdienst ist ihnen nicht gestattet. Aber immerhin: die liturgischen Tücher dürfen sie waschen. Was wollen die denn noch?!

Akolyth, Akoluth: Laie, der während der Messe bestimmte Dienste am Altar verrichtet (früher katholischer Kleriker im 4. Grad der niederen Weihen); seine Aufgabe erfüllt jetzt zum Teil der Ministrant.


45. Man muß die Gefahr vermeiden, das komplementäre Verhältnis zwischen dem Tun der Kleriker und dem der Laien in der Weise zu verdunkeln, daß die Rolle der Laien einer gewissen «Klerikalisierung» unterzogen wird, wie man zu sagen pflegt, während die geistlichen Amtsträger ungebührend Aufgaben übernehmen, die dem Leben und Tun der christgläubigen Laien eigen sind. [116]

 W e r  pflegt so etwas zu sagen?

Geht es hier um den verwerflichen Brauch, dass manche Priester selbst den Blumenschmuck in der Kirche herrichten, selbst die Altartücher waschen (Absatz 44) und selbst die Hostien vorbereiten (Absatz 39), statt diese ehrwürdigen Tätigkeiten den Laien zu überlassen? Das ist  w i r k l i c h  ungebührend!

Die einzelnen Bestimmungen, die einer «Klerikalisierung» der Laien wehren wollen, laufen auf eine Klerikalisierung der Liturgie hinaus, die zurück in eine Priesterkirche zu führen scheint.

Pfarrer Dr. Walter Schöpsdau
Referent für Moral- und Pastoraltheologie
über «Redemptionis sacramentum»


46. Der christgläubige Laie, der zu einem Hilfsdienst bei den liturgischen Feiern gerufen wird, soll in angemessener Weise vorbereitet sein und sich durch christliches Leben, Glauben, Sitten und Treue zum Lehramt der Kirche auszeichnen. Es ist gut, wenn er entsprechend dem Alter, den Verhältnissen, der Lebensweise und der religiösen Bildung eine liturgische Unterweisung erhalten hat. [117] Man soll niemanden annehmen, dessen Beauftragung bei den Gläubigen Verwunderung erregen könnte. [118]

Spannende (und völlig ernst gemeinte) Fragen:
• Darf jemand, der nicht an die Unfehlbarkeit des Papstes glaubt, die Epistel lesen?
• Darf ein Schwuler den Altarraum mit Blumen schmücken?
• Darf jemand, der bei der Steuererklärung schummelt, die Kommunion austeilen?
• Darf jemand, der unverheiratetet mit einer Frau zusammen lebt, die liturgischen
Tücher reinigen?

Als Kurt Krenn am 26.04.1987 im Wiener Dom zum Bischof geweiht wurde, verließen hunderte Menschen aus Protest die Kirche. Schon im Vorfeld gab es heftige Proteste gegen den als ultrakonservativ bekannten Krenn. Um den Dom zur Bischofsweihe betreten zu können, musste er über einen «Menschenteppich» steigen: Gläubige hatten sich aus Protest auf die Domtreppen gelegt, weil seine Ernennung zum Bischof – sehr vorsichtig formuliert – «Verwunderung erregt» hatte.

Siebzehn Jahre lang durfte Bischof Krenn stetig steigende «Verwunderung» unter den Gläubigen erregen, bis er schließlich vom Papst abgesetzt wurde, pardon: bis er vom Vatikan aufgefordert wurde, um seinen Rücktritt zu bitten. Da ist es doch ein kleiner Trost, dass es wenigstens für unsere Ministranten, Lektoren, Kollektensammler und Kommunionhelfer strengere Auswahlkriterien gibt.


47. Es ist sehr zu begrüßen, wenn der bekannte Brauch erhalten bleibt, daß Kinder oder Jugendliche anwesend sind, die gewöhnlich Ministranten genannt werden und nach Art des Akolythen am Altar dienen. Sie sollen eine ihrem Fassungsvermögen angemessene Katechese über ihre Aufgabe erhalten. [119] Man darf nicht vergessen, daß aus der Zahl dieser Kinder im Laufe der Jahrhunderte eine große Schar geistlicher Amtsträger hervorgegangen ist. [120] Um die pastorale Sorge für die Ministranten wirksamer zu gestalten, sollen für sie Vereinigungen errichtet und gefördert werden, bei denen auch die Eltern teilnehmen und mithelfen können. Wenn solche Vereinigungen einen internationalen Charakter haben, obliegt es der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, sie zu errichten oder ihre Statuten zu überprüfen und zu approbieren. [121] Nach dem Urteil des Diözesanbischofs und unter Beachtung der festgesetzten Normen können zu diesem Altardienst Mädchen oder Frauen zugelassen werden. [122]

Die Liturgiekongregation scheint die Ministranten als potentiellen Priesternachwuchs zu betrachten. So gesehen wundert es mich nicht, dass sich der Vatikan mit Ministrant i n n e n  bisher schwer getan hat.

Die Erleichterung vieler Menschen darüber, dass Mädchen und Frauen als Ministranten auch nach Erscheinen der Instruktion am Altar stehen dürfen, darf über eines nicht hinweg täuschen: Sie sind nicht  g e n e r e l l  zugelassen, sondern ausdrücklich nur «nach dem Urteil des Diözesanbischofs und unter Beachtung der festgesetzten Normen». Von einer Gleichstellung von Ministranten und Ministrantinnen kann also keine Rede sein.
Was sind eigentlich diese «festgesetzten Normen»? Wenn es sich um «geschlechtsneutrale» Normen handelt, ist ihre Erwähnung in diesem Satz überflüssig. Gibt es also Normen speziell für weibliche Ministranten? Wie lauten die?

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Kapitel III:
Die rechte Feier der heiligen Messe

 

Im Absatz 173 sind die Absatznummern aufgelistet, bei denen es sich um «schwerwiegende Angelegenheiten» handelt und die vom Ordinarius des Ortes der «Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung» gemeldet werden müssen (siehe Absatz 180).

Weil im Originaltext nur umständlich herauszufinden ist, welche Absätze dazu gehören, habe ich die betreffenden Absätze mit gekennzeichnet.

«Graviora delicta» sind besonders schwere Delikte, auf die die Autoren in Absatz 172 eingehen. Ich habe sie mit dem «Doppelblitz» markiert.

 

1. Die Materie der heiligsten Eucharistie

48. Das Brot, das für die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, muß ungesäuert, aus reinem Weizenmehl bereitet und noch frisch sein, so daß keine Gefahr der Verderbnis besteht. [123] Daraus folgt, daß Brot, das aus einer anderen Substanz, wenn auch aus Getreide, bereitet ist, oder Brot, dem eine vom Weizen verschiedene Materie in so großer Menge beigemischt ist, daß es gemäß dem allgemeinen Empfinden nicht mehr als Weizenbrot bezeichnet werden kann, keine gültige Materie für den Vollzug des eucharistischen Opfers und Sakramentes darstellt. [124] Es ist ein schwerer Mißbrauch, bei der Zubereitung des für die Eucharistie bestimmten Brotes andere Substanzen, wie zum Beispiel Früchte, Zucker oder Honig, beizufügen. Es ist klar, daß die Hostien von Personen herzustellen sind, die sich nicht nur durch Rechtschaffenheit auszeichnen, sondern auch in der Zubereitung der Hostien erfahren und mit geeigneten Werkzeugen ausgerüstet sind. [125]

Brot und Wein waren in Israel  G r u n d n a h r u n g s m i t t e l . Ich glaube, dass Christus mit Absicht Grundnahrungsmittel verwendet hat, statt exotischer oder kostbarer Spezialitäten (so wie es auch sicher kein Zufall und keine «Panne» war, dass er in einem Stall statt in einem Palast zur Welt kam).

Was soll mir der Weihrauch aus Saba und das gute Gewürzrohr aus fernem Land?

Jeremia 6, 20

Nun spielt aber Weizen in anderen Teilen der Welt nicht solch eine große Rolle wie bei uns in Europa. Es wird weltweit mehr als  d o p p e l t  so viel Mais und Reis geerntet – in großen Teilen von Afrika, Südamerika und Asien wird überhaupt  k e i n  Weizen angebaut! Für 80 Prozent der Menschen ist  R e i s  das Grundnahrungsmittel. Was spricht dagegen, in Teilen der Welt, in denen kein Weizen zur Verfügung steht, sondern erst aufwändig importiert werden muss, Hostien aus anderen Getreidearten herzustellen? Zum Beispiel aus Reismehl – oder aus Hirse, der in Teilen Afrikas und Asien Hauptnahrungsmittel ist.

Es ist doch kurios:
Einerseits lehrt die katholische Kirche, dass es bei der Wandlung der Hostie um die  S u b s t a n z *  geht, die «Substanz des Brotes», die sich in die «Substanz des Leibes Christi» verwandelt. Andererseits regelt die Kirche hier detailliert die Äußerlichkeiten – die doch eigentlich völlig nebensächlich sind ...

* Mit Substanz ist  n i c h t  die chemisch analysierbare Zusammensetzung gemeint, sondern der theologisch-philophische Begriff: «das eigentliche Wesen der Dinge, das den Wert Ausmachende, das Wesentliche, Wichtige». In der  S u b s t a n z  ist Christus gegenwärtig – die äußere Erscheinungsform, die fass- und analysierbaren Eigenschaften, sind nur «Akzidentien»: Äußerlichkeiten.

Übrigens: Die Bibel gibt gar nicht an, aus welchem Getreide das Brot hergestellt wurde!

(Weitere Infos über Getreide und Getreideanbau: http://de.wikipedia.org/wiki/Getreide)

Ich kann nichts zum «allgemeinen Empfinden» sagen. Nach  m e i n e m  Empfinden kann die Hostie jedenfalls  n i c h t  als «Weizenbrot» bezeichnet werden: Die Bezeichnung «Dauerbackware aus Weizenmehl» wäre in Ordnung – aber unter einem «Weizen b r o t » stelle ich mir etwas anderes vor ...

Macht Roggenmehl die Eucharistie ungültig?
Verhindert Sauerteig, dass sich die Hostie in den Leib Christi verwandeln kann?
Müssen Zöliakie-Patienten (das sind Allergiker, die auf das u.a. im Weizen enthaltene Gluten allergisch reagieren) lebenslang auf die Kommunion verzichten, oder wäre Christus nicht vielleicht ausnahmsweise bereit, die Transsubstantiation auch in anderen Akzidentien geschehen zu lassen?


49. Es ist der Zeichenhaftigkeit angemessen, daß einige Teile des eucharistischen Brotes, die aus der Brechung hervorgehen, wenigstens einigen Gläubigen bei der Kommunion ausgeteilt werden. «Die kleinen Hostien sind jedoch keineswegs ausgeschlossen, falls die Zahl der Kommunikanten oder andere seelsorgliche Überlegungen sie erforderlich machen». [126] Ja, für gewöhnlich sollen weitgehend kleine Hostien verwendet werden, die keiner weiteren Brechung bedürfen.

«Es ist angemessen ...» / es ist «keinesfalls ausgeschlossen ...» / «für gewöhnlich sollen ...»
Hier ist nicht von Pflicht, Zwang oder Verbot die Rede; statt dessen werden Richtlinien und Empfehlungen genannt. Trotzdem gilt ein Verstoß gegen diese Regelung (siehe
Absatz 173) als «schwerwiegende Angelegenheit», weil dadurch «die Gültigkeit und die Würde der heiligsten Eucharistie in Gefahr» gebracht wird. Was denn nun? «Soll» oder «Muss»?


50. Der Wein, der für die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, muß naturrein, aus Weintrauben gewonnen und echt sein, er darf nicht verdorben und nicht mit anderen Substanzen vermischt sein. [127] Bei der Meßfeier muß ihm ein wenig Wasser beigemischt werden. Es ist sorgfältig darauf zu achten, daß der für die Eucharistie bestimmte Wein in einwandfreiem Zustand aufbewahrt und nicht zu Essig wird. [128] Es ist streng verboten, Wein zu benützen, über dessen Echtheit und Herkunft Zweifel bestehen: Denn bezüglich der notwendigen Bedingungen für die Gültigkeit der Sakramente fordert die Kirche Gewißheit. Es darf kein Vorwand zugunsten anderer Getränke jedweder Art zugelassen werden, die keine gültige Materie darstellen.

Im Zusammenhang mit dem liturgischen Text («Wie das Wasser sich mit dem Wein verbindet...») macht das Beimischen von Wasser Sinn. Die Eucharistie wird aber auch ohne Wasser gültig sein, jedenfalls erwähnt die Bibel nicht, dass Jesus Wasser zum Wein gegeben hat. (Oder ist das «muss» – wieder einmal – ausschließlich in der Tradition begründet?)

Angesichts der Tatsache, dass 1.200.000.000 Menschen (= 1,2 Milliarden) nicht einmal sauberes Trinkwasser zur Verfügung haben ( t ä g l i c h  sterben 6.000 Kinder an Krankheiten, die auf verschmutztes Trinkwasser zurückzuführen sind) finde ich diese Vorschrift unangemessen streng. Ist das vatikanische «Reinheitsgebot» wichtiger als das Recht der Gläubigen auf die Eucharistie (siehe Absatz 12)?

Der Vatikan schreibt für das eucharistische Opfer  W e i n  vor. Traubensaft, wie er in der evangelischen Kirche teilweise verwendet wird, ist also «keine gültige Materie», Rücksicht auf alkoholkranke Gläubige ein «Vorwand». Aha.
Biblisch begründet ist das allerdings nicht: Die Evangelisten schreiben übereinstimmend nur vom «Kelch» und der «Frucht des Weinstocks». Von «Wein» ist keine Rede.

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2. Das eucharistische Hochgebet

51. Nur jene eucharistischen Hochgebete dürfen verwendet werden, die im Römischen Meßbuch stehen oder rechtmäßig vom Apostolischen Stuhl approbiert worden sind, und zwar gemäß den Möglichkeiten und Grenzen, die der Apostolische Stuhl festgelegt hat. «Man kann es nicht hinnehmen, daß einige Priester sich das Recht anmaßen, eucharistische Hochgebete zusammenzustellen» [129] oder die von der Kirche approbierten Texte zu ändern oder andere von Privatpersonen verfaßte Hochgebete zu verwenden. [130]

Ich glaube, dass es bei den Worten der Liturgie nicht um «Wörter» und «Buchstaben» geht, sondern um den «Inhalt», die «Substanz» des Textes (siehe voriger Absatz). Die  S u b s t a n z  kann erhalten bleiben, auch wenn die Hülle geändert wird. Es hat nichts mit «Anmaßung» zu tun, wenn Priester sich bemühen, Worte zu finden, die den Gläubigen die  S u b s t a n z  der Liturgie näher bringen – so wie es ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrem Intellekt, ihrem Glauben und den Umständen des Gottesdienstes am besten entspricht.

Die Autoren hätten neutrale Begriffe wie «Irrtum», «Fehler» usw. verwenden können. Statt dessen strotzt die Instruktion von Formulierungen wie «Anmaßung», «Missbrauch», «nach persönlichem Gutdünken», «er beraubt die Gläubigen» usw., die eine schlechte Absicht voraussetzen. Ist das der «Geist der Wahrheit und Liebe», der in Absatz 184 angemahnt wird?

Ich finde es unerträglich arrogant, wenn der Vatikan im wörtlichen Sinne «vorschreibt» (!), mit welchen Worten die Menschen in Neuseeland, Neuguinea, Neumexiko, Neufundland und Neumünster Gott zu loben haben. Aber wem Gott die «höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt» (siehe Absatz 15) gegeben hat, der hat auch das Recht, die kulturelle Vielfalt der Welt zu ignorieren und der ganzen Menschheit seine Liturgie überzustülpen ...


52. Das Sprechen des eucharistischen Hochgebetes, das von seinem Wesen her gleichsam den Höhepunkt der ganzen Feier bildet, ist dem Priester kraft seiner Weihe eigen. Daher ist es ein Mißbrauch, wenn einige Teile des eucharistischen Hochgebetes von einem Diakon, einem dienenden Laien, einem einzelnen oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden. Das eucharistische Hochgebet muß zur Gänze vom Priester allein gesprochen werden. [131]

Wieso ist das Sprechen des Hochgebets «gleichsam» der Höhepunkt der ganzen Feier?
Ich dachte immer, die  W a n d l u n g  sei der Höhepunkt ...


53. Während der zelebrierende Priester das eucharistische Hochgebet spricht, «soll gleichzeitig nichts anderes gebetet oder gesungen werden; auch Orgel und andere Musikinstrumente sollen schweigen», [132] außer zu den pflichtgemäß approbierten Akklamationen des Volkes, über die weiter unten gesprochen wird.

Allerdings erlaubt der Vatikan in Absatz 76, dass währenddessen am gleichen Ort (!) die Beichte gehört werden darf. So viel zur Bedeutung des eucharistischen Hochgebets ...


54. Das Volk nimmt dennoch immer aktiv und nie rein passiv teil: Es soll sich mit dem Priester vereinen «im Glauben und in Stille wie auch durch die im Laufe des eucharistischen Hochgebetes festgesetzten Einschübe, das sind die Antworten im Eröffnungsdialog der Präfation, das Sanctus, die Akklamation nach der Wandlung und die Akklamation des Amen nach der Schlußdoxologie sowie andere von der Bischofskonferenz approbierte und vom Heiligen Stuhl rekognoszierte Akklamationen». [133]


55. An einigen Orten hat sich der Mißbrauch verbreitet, daß der Priester bei der Feier der heiligen Messe die Hostie während der Wandlung bricht. Dieser Mißbrauch widerspricht der Tradition der Kirche. Er ist zu verwerfen und dringend zu korrigieren.

Es ist ja in Ordnung, wenn sich die Priester beim Brechen der Hostie nach der Tradition richten. Aber wie kann der Vatikan das Brechen während der Wandlung  v e r b i e t e n ?! Auch Jesus hat beim letzten Abendmahl  w ä h r e n d  der Wandlung das Brot gebrochen. Ich halte es nicht für angemessen, einem Priester, der sich in diesem Punkt nach dem Vorbild Christi richtet, «Missbrauch» vorzuwerfen.


56. Die Erwähnung des Namens des Papstes und des Diözesanbischofs im eucharistischen Hochgebet darf nicht weggelassen werden, damit eine ganz alte Tradition bewahrt und die kirchliche Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht wird. Denn «die kirchliche Gemeinschaft der eucharistischen Versammlung ist Gemeinschaft mit dem eigenen Bischof und mit dem Papst». [134]

Auch die verkürzte Form «Beschütze deine Kirche auf ihrem Weg durch die Zeit und stärke sie im Glauben und in der Liebe: alle, die zum Dienst in der Kirche bestellt sind, und das ganze Volk deiner Erlösten» schließt Papst, Bischöfe, Priester und Diakone ins Gebet ein (und berücksichtigt sogar die dem Vatikan so wichtige Unterscheidung derer, die «zum Dienst in der Kirche bestellt sind», und dem restlichen «Volk»).

Warum ist es eine «schwerwiegende Angelegenheit» (!), wenn Papst und Bischöfe nicht namentlich erwähnt werden?

Aber verstehen Sie mich nicht falsch! Ich bin der Meinung, wir können gar nicht oft genug den vollständigen Text beten: «Stärke sie im Glauben und in der Liebe: deinen Diener, unseren Papst Johannes Paul, unseren Bischof N.N. und die Gemeinschaft der Bischöfe ...»

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3. Die übrigen Teile der Messe

57. Die Versammlung der Christgläubigen hat das Recht, daß vor allem bei der sonntäglichen Feier in der Regel eine geeignete und echte sakrale Musik und immer ein Altar, Paramente und sakrale Tücher da sind, die entsprechend den Normen in Würde, Schönheit und Sauberkeit erstrahlen sollen.

Was ist «geeignete und echte sakrale Musik»? Gibt es sakrale und unsakrale Instrumente? Müssen sich die Musiker, Vorsänger, Komponisten und Textdichter «durch christliches Leben, Glauben, Sitten und Treue zum Lehramt der Kirche auszeichnen» (siehe Absatz 46)?

Die intensivsten Eucharistiefeiern habe ich mit dem (verstorbenen) Pater Dieter Weishaar SJ in Jugendzeltlagern gefeiert, im Küchenzelt statt in der Kirche, mit einem Camping-Klapptisch anstelle eines Altars, mit Klampfe statt mit Orgel. Und trotzdem konnten sich diese Gottesdienste in Würde und Schönheit mit Festgottesdiensten im Kölner Dom messen. Würde und Schönheit lassen sich nämlich nicht an Normen festmachen; sie entstehen im Auge des Betrachters – oder besser: im Herzen der Gläubigen.


58. Alle Christgläubigen haben gleichermaßen das Recht, daß die Feier der Eucharistie in allen ihren Teilen gewissenhaft vorbereitet wird, so daß in ihr das Wort Gottes würdig und kraftvoll verkündet und ausgelegt, die Befugnis zur Auswahl der liturgischen Texte und Riten gemäß den Normen sorgfältig wahrgenommen und ihr Glaube durch die Texte der Gesänge bei der Feier der Liturgie gebührend geschützt und genährt wird.


59. Aufhören muß die verwerfliche Gewohnheit, daß Priester, Diakone oder Christgläubige hier und da Texte der heiligen Liturgie, die ihnen zum Vortragen anvertraut sind, nach eigenem Gutdünken ändern oder entstellen. Wenn sie dies tun, nehmen sie der Feier der Liturgie ihre Festigkeit und verfälschen nicht selten den authentischen Sinn der Liturgie.

Ja, ja. Schon gut. Allmählich haben wir es kapiert ...


60. In der Meßfeier sind Wortgottesdienst und Eucharistiefeier eng miteinander verbunden, sie bilden eine einzige Kulthandlung. Deswegen ist es nicht erlaubt, die beiden Teile voneinander zu trennen oder sie zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten zu feiern. [135] Es ist auch nicht gestattet, daß einzelne Teile der heiligen Messe zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein und desselben Tages vollzogen werden.


61. Bei der Auswahl der biblischen Lesungen, die in der Meßfeier vorzutragen sind, müssen die Normen befolgt werden, die sich in den liturgischen Büchern finden, [136] damit «den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet» und «die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan» [137] werde.

Was besagen diese Normen? In der Fußnote 137 (wie in allen anderen Fußnoten) wird der interessierte christgläubige Laie lediglich weiterverwiesen: «II. Vat. Ökum. Konzil, Konst. über die hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 51» Wirklich  h ö c h s t  aufschlussreich ...


62. Es ist nicht erlaubt, die vorgeschriebenen biblischen Lesungen aus eigenem Gutdünken wegzulassen oder zu ersetzen oder gar «die Lesungen und den Antwortpsalm, die das Wort Gottes enthalten, mit anderen nichtbiblischen Texten» [138] auszutauschen.

Gibt es denn wirklich  k e i n e n  Grund, der das Abweichen von den vorgeschriebenen Lesungen rechtfertigt? Gibt es  k e i n e n  aktuellen Anlass (Einweihung des neuen Gemeindehauses, Verabschiedung oder Einführung eines neuen Priesters, Beginn des Irak-Krieges, Todestag der vier Lübecker Märtyrer, Jahrestag des Kriegsendes, Hochwasserkatastrophe, Amoklauf in einer Schule, ...) der wichtiger wäre als die Einhaltung des Lesekanons?

Die Formulierung hätte auch lauten können: «Die vorgeschriebenen biblischen Lesungen sollen nur in besonders wichtigen Fällen weggelassen oder ersetzt werden.» Klingt irgendwie freundlicher, finden Sie nicht auch?


63. Die Lesung des Evangeliums, die «den Höhepunkt des Wortgottesdienstes bildet», [139] ist gemäß der Tradition der Kirche in der Feier der heiligen Liturgie dem geweihten Amtsträger vorbehalten. [140] Daher ist es einem Laien, auch einem Ordenschristen, nicht gestattet, das Evangelium während der Feier der heiligen Messe zu verkünden, auch nicht in den anderen Fällen, in denen die Normen es nicht ausdrücklich erlauben. [141]

Es mag sein, dass nach theologischem Verständnis das Evangelium den Höhepunkt des Wortgottesdienst bildet. Für mich persönlich ist die  A u s l e g u n g  des Evangeliums (also die Predigt) der Höhepunkt. Genauer gesagt: die Auslegung  k a n n  der Höhepunkt sein – dann nämlich, wenn mir der Prediger hilft, Gottes Wort besser zu verstehen.


64. Die Homilie, die während der Feier der heiligen Messe gehalten wird und Teil der Liturgie selbst ist, [142] «wird in der Regel vom zelebrierenden Priester gehalten oder von ihm einem konzelebrierenden Priester oder manchmal, wenn dies angebracht erscheint, auch einem Diakon übertragen, niemals aber einem Laien. [143] In besonderen Fällen kann die Homilie aus einem gerechten Grund auch von einem Bischof oder einem Priester gehalten werden, der an der Feier teilnimmt, ohne konzelebrieren zu können». [144]

Warum darf ein Laie nicht predigen? Ist jemand, der keine Priester- oder Diakonenweihe empfangen hat, weniger befähigt, Gottes Wort zu verkünden und auszulegen – oder verleiht im Umkehrschluss die Weihe einem Menschen die Gabe der Predigt? Beides ist natürlich Unsinn. Die Bestimmung des vorigen Absatzes wurde allein mit «der Tradition der Kirche» begründet. Gibt es für das Predigtverbot für Laien noch einen gewichtigeren Grund als die Tradition?

Nachtrag: Neulich versuchte mir ein Priester zu erklären, es dürfe nur ein zelebrierender oder konzelebrierender Priester oder Diakon das Evangelium lesen und predigen, weil die enge Verbindung zwischen den beiden Teilen Wortgottesdienst und Eucharistiefeier (siehe Absatz 60) auch dadurch zum Ausdruck kommen muss, dass es sich in beiden Teilen um die gleichen «Akteure» handelt. (Ich hoffe, dass ich seine Worte einigermaßen korrekt wiedergegeben habe.)

Das Argument überzeugt mich nicht:

• Erstens schadet es in meinen Augen der Einheit von Wortgottesdienst und Eucharistie nicht im geringsten, wenn  z w e i  Personen daran beteiligt sind. (Die Eucharistie kann ja auch zwischen Zelebrant und Konzelebrant aufgeteilt werden, ohne dass dadurch die Einheit gefährdet wird.)
• Zweitens: Im gleichen Absatz erlaubt es der Vatikan, «in besonderen Fällen» Geistliche predigen zu lassen, die nicht konzelebrieren. Damit ist die so verstandene Einheit von Wortgottesdienst und Eucharistie nicht mehr gegeben.
• Und drittens kann es ja wohl nicht sein, dass die Symbolik, die in der predigenden Person liegt, höher bewertet wird als die Predigt selbst. (Vor allem dann, wenn die Gemeinde die Symbolik überhaupt nicht erkennt.)


65. Es muß daran erinnert werden, daß jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Meßfeier gestattet hatte, aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen ist. [145] Diese Praxis ist verworfen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.

Bischof erlaubt Laienpredigt

Trotz des jüngsten Vatikan-Verbots hält St. Gallens Bischof Ivo Fürer an der Laienpredigt auch bei Eucharistiefeiern fest. Es werde im Moment keine Änderungen an der bisherigen Praxis geben, teilte Fürer mit. Daher würden auch weiterhin Laientheologen und -theologinnen im Gottesdienst predigen.

Neue KirchenZeitung
23.05.2004

Nach meinen Recherchen hatte diese Ankündigung für Bischof Fürer (bisher?) keine Konsequenzen. Es ist doch beruhigend, dass einige Bischöfe mit der Instruktion etwas lockerer umgehen – und dass der Vatikan sogar bei solch einer provokanten, medienwirksamen Gehorsamsverweigerung (!) mal ein Auge zudrücken kann. (Gut zu wissen – falls ich eines Tages Probleme bekomme ...)

Unter der Überschrift «Pfarrer brauchen die Laienprediger» stand im Schweizer «Tagesanzeiger» ein sehr interessanter Artikel, den Sie unter http://kath.ch/aktuell_detail.php?meid=28734 nachlesen können.


66. Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Meßfeier gilt auch für die Alumnen der Seminare, für Studenten der theologischen Disziplinen und für jene, die als sogenannte «Pastoralassistenten» eingesetzt sind, sowie für jedwede Art, Gruppe, Gemeinschaft oder Vereinigung von Laien. [146]

Pastoralassistenten haben ein volles theologisches Studium hinter sich, haben also die gleichen theologischen Kenntnisse wie die geweihten Priester – und sogar eine wesentlich fundiertere Ausbildung als viele Diakone (für die kein Theologiestudium vorgeschrieben ist). Dem Vatikan ist also für die Predigt die (geistliche) Auszeichnung «Weihe» wichtiger ist als die (fachliche und intellektuelle) Auszeichnung «Wissen».


67. Man muß besonders dafür Sorge tragen, daß die Homilie streng auf die Heilsmysterien Bezug nimmt, während des liturgischen Jahres die Geheimnisse des Glaubens und die Grundsätze des christlichen Lebens aus den biblischen Lesungen und den liturgischen Texten darlegt und die Texte des Ordinarium und des Proprium der Messe oder eines anderen Ritus der Kirche erklärt. [147] Es ist klar, daß alle Auslegungen der Heiligen Schrift auf Christus als dem höchsten Angelpunkt der Heilsökonomie bezogen werden müssen; dabei soll aber auch der besondere Kontext der liturgischen Feier beachtet werden. In der Homilie ist dafür Sorge zu tragen, daß das Licht Christi auf die Ereignisse des Lebens strahle. Dies soll aber in der Weise geschehen, daß der authentische und wahre Sinn des Wortes Gottes nicht entleert wird, indem zum Beispiel nur über Themen des politischen oder weltlichen Lebens gesprochen oder aus Kenntnissen wie aus einer Quelle geschöpft wird, die von pseudoreligiösen Bewegungen unserer Zeit herkommen. [148]

Bei manchen Predigten, Morgenandachten im Radio oder beim «Wort zum Sonntag» im Fernsehen wirkt der Versuch, «das Licht Christi auf die Ereignisse des Lebens» strahlen zu lassen, sehr «bemüht». Ich muss dann immer an einen Witz denke. Vielleicht kennen Sie ihn auch:
Im katholischen Kindergarten gibt Schwester Maria den Kindern ein Rätsel auf: «Es ist klein, hat ein braunes Fell und springt munter von Ast zu Ast. Was ist das?» Klein Erna: «Ich würde ja sagen, das ist ein Äffchen, aber so, wie ich diesen Laden kenne, ist es bestimmt wieder das Jesuskind!»


68. Der Diözesanbischof soll gewissenhaft über die Homilie wachen, [149] auch indem er unter den geistlichen Amtsträgern Normen, Hinweise und Arbeitshilfen verbreitet und Zusammenkünfte und andere Initiativen fördert, damit sie oft Gelegenheit haben, sich näher mit der Eigenart der Homilie zu befassen und Hilfe für ihre Vorbereitung finden.

Ja, klar. Theologisches Studium und Priesterweihe alleine sind natürlich keine Gewähr für eine gottgefällige Predigt. Aber  w i e  soll der Diözesanbischof über die Homilie wachen? Sollen die Priester Abschriften oder Tonbandmitschnitte beim Bischof abgeben? Soll der Bischof die Gottesdienste seiner Priester stichprobenartig persönlich (und inkognito?) besuchen oder darf er die «Qualitätssicherung» an Mitarbeiter des Generalvikariats übertragen?


69. Bei der heiligen Messe sowie bei anderen Feiern der heiligen Liturgie darf kein Glaubensbekenntnis zugelassen werden, das nicht in den rechtmäßig approbierten liturgischen Büchern enthalten ist.

Bei der Erstkommunionsfeier meines Neffen betete die Gemeinde das folgende Glaubensbekenntnis, das auf dem Liedzettel abgedruckt war:

Glaubensbekenntnis

Ich glaube an Gott, unseren Herrn.
Er hat die ganze Welt erschaffen.
Für uns ist er wie ein guter Vater,
wie eine liebe Mutter,
wie ein guter Freund.
Er liebt und versteht uns Menschen.
Er beschützt uns und lässt uns nicht allein.
Er begleitet uns auf unserem Lebensweg.

Ich glaube an Jesus Christus, Gottes Sohn und unseren Bruder.
Er ist auf die Welt gekommen, um uns Menschen zu helfen.
Er ist für uns am Kreuz gestorben.
Er ist von den Toten auferstanden.
Er lebt für immer bei uns.

Ich glaube an Gottes guten Geist.
Er wirkt in unserer Welt und in unserer Kirche.
Er wirkt auch in mir.
Er gibt die Kraft zum Guten,
er schenkt Liebe und Frieden, Gerechtigkeit und Versöhnung.

Amen.

(Autor unbekannt)

Selbst Kardinal Ratzinger wird zugeben müssen, dass die Formulierungen dieses Glaubensbekenntnisses kindgerechter sind als die «rechtmäßig approbierten» Worte

... aus dem Vater geboren vor aller Zeit: Gott von Gott, Licht von Licht, wahrer
Gott vom wahren Gott, gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater ...

Er wird ebenfalls zugeben müssen, dass nichts darin enthalten ist, was der katholischen Lehre widerspricht. Trotzdem wird er darauf bestehen: Es handelt sich um «Missbrauch» und um «eine falsch verstandene Auffassung von Kreaktivität» (Absatz 30).

Ein anderer Aspekt:
Es wird wohl niemand bestreiten, dass die wichtigste Eigenschaft Gottes die  L i e b e  ist. Gott hat uns aus Liebe geschaffen und liebt uns trotz unserer Unvollkommenheit, aus Liebe hat er seinen Sohn in die Welt geschickt; diese Liebe soll uns Vorbild sein, dass wir einander lieben, so wie er uns liebt. Die Heilige Schrift lehrt uns, dass die Liebe sogar wichtiger ist als Glaube und Hoffnung.
Im Glaubensbekenntnis wird die Liebe aber mit keinem Wort erwähnt. Ist das «Bekenntnis unseres Glaubens» dann nicht unvollständig? Ist es denn wirklich verwerflich, wenn ein Priester / eine Gemeinde das jahrhunderte alte Glaubensbekenntnis entsprechend erweitert oder abwandelt?


70. Die Opfergaben, welche die Christgläubigen in der heiligen Messe für die eucharistische Liturgie darzubringen pflegen, beschränken sich nicht zwingend auf Brot und Wein zur Feier der Eucharistie, sondern können auch andere Gaben umfassen, die von den Gläubigen in Form von Geld oder anderen nützlichen Gütern aus Liebe zu den Armen gegeben werden. Die äußeren Gaben müssen aber immer sichtbarer Ausdruck jener wahren Hingabe sein, die der Herr von uns erwartet, nämlich eines reumütigen Herzens und der Liebe zu Gott und dem Nächsten; dadurch werden wir dem Opfer Christi gleichgestaltet, der sich selbst für uns hingegeben hat. In der Eucharistie leuchtet nämlich in höchstem Maß jenes Mysterium der Liebe auf, das Jesus Christus während des Letzten Abendmahles offenbarte, als er den Jüngern die Füße gewachsen hat. Um die Würde der heiligen Liturgie zu wahren, sollen die äußeren Opfergaben jedoch auf geeignete Weise dargebracht werden. Geld wie auch andere Gaben für die Armen sind an einem geeigneten Ort, nicht aber am Altar, niederzugelegen. [150] Mit Ausnahme des Geldes und gegebenenfalls – wegen des Zeichencharakters – eines kleinen Teiles der anderen Gaben, ist es vorzuziehen, wenn solche Opfergaben außerhalb der Meßfeier gegeben werden.

  W i r  werden dem Opfer Christi gleichgestaltet? Kann mir jemand erklären, worin die «gleiche Gestalt» zwischen mir und dem Opfer Christi besteht?


71. Der Brauch des römischen Ritus, sich kurz vor der heiligen Kommunion den Friedensgruß zu geben, soll bewahrt werden, wie er im Ordo der Messe festgesetzt ist. Gemäß der Tradition des römischen Ritus hat dieser Brauch nicht den Charakter der Versöhnung oder der Sündenvergebung, er ist vielmehr Ausdruck des Friedens, der Gemeinschaft und der Liebe vor dem Empfang der heiligsten Eucharistie. [151] Dagegen hat der Bußakt, der am Beginn der Messe zu vollziehen ist, besonders in seiner ersten Form, den Charakter der brüderlichen Versöhnung.


72. Es ist angebracht, «daß jeder in schlichter Weise nur seinen Nachbarn den Friedensgruß gibt». «Der Priester kann den Friedensgruß den Dienern geben, bleibt aber immer innerhalb des Presbyteriums, um die Feier nicht zu stören. Dies soll er auch beachten, wenn er aus einem gerechten Grund einigen wenigen Gläubigen den Friedensgruß entbieten will». «Die Art des Friedensgrußes soll von den Bischofskonferenzen», deren Beschluß vom Apostolischen Stuhl rekognosziert werden muß, «entsprechend der Eigenart und den Bräuchen der Völker bestimmt werden». [152]

«Presbyterium» meint hier den Chorraum bzw. Altarraum. Warum es die Feier stören sollte, wenn der Priester den Chorraum verlässt und einzelnen Gemeindemitgliedern den Friedensgruß gibt, weiß vielleicht der Vatikan – aber er verrät es uns nicht ...

Der Priester benötigt «einen gerechten Grund», wenn er «einigen wenigen» Gläubigen den Friedensgruß entbieten will. Was mögen das für Gründe sein? Wäre nicht «der Friede des Herrn» an sich ein hinreichender Grund? (Aber bitte dabei das Presbyterium nicht verlassen!  S o  viel Friedensgruß ist dann doch nicht nötig ...)


73. In der Feier der heiligen Messe beginnt die Brechung des eucharistischen Brotes, die nur vom zelebrierenden Priester und gegebenenfalls unter Mithilfe eines Diakons oder eines Konzelebranten, nicht aber eines Laien zu vollziehen ist, nach dem Ende des Friedensgrußes, während das Agnus Dei vorgetragen wird. Die Geste des Brotbrechens wurde nämlich «von Christus beim Letzten Abendmahl vollzogen, gab seit apostolischer Zeit der ganzen Eucharistiefeier den Namen und zeigt, daß die vielen Gläubigen in der Kommunion aus dem einen Brot des Lebens, das Christus ist, der für das Heil der Welt gestorben und auferstanden ist, zu einem Leib werden (1 Kor 10, 17)». [153] Deshalb muß der Ritus mit großer Ehrfurcht vollzogen werden. [154] Er soll aber kurz sein. Dringend zu korrigieren ist der mancherorts verbreitete Mißbrauch, diesen Ritus ohne Notwendigkeit auszudehnen, auch unter Mitwirkung von Laien im Widerspruch zu den Normen, und ihm eine übertriebene Bedeutung beizumessen. [155]

Alles klar:
Die Geste des Brot b r e c h e n s  (ein Vorgang, bei dem etwas zerteilt wird) zeigt, dass die vielen Gläubigen zu  e i n e m  Leib werden. Vatikanische Logik.

Ich kann mir zwar nicht vorstellen, wie das Brechen  e i n e r  Hostie unnötig lange ausgedehnt werden kann, aber wahrscheinlich unterschätze ich die Phantasie gewisser Priester, nach eigenem Gutdünken den authentischen und wahren Sinn der vom Heiligen Stuhl approbierten Riten zu verfälschen ...


74. Falls es nötig ist, daß von einem Laien in der Kirche vor den versammelten Christgläubigen Unterweisungen oder ein Zeugnis über das christliche Leben gegeben werden, ist allgemein vorzuziehen, daß dies außerhalb der Messe geschieht. Aus schwerwiegenden Gründen ist es aber erlaubt, solche Unterweisungen oder Zeugnisse zu geben, nachdem der Priester das Schlußgebet gesprochen hat. Dieser Brauch darf jedoch nicht zur Gewohnheit werden. Im Übrigen sollen diese Unterweisungen und Zeugnisse keine Merkmale aufweisen, die zu Verwechslungen mit der Homilie führen könnten, [156] und es ist nicht gestattet, ihretwegen die Homilie ganz zu unterlassen.

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4. Die Verbindung verschiedener Riten mit der Messfeier

75. Wegen des theologischen Sinns, welcher der Eucharistiefeier oder einem bestimmten Ritus eigen ist, verordnen oder erlauben die liturgischen Bücher bisweilen, die Feier der heiligen Messe mit einem anderen Ritus, vor allem der Sakramente, zu verbinden. [157] In anderen Fällen läßt die Kirche eine solche Verbindung jedoch nicht zu, besonders wo es sich um Umstände handelt, die einen eher oberflächlichen und unnützen Charakter haben.

Ach so. Bisweilen ist etwas (was nicht näher erklärt wird)  e r l a u b t , in anderen Fällen (die auch nicht näher erklärt werden) ist dies  n i c h t  erlaubt. Was will uns Rom mit diesem Absatz sagen?

Die Erklärung findet der interessierte christgläubige Laie in der Fußnote:

157 Vgl. v.a. Institutio generalis de Liturgia Horarum, Nrn. 93-98; Rituale Romanum, ex decreto sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum, auctoritate Ioannis Pauli Pp. II promulgatum: De Benedictionibus, editio typica (31. Mai 1984), Typis Polyglottis Vaticanis 1984, Praenotanda, Nr. 28; Ordo coronandi imaginem beatae Mariae Virginis, editio typica (25. März 1981), Typis Polyglottis Vaticanis 1981, Nrn. 10 u. 14, S. 10-11; Hl. Kongr. für den Gottesdienst, Instr. über die Messen mit Sondergruppen Actio pastoralis (15. Mai 1969): AAS 61 (1969) 806-811; Direktorium über die Messen mit Kindern Pueros baptizatos (1. November 1973): AAS 66 (1974) 30-46; Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 21.

Schön, dann wäre das ja geklärt ...


76. Außerdem ist es nach ältester Tradition der römischen Kirche nicht erlaubt, das Bußsakrament mit der heiligen Messe so zu verbinden, daß sie zu einer einzigen liturgischen Handlung werden. Dies hindert aber nicht daran, daß die Priester mit Ausnahme jener, die die heilige Messe zelebrieren oder konzelebrieren, die Beichten der Gläubigen hören, die dies wünschen, auch wenn am gleichen Ort die Messe gefeiert wird, um so den Bedürfnissen dieser Gläubigen entgegenzukommen. [158] Dies soll aber in passender Weise geschehen.

Gemäß Absatz 53 darf während des eucharistischen Hochgebets nichts anderes gebetet oder gesungen werden, und auch die Orgel muss schweigen. Hier wird es aber ausdrücklich erlaubt,  w ä h r e n d  der heiligen Messe die Beichte zu hören! Wie passt das zueinander?


77. Die Feier der heiligen Messe darf in keiner Weise in den Kontext eines gemeinsamen Mahles eingefügt oder mit einem solchen Mahl in Beziehung gebracht werden. Von einer schweren Notlage abgesehen, darf die Messe nicht an einem Eßtisch [159] oder in einem Speisesaal oder an einem Ort, an dem die Mahlzeiten eingenommen werden, und auch nicht in einem Raum, in dem sich Speisen befinden, gefeiert werden. Diejenigen, die an einer Messe teilnehmen, dürfen während der Feier nicht an Tischen sitzen. Wenn die Messe aufgrund einer schweren Notlage am gleichen Ort gefeiert werden muß, wo nachher die Mahlzeit eingenommen wird, soll zwischen dem Abschluß der Messe und dem Beginn des Mahles ein deutlicher zeitlicher Abstand eingeschoben werden; während der Meßfeier darf die gewöhnliche Speise für die Gläubigen nicht sichtbar sein.

Jesus saß beim letzten Abendmahl mit seinen Jüngern um einen Tisch versammelt. Zwar enthielt das Mahl gemäß der jüdischen Tradition auch liturgische Elemente (Gebet, Segen), aber es geschah nicht nur «im Kontext eines gemeinsamen Mahles», sondern es  w a r  ein Abendmahl. Ein gemeinsames Essen. Eine Mahlzeit!

Es mag ja in Ordnung sein, dass wir den Mahlcharakter der Feier mit der Hostie nur noch symbolisch andeuten, und es hat praktische Vorteile, wenn sich die Gemeinde  v o r  dem Altar versammelt – aber mir ist unbegreiflich, wie der Vatikan verbieten kann, was uns Jesus mit den Worten «tut  d i e s  zu meinem Gedächtnis» vorgemacht hat!


78. Es ist nicht erlaubt, die Meßfeier mit politischen oder weltlichen Ereignissen oder mit Umständen in Verbindung zu bringen, die dem Lehramt der katholischen Kirche nicht voll entsprechen. Damit die authentische Bedeutung der Eucharistie nicht entleert wird, muß gänzlich vermieden werden, daß die Meßfeier aus bloßer Prunksucht begangen oder im Stil anderer Zeremonien, auch profaner Art, vollzogen wird.

Ich würde eine Vorschrift begrüßen, die es verbietet, die Messfeier für politische oder weltliche Ziele zu  i n s t r u m e n t a l i s i e r e n . Aber warum darf die Messfeier nicht mit «politischen oder weltlichen Ereignissen» in Verbindung gebracht werden? Kein Dankgottesdienst am Tag der Deutschen Vereinigung? Kein Trauergottesdienst für die Opfer von Eschede oder die ermordeten Schüler von Erfurt? Kein Bittgottesdienst für Frieden im Irak?


79. Schließlich ist der Mißbrauch streng zu verurteilen, in die Feier der heiligen Messe Elemente einzufügen, die entgegen den Vorschriften der liturgischen Bücher Riten anderer Religionen entnommen sind.

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Letzte Änderung: 17.12.2004