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1. Die tätige und bewusste Teilnahme36. Als Handlung Christi und der
Kirche ist die Meßfeier der Mittelpunkt des ganzen
christlichen Lebens, und zwar für die Gesamtkirche wie
auch für die Teilkirche und für die einzelnen
Gläubigen, [87] die
«"in verschiedener Weise, entsprechend der
Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger
Teilnahme" [88] daran
beteiligt sind. Auf diese Weise drückt das christliche
Volk, "ein auserwähltes Geschlecht, eine
königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein
Volk, das sein besonderes Eigentum wurde",
[89] seine ihm entsprechende und
hierarchische Ordnung Hier ist zwar die Rede von « e i n e m auserwählten Geschlecht, e i n e r königlichen Priesterschaft, e i n e m heiligen Stamm, e i n e m Volk», im übrigen aber geht es in der Instruktion darum zu t r e n n e n , ...
37. Alle Christgläubigen, die durch die Taufe von ihren Sünden befreit und in die Kirche eingegliedert worden sind, werden durch das ihnen eingeprägte Siegel zum Kult der christlichen Religion bestellt, [92] damit sie sich kraft ihres königlichen Priestertums, [93] beharrlich im Gebet und im Lob Gottes, [94] als lebendiges und heiliges Opfer darbringen, das Gott gefällt und sich in allen ihren Taten bewährt, [95] und damit sie überall auf der Erde von Christus Zeugnis ablegen und jedem Rede und Antwort stehen
38. Die beständige Lehre
39. Um die tätige Teilnahme zu fördern und zum Ausdruck zu bringen, hat die jüngste Reform der liturgischen Bücher gemäß dem Willen des Konzils den Akklamationen des Volkes, den Antworten, dem Psalmengesang, den Antiphonen, den Liedern sowie den Handlungen und Gesten und den Körperhaltungen Aufmerksamkeit geschenkt, für die Einhaltung des heiligen Schweigens zu gegebener Zeit Sorge getragen und in den Rubriken auch die Teile, die das Volk betreffen, in Betracht gezogen. [99] Außerdem wird für eine angemessene Gestaltung nach dem Grundsatz, daß jede Feier gemäß den durch die liturgischen Normen festgesetzten Befugnissen den Bedürfnissen, dem Fassungsvermögen, der geistigen Vorbereitung und der Wesensart der Teilnehmer entsprechen soll, ein weiter Raum
40. Obwohl die Feier der Liturgie zweifellos das Kennzeichen der tätigen Teilnahme aller Christgläubigen hat, folgt daraus jedoch nicht, daß alle über die Gesten und Körperhaltungen hinaus gleichsam aus Notwendigkeit tatsächlich etwas tun müßten
41. Um den inneren Sinn für die liturgische Teilnahme zu wecken, zu fördern und zu nähren, sind die eifrige, ausgedehnte Feier des Stundengebetes, der Gebrauch der Sakramentalien und die Übungen der christlichen Volksfrömmigkeit sehr nützlich. Die Übungen dieser Art, «die, obwohl sie nicht streng zur heiligen Liturgie gehören, gleichwohl von besonderer Bedeutung und Würde sind», müssen in einer gewissen Verbindung mit der liturgischen Ordnung gesehen werden, besonders wenn sie vom Lehramt empfohlen und bestätigt wurden, [103] wie dies besonders beim Gebet des Rosenkranzes der Fall ist. [104] Da diese Formen der Frömmigkeit das christliche Volk zur Mitfeier der Sakramente, vor allem der Eucharistie, «wie auch zur Betrachtung der Mysterien unserer Erlösung und zur Nachahmung der leuchtenden Beispiele der Heiligen im Himmel» führen, «machen sie uns daher nicht ohne heilsamen Nutzen des liturgischen Kultes teilhaftig». [105] Dieser Absatz macht deutlich, wie wenig die Autoren von der «real existierenden» katholischen Kirche wissen. Der Vatikan hat offensichtlich noch nicht mitbekommen, dass wir (zumindest in Europa und in Nordamerika) in einer durch und durch säkularisierten Welt leben und Dinge wie «die eifrige, ausgedehnte Feier des Stundengebets», «christliche Volksfrömmigkeit», «Gebet des Rosenkranzes», «Betrachtung der Mysterien», «leuchtende Beispiele der Heiligen» usw. nur noch für einen winzigen Teil der katholischen Christen eine Bedeutung haben. Um «den inneren Sinn für die liturgische Teilnahme zu wecken» sind andere Mittel nötig. Und zwar dringend.
42. Man muß verstehen, daß die Kirche
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2. Die Aufgaben der christgläubigen Laien bei der Feier der heiligen Messe
43. Es ist richtig und lobenswert, daß einige gläubige Laien gemäß der Tradition zum Wohl der Gemeinde und der ganzen Kirche Gottes gewisse Aufgaben bei der Feier der heiligen Liturgie übernehmen. [109] Es ist angebracht, daß mehrere Gläubige
44. Neben den Diensten des rechtmäßig beauftragten Akolythen und Lektors [111] gibt es unter den genannten besonderen Aufgaben jene des Akolythen [112] und des Lektors [113] mit einer zeitlich begrenzten Beauftragung und, damit verbunden, andere Dienste, die im Römischen Meßbuch beschrieben sind, [114] sowie die Aufgaben, die Hostien vorzubereiten, die liturgischen Tücher zu reinigen
45. Man muß die Gefahr vermeiden, das komplementäre Verhältnis zwischen dem Tun der Kleriker und dem der Laien in der Weise zu verdunkeln, daß die Rolle der Laien einer gewissen «Klerikalisierung» unterzogen wird, wie man zu sagen pflegt
46. Der christgläubige Laie, der zu einem Hilfsdienst bei den liturgischen Feiern gerufen wird, soll in angemessener Weise vorbereitet sein und sich durch christliches Leben, Glauben, Sitten und Treue zum Lehramt der Kirche auszeichnen.
47. Es ist sehr zu begrüßen, wenn der bekannte Brauch erhalten bleibt, daß Kinder oder Jugendliche anwesend sind, die gewöhnlich Ministranten genannt werden und nach Art des Akolythen am Altar dienen. Sie sollen eine ihrem Fassungsvermögen angemessene Katechese über ihre Aufgabe erhalten. [119] Man darf nicht vergessen, daß aus der Zahl dieser Kinder im Laufe der Jahrhunderte eine große Schar geistlicher Amtsträger hervorgegangen ist.
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Im Absatz 173
sind die Absatznummern aufgelistet, bei denen es
sich um «schwerwiegende Angelegenheiten»
handelt und die vom Ordinarius des Ortes der
«Kongregation für den Gottesdienst und
die Sakramentenordnung» gemeldet werden
müssen (siehe Absatz
180). Weil im Originaltext nur
umständlich herauszufinden ist, welche
Absätze dazu gehören, habe ich die
betreffenden Absätze mit «Graviora
delicta» sind besonders schwere Delikte, auf
die die Autoren in Absatz
172 eingehen. Ich
habe sie mit dem «Doppelblitz»
1. Die Materie der heiligsten Eucharistie
«Es ist angemessen ...» / es ist «keinesfalls ausgeschlossen ...» / «für gewöhnlich sollen ...»
50. Der Wein, der für die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, muß naturrein, aus Weintrauben gewonnen und echt sein, er darf nicht verdorben und nicht mit anderen Substanzen vermischt sein. [127] Bei der Meßfeier muß ihm ein wenig Wasser beigemischt werden.
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2. Das eucharistische Hochgebet51. Nur jene eucharistischen
Hochgebete dürfen verwendet werden, die im
Römischen Meßbuch stehen oder
rechtmäßig vom Apostolischen Stuhl approbiert
worden sind, und zwar gemäß den
Möglichkeiten und Grenzen, die der Apostolische Stuhl
festgelegt hat. «Man kann es nicht hinnehmen, daß
einige Priester sich das Recht
anmaßen
52. Das Sprechen des eucharistischen Hochgebetes, das von seinem Wesen her gleichsam den Höhepunkt
53. Während der zelebrierende Priester das eucharistische Hochgebet spricht, «soll gleichzeitig nichts anderes gebetet oder gesungen werden; auch Orgel und andere Musikinstrumente sollen schweigen», [132] außer zu den pflichtgemäß approbierten Akklamationen des Volkes, über die weiter unten gesprochen wird. Allerdings erlaubt der Vatikan in Absatz 76, dass währenddessen am gleichen Ort (!) die Beichte gehört werden darf. So viel zur Bedeutung des eucharistischen Hochgebets ...
54. Das Volk nimmt dennoch immer aktiv und nie rein passiv teil: Es soll sich mit dem Priester vereinen «im Glauben und in Stille wie auch durch die im Laufe des eucharistischen Hochgebetes festgesetzten Einschübe, das sind die Antworten im Eröffnungsdialog der Präfation, das Sanctus, die Akklamation nach der Wandlung und die Akklamation des Amen nach der Schlußdoxologie sowie andere von der Bischofskonferenz approbierte und vom Heiligen Stuhl rekognoszierte Akklamationen». [133]
55. An einigen Orten hat sich der Mißbrauch verbreitet, daß der Priester bei der Feier der heiligen Messe die Hostie während der Wandlung bricht. Dieser Mißbrauch widerspricht der Tradition der Kirche. Er ist zu verwerfen und dringend zu korrigieren. Es ist ja in Ordnung, wenn sich die Priester beim Brechen der Hostie nach der Tradition richten. Aber wie kann der Vatikan das Brechen während der Wandlung v e r b i e t e n ?! Auch Jesus hat beim letzten Abendmahl w ä h r e n d der Wandlung das Brot gebrochen. Ich halte es nicht für angemessen, einem Priester, der sich in diesem Punkt nach dem Vorbild Christi richtet, «Missbrauch» vorzuwerfen.
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3. Die übrigen Teile der Messe57. Die Versammlung der
Christgläubigen hat das Recht, daß vor allem bei
der sonntäglichen Feier in der Regel eine geeignete und
echte sakrale Musik
58. Alle Christgläubigen haben gleichermaßen das Recht, daß die Feier der Eucharistie in allen ihren Teilen gewissenhaft vorbereitet wird, so daß in ihr das Wort Gottes würdig und kraftvoll verkündet und ausgelegt, die Befugnis zur Auswahl der liturgischen Texte und Riten gemäß den Normen sorgfältig wahrgenommen und ihr Glaube durch die Texte der Gesänge bei der Feier der Liturgie gebührend geschützt und genährt wird.
59. Aufhören muß die verwerfliche Gewohnheit, daß Priester, Diakone oder Christgläubige hier und da Texte der heiligen Liturgie, die ihnen zum Vortragen anvertraut sind, nach eigenem Gutdünken ändern oder entstellen. Wenn sie dies tun, nehmen sie der Feier der Liturgie ihre Festigkeit und verfälschen nicht selten den authentischen Sinn der Liturgie. Ja, ja. Schon gut. Allmählich haben wir es kapiert ...
60. In der Meßfeier sind Wortgottesdienst und Eucharistiefeier eng miteinander verbunden, sie bilden eine einzige Kulthandlung. Deswegen ist es nicht erlaubt, die beiden Teile voneinander zu trennen oder sie zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten zu feiern. [135] Es ist auch nicht gestattet, daß einzelne Teile der heiligen Messe zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein und desselben Tages vollzogen werden.
61. Bei der Auswahl der biblischen Lesungen, die in der Meßfeier vorzutragen sind, müssen die Normen
62. Es ist nicht erlaubt, die vorgeschriebenen biblischen Lesungen aus eigenem Gutdünken wegzulassen oder zu ersetzen oder gar «die Lesungen und den Antwortpsalm, die das Wort Gottes enthalten, mit anderen nichtbiblischen Texten» [138] auszutauschen. Gibt es denn wirklich k e i n e n Grund, der das Abweichen von den vorgeschriebenen Lesungen rechtfertigt? Gibt es k e i n e n aktuellen Anlass (Einweihung des neuen Gemeindehauses, Verabschiedung oder Einführung eines neuen Priesters, Beginn des Irak-Krieges, Todestag der vier Lübecker Märtyrer, Jahrestag des Kriegsendes, Hochwasserkatastrophe, Amoklauf in einer Schule, ...) der wichtiger wäre als die Einhaltung des Lesekanons?
63. Die Lesung des Evangeliums, die «den Höhepunkt des Wortgottesdienstes bildet»
64. Die Homilie, die während der Feier der heiligen Messe gehalten wird und Teil der Liturgie selbst ist, [142] «wird in der Regel vom zelebrierenden Priester gehalten oder von ihm einem konzelebrierenden Priester oder manchmal, wenn dies angebracht erscheint, auch einem Diakon übertragen, niemals aber einem Laien.
65. Es muß daran erinnert werden, daß jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Meßfeier gestattet hatte, aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen ist. [145] Diese Praxis ist verworfen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.
66. Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Meßfeier gilt auch für die Alumnen der Seminare, für Studenten der theologischen Disziplinen und für jene, die als sogenannte «Pastoralassistenten»
67. Man muß besonders dafür Sorge tragen, daß die Homilie streng auf die Heilsmysterien Bezug nimmt, während des liturgischen Jahres die Geheimnisse des Glaubens und die Grundsätze des christlichen Lebens aus den biblischen Lesungen und den liturgischen Texten darlegt und die Texte des Ordinarium und des Proprium der Messe oder eines anderen Ritus der Kirche erklärt. [147] Es ist klar, daß alle Auslegungen der Heiligen Schrift auf Christus als dem höchsten Angelpunkt der Heilsökonomie bezogen werden müssen; dabei soll aber auch der besondere Kontext der liturgischen Feier beachtet werden. In der Homilie ist dafür Sorge zu tragen, daß das Licht Christi auf die Ereignisse des Lebens strahle.
68. Der Diözesanbischof soll gewissenhaft über die Homilie wachen
69. Bei der heiligen Messe sowie bei anderen Feiern der heiligen Liturgie darf kein Glaubensbekenntnis zugelassen werden, das nicht in den rechtmäßig approbierten liturgischen Büchern enthalten ist. Bei der Erstkommunionsfeier meines Neffen betete die Gemeinde das folgende Glaubensbekenntnis, das auf dem Liedzettel abgedruckt war:
70. Die Opfergaben, welche die Christgläubigen in der heiligen Messe für die eucharistische Liturgie darzubringen pflegen, beschränken sich nicht zwingend auf Brot und Wein zur Feier der Eucharistie, sondern können auch andere Gaben umfassen, die von den Gläubigen in Form von Geld oder anderen nützlichen Gütern aus Liebe zu den Armen gegeben werden. Die äußeren Gaben müssen aber immer sichtbarer Ausdruck jener wahren Hingabe sein, die der Herr von uns erwartet, nämlich eines reumütigen Herzens und der Liebe zu Gott und dem Nächsten; dadurch werden wir dem Opfer Christi gleichgestaltet
71. Der Brauch des römischen Ritus, sich kurz vor der heiligen Kommunion den Friedensgruß zu geben, soll bewahrt werden, wie er im Ordo der Messe festgesetzt ist. Gemäß der Tradition des römischen Ritus hat dieser Brauch nicht den Charakter der Versöhnung oder der Sündenvergebung, er ist vielmehr Ausdruck des Friedens, der Gemeinschaft und der Liebe vor dem Empfang der heiligsten Eucharistie. [151] Dagegen hat der Bußakt, der am Beginn der Messe zu vollziehen ist, besonders in seiner ersten Form, den Charakter der brüderlichen Versöhnung.
72. Es ist angebracht, «daß jeder in schlichter Weise nur seinen Nachbarn den Friedensgruß gibt». «Der Priester kann den Friedensgruß den Dienern geben, bleibt aber immer innerhalb des Presbyteriums
73. In der Feier der heiligen Messe beginnt die Brechung des eucharistischen Brotes, die nur vom zelebrierenden Priester und gegebenenfalls unter Mithilfe eines Diakons oder eines Konzelebranten, nicht aber eines Laien zu vollziehen ist, nach dem Ende des Friedensgrußes, während das Agnus Dei vorgetragen wird. Die Geste des Brotbrechens wurde nämlich «von Christus beim Letzten Abendmahl vollzogen, gab seit apostolischer Zeit der ganzen Eucharistiefeier den Namen und zeigt, daß die vielen Gläubigen in der Kommunion aus dem einen Brot des Lebens, das Christus ist, der für das Heil der Welt gestorben und auferstanden ist, zu einem Leib werden
74. Falls es nötig ist, daß von einem Laien in der Kirche vor den versammelten Christgläubigen Unterweisungen oder ein Zeugnis über das christliche Leben gegeben werden, ist allgemein vorzuziehen, daß dies außerhalb der Messe geschieht. Aus schwerwiegenden Gründen ist es aber erlaubt, solche Unterweisungen oder Zeugnisse zu geben, nachdem der Priester das Schlußgebet gesprochen hat. Dieser Brauch darf jedoch nicht zur Gewohnheit werden. Im Übrigen sollen diese Unterweisungen und Zeugnisse keine Merkmale aufweisen, die zu Verwechslungen mit der Homilie führen könnten, [156] und es ist nicht gestattet, ihretwegen die Homilie ganz zu unterlassen. |
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4. Die Verbindung verschiedener Riten mit der Messfeier75. Wegen des theologischen Sinns, welcher der Eucharistiefeier oder einem bestimmten Ritus eigen ist, verordnen oder erlauben die liturgischen Bücher bisweilen, die Feier der heiligen Messe mit einem anderen Ritus, vor allem der Sakramente, zu verbinden. [157] In anderen Fällen läßt die Kirche eine solche Verbindung jedoch nicht zu, besonders wo es sich um Umstände handelt, die einen eher oberflächlichen und unnützen Charakter haben. Ach so. Bisweilen ist etwas (was nicht näher erklärt wird) e r l a u b t , in anderen Fällen (die auch nicht näher erklärt werden) ist dies n i c h t erlaubt. Was will uns Rom mit diesem Absatz sagen?
Jesus saß beim letzten Abendmahl mit seinen Jüngern um einen Tisch versammelt. Zwar enthielt das Mahl gemäß der jüdischen Tradition auch liturgische Elemente (Gebet, Segen), aber es geschah nicht nur «im Kontext eines gemeinsamen Mahles», sondern es w a r ein Abendmahl. Ein gemeinsames Essen. Eine Mahlzeit!
78. Es ist nicht erlaubt, die Meßfeier mit politischen oder weltlichen Ereignissen oder mit Umständen in Verbindung zu bringen, die dem Lehramt der katholischen Kirche nicht voll entsprechen.
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Letzte Änderung: 17.12.2004