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Kapitel IV und V

Kapitel VI und VII

Kapitel VIII und Schluss

 
Vorwort - Kapitel I - Kapitel II - Kapitel III - Kapitel IV - Kapitel V - Kapitel VI - Kapitel VII - Kapitel VIII - Schluss

Kapitel IV
Die heilige Kommunion

 

Mir ist ein ängstlich sich Fragender, ob er noch Christ und katholisch ist, lieber als ein dezidiert Orthodoxer, der möglichst viele aus der Kirche «hinaus katapultieren» will, bloß damit er möglichst nur noch unter seinesgleichen sein muss.

Karl Rahner SJ
Theologe

1. Die Disposition für den Empfang der heiligen Kommunion


80. Die Eucharistie soll den Gläubigen gereicht werden auch «als Gegenmittel, durch das wir von der täglichen Schuld befreit und vor Todsünden bewahrt werden», [160] wie in verschiedenen Teilen der Messe hervorgehoben wird. Der an den Anfang der Messe gesetzte Bußakt hat zum Ziel, alle darauf vorzubereiten, die heiligen Mysterien in rechter Weise zu feiern; [161] er hat jedoch «nicht die Wirkung des Bußsakramentes» [162] und kann nicht als Ersatz für das Bußsakrament im Hinblick auf die Vergebung schwerer Sünden betrachtet werden. Die Seelsorger müssen bei der katechetischen Unterweisung sorgfältig darauf achten, daß den Gläubigen die christliche Lehre zu dieser Frage vermittelt wird.


81. Nach kirchlicher Gewohnheit ist es darüber hinaus notwendig, daß sich jeder sehr gründlich prüfe, [163] damit keiner, der sich einer schweren Sünde bewußt ist, ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe feiert oder den Leib des Herrn empfängt, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz mit ein schließt, sobald wie möglich zu beichten. [164]


82. Außerdem hat die Kirche «Normen erlassen, die den häufigen und fruchtbaren Zutritt der Gläubigen zum Tisch des Herrn fördern und die objektiven Bedingungen festlegen, unter denen von der Spendung der Kommunion abgesehen werden muß». [165]

Um welche Normen handelt es sich? Was sind die «objektiven Bedingungen»?
Inzwischen habe ich  e r n s t h a f t  Bedenken, ob ich nach den vatikanischen
Normen noch berechtigt bin, an der Kommunion teilzunehmen ...


83. Es ist sicherlich am besten, wenn alle, die an der Feier der heiligen Messe teilnehmen und die notwendigen Bedingungen erfüllen, die heilige Kommunion empfangen. Es kommt aber bisweilen vor, daß die Christgläubigen massenweise und ohne Unterscheidung zum heiligen Tisch hinzutreten. Es ist Aufgabe der Hirten, diesen Mißbrauch mit Klugheit und Festigkeit zu korrigieren.

Christus hat uns an seinen Tisch eingeladen – nicht vorgeladen. Darum bleibt es jedem einzelnen überlassen, ob er die heilige Kommunion empfangen will.

Wer sind diese Christgläubigen, die «massenweise und ohne Unterscheidung zum heiligen Tisch hinzutreten»? Unsere evangelische Glaubensgeschwister können damit nicht gemeint sein, denn die will der Vatikan ja auch dann nicht sehen, wenn sie  e i n z e l n  hinzutreten. Aber wer ist dann damit gemeint?!


84. Wenn die heilige Messe für eine große Menge gefeiert wird, beispielsweise in Großstädten, muß man darauf achten, daß nicht aus Unwissenheit auch Nichtkatholiken oder sogar Nichtchristen zur heiligen Kommunion hinzutreten, ohne daß dem Lehramt der Kirche in Bezug auf Lehre und Disziplin Rechnung getragen wird. Es obliegt den Hirten, die Anwesenden zu gegebener Zeit darauf hinzuweisen, daß Wahrheit und Ordnung streng zu beachten sind.

Glaubt ihr denn, daß der liebe Gott katholisch ist?

Georg Christoph Lichtenberg
1742-1799, Schriftsteller,
Naturwissenschaftler, Philosoph

Um Missverständnisse zu vermeiden:
Ich leugne  n i c h t  die Unterschiede im Abendmahlverständnis zwischen der katholischen Kirche und den evangelischen Kirchen. (Und ich behaupte, die Unterschiede recht gut zu kennen.) Ich halte auch überhaupt nichts von provokativen und medienwirksamen Aktionen à la Hasenhüttl. Ich bin der Meinung, dass die «Tischgemeinschaft» das  Z i e l  der Ökumene ist – nicht das  M i t t e l .

Aber:
Jesus hat gesagt: «Nehmt und esst alle davon». Dabei hat er niemanden ausgeschlossen, nicht Petrus, von dem er wusste, dass er ihn später feige verleugnen würde, nicht einmal Judas, der ihn kurz danach seinen Mördern ausliefern würde. Mit welchem Recht können Priester, die in der Eucharistie in persona Christi handeln (!), Menschen von der Kommunion ausschließen, deren einziger «Fehler» darin besteht, dass sie evangelisch sind?!

Nachtrag: Das Evangelium des heutigen Sonntags bestärkt mich in meiner Meinung. Es handelt von der Aussendung der Jünger:

Wenn ihr in ein Haus kommt, so sagt als erstes: Friede diesem Haus! Und wenn dort
ein Mann des Friedens wohnt, wird der Friede, den ihr ihm wünscht, auf ihm ruhen;
a n d e r e n f a l l s   w i r d   e r   z u   e u c h   z u r ü c k k e h r e n .

Lukas 10, 5-6

Die Anweisung ist klar: «Seid nicht sparsam mit dem Segen! Prüft nicht, wem ihr meinen Segen gebt, denn  i c h  werde entscheiden, auf wem er ruht.» Ich denke, dass Jesus auch bei der Spendung der Eucharistie  s e l b s t  darüber entscheidet, bei wem er leibhaftig anwesend ist – und bei wem die Hostie nur ein Stück trockenes Brot ist.


85. Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern; zu beachten sind aber die Bestimmungen von can. 844 §§ 2, 3 und 4 sowie von can. 861 § 2. [166] Die Bedingungen, die von can. 844 § 4 festgesetzt sind und die in keiner Weise aufgehoben werden können, [167] können ferner nicht voneinander getrennt werden; deshalb ist es notwendig, daß sie immer alle zugleich verlangt werden.

Weh euch, ihr Schriftgelehrten und Pharisäer, ihr Heuchler! Ihr verschließt den Menschen das Himmelreich (...) ihr lasst auch die nicht hinein, die hineingehen wollen.

Matthäus 23, 13

 

In der Bibel sagt Jesus:

«Nehmt und esst alle davon, das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird.»

In der Instruktion Redemptionis sacramentum schreibt der Vatikan:

«... zu beachten sind die Bestimmungen von can. 844 §§ 2,3 und 4 sowie von can. 861 § 2. Die Bedingungen, die von can. 844 § 4 festgesetzt sind und die in keiner Weise aufgehoben werden können, können ferner nicht voneinander getrennt werden ...»

Eine der beiden Schriften wird auch «Frohe Botschaft» genannt. Raten Sie mal, welche ...
 

Es ist nicht leicht, die gültigen Normen vor allem zur Eucharistiefeier bei einer detailreichen und konzentrierten Zusammenstellung so darzubieten, dass der Einwand des Legalismus und der Gesetzlichkeit nicht aufkommt.

Kardinal Karl Lehmann
Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz


86. Die Gläubigen sollen dringend dazu angehalten werden, außerhalb der Messe, vor allem zu den festgesetzten Zeiten, zum Bußsakrament hinzutreten, so daß sie es mit Ruhe und wirklichem Nutzen empfangen können und nicht von der tätigen Teilnahme an der Messe abgehalten werden. Jene, die täglich oder sehr oft kommunizieren, sollen angeleitet werden, ihren Möglichkeiten entsprechend in angemessenen Zeitabständen das Bußsakrament zu empfangen. [168]


87. Der Erstkommunion der Kinder muß immer eine sakramentale Beichte und Lossprechung vorausgehen. [169] Außerdem soll die Erstkommunion immer von einem Priester gereicht werden, und zwar nie außerhalb der Meßfeier. Von Ausnahmefällen abgesehen, ist es wenig passend, die Erstkommunion bei der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag zu spenden. Man soll vielmehr einen anderen Tag wählen, wie etwa den 2. - 6. Sonntag in der Osterzeit oder das Hochfest des Leibes und Blutes Christi oder einen Sonntag im Jahreskreis, denn der Sonntag wird mit Recht als Tag der Eucharistie betrachtet. [170] Zum Empfang der heiligen Eucharistie sollen keine Kinder hinzutreten, «die den Vernunftgebrauch noch nicht erlangt haben» oder nach dem Urteil des Pfarrers «nicht ausreichend darauf vorbereitet sind». [171] Wenn es aber vorkommt, daß ein Kind in einer Ausnahmesituation bezüglich seines Alters für den Empfang des Sakramentes als reif erachtet wird, soll ihm die Erstkommunion nicht verwehrt werden, wenn es nur hinreichend vorbereitet ist.

Da wir den Gründonnerstag als den Tag feiern, an dem Jesus das Sakrament der Eucharistie eingesetzt hat, erscheint mir dieser Termin für die Feier der Erstkommunion irgendwie naheliegend. Warum findet der Vatikan diesen Termin «wenig passend»?

In einem Alter, in dem manche Kinder «den Vernunftgebrauch noch nicht erlangt haben», müssen andere Kinder vor der Erstkommunion zur Beichte gehen. Zu welch schlimmen Sünden sind Kinder an der Schwelle zum Vernunftgebrauch fähig, dass sie ausschließlich nach sakramentaler Beichte und Lossprechung die Kommunion empfangen dürfen?

 

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2. Die Spendung der heiligen Kommunion


88. Die Gläubigen sollen die sakramentale eucharistische Kommunion gewöhnlich während der Messe und zu dem im Ritus der Feier vorgeschriebenen Zeitpunkt empfangen, also direkt nach der Kommunion des zelebrierenden Priesters. [172] Es obliegt dem zelebrierenden Priester, eventuell unter Mithilfe anderer Priester oder Diakone, die Kommunion auszuteilen; er darf die Messe nicht fortsetzen, bevor die Kommunion der Gläubigen beendet ist. Nur dort, wo eine Notlage es erfordert, können außerordentliche Spender dem zelebrierenden Priester nach Maßgabe des Rechts helfen. [173]

«Nur dort, wo eine Notlage es erfordert» bedeutet: Im Normalfall ist es  n i c h t  erlaubt, «außerordentliche Spender» (= Laien) für die Kommunionausteilung einzusetzen.

In fast allen Gemeinden, die ich kennengelernt habe, werden Laien als Kommunionausteiler eingesetzt. Die Schlussfolgerung stimmt mit meiner Einschätzung der katholischen Kirche überein: sie befindet sich in einer ernsten Notlage.


89. Damit «die Kommunion auch dem Zeichen nach klarer als Teilnahme am Opfer erscheint, das gefeiert wird», [174] ist es wünschenswert, daß die Gläubigen sie in Hostien empfangen, die in derselben Messe konsekriert wurden. [175]


90. «Die Gläubigen empfangen die Kommunion kniend oder stehend, wie es die Bischofskonferenz festgelegt hat», deren Beschluß vom Apostolischen Stuhl rekognosziert werden muß. «Wenn sie stehend kommunizieren, wird empfohlen, daß sie vor dem Empfang des Sakramentes eine angemessene Ehrerbietung erweisen, die von denselben Normen festzulegen ist». [176]

Bischofskonferenz und Apostolischer Stuhl entscheiden darüber, ob ich stehend oder kniend die Kommunion zu empfangen habe; der Vatikan legt die Formen «angemessener Ehrerbietung» in Normen (!) fest. Vom Vatikan  n o r m i e r t e ,  kirchlich approbierte Ehrerbietung!
 

In dem, was dem Menschen am teuersten ist, in seiner Verbindung mit Gott,
darin erkühnst du dich, mir meine Freiheit zu nehmen?

Friedrich Gottlieb Klopstock
Dichter


91. Bezüglich der Austeilung der heiligen Kommunion ist daran zu erinnern, daß «die geistlichen Amtsträger [...] die Sakramente denen nicht verweigern» dürfen, «die zu gelegener Zeit darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind». [177] Jeder getaufte Katholik, der rechtlich nicht gehindert ist, muß deshalb zur heiligen Kommunion zugelassen werden. Es ist also nicht gestattet, einem Christgläubigen die heilige Kommunion beispielsweise nur deshalb zu verweigern, weil er die Eucharistie kniend oder stehend empfangen möchte.


92. Obwohl jeder Gläubige immer das Recht hat, nach seiner Wahl die heilige Kommunion mit dem Mund zu empfangen, [178] soll in den Gebieten, wo es die Bischofskonferenz erlaubt und der Apostolische Stuhl rekognosziert hat, auch demjenigen die heilige Hostie ausgeteilt werden, der das Sakrament mit der Hand empfangen möchte. Man soll aber sorgfältig darauf achten, daß der Kommunikant die Hostie sofort vor dem Spender konsumiert, damit niemand mit den eucharistischen Gestalten in der Hand weggeht. Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden. [179]

Profanierung: Entweihung, Entwürdigung

Bitte beachten Sie: Der Empfang der Kommunion mit der Hand ist (auch vierzig Jahre nach dem Konzil)  n i c h t  der Normalfall, sondern nur  a u s n a h m s w e i s e  zulässig – nämlich nur dort, wo die Bischofskonferenz dieses Verfahren ausdrücklich erlaubt und der Apostolische Stuhl diese Erlaubnis rekognosziert hat. Und die Formulierung macht deutlich, dass Bischofskonferenz oder der Apostolischer Stuhl die Handkommunion jederzeit wieder untersagen können.

Wie erkennt der Kommunionausteiler die «Gefahr der Profanierung»? Am bösen Blick?

Die Regelung scheint sinnvoll, weil bei der Mundkommunion die Gefahr des Missbrauchs (z.B. die Entwendung der Hostie zu sakrilegischen Zwecken) geringer ist als beim Empfang der Kommunion mit der Hand. Doch das ist ein Irrtum, denn in Absatz 101 sind die Autoren genau gegenteiliger Ansicht! Dort wird bei der «geringsten Gefahr der Profanierung» ausdrücklich  n u r  die Reichung des Kelches (!) verboten – nicht aber die Reichung des Brotes!

Ich hätte ja vermutet, dass bei «Gefahr der Profanierung» die Spendung der Kommunion  g r u n d s ä t z l i c h  verboten sei. In diesem Fall zeigt sich der Vatikan ungewohnt gelassen: Hauptsache mit dem Mund!


93. Es ist notwendig, die kleine Patene für die Kommunion der Gläubigen beizuhalten, um die Gefahr zu vermeiden, daß die heilige Hostie oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen. [180]

Patene: flacher goldener Teller für die Hostien oder das Abendmahlbrot

Bis Ende der sechziger oder Anfang der siebziger Jahre war es in meiner Heimatgemeinde üblich, die Kommunion knieend zu empfangen, mit dem Mund und mit einer Patene unter dem Kinn. Als sich die neuen Regelungen des Konzils «herumgesprochen» hatten, verschwand auch die Patene. Ich bin immer davon ausgegangen, dass es sich bei der Kommunion mit Patene um eine  v o r k o n z i l i a r e  Gewohnheit handelte.

Oder will der Vatikan diese Reform des Konzils wieder rückgängig machen?
(Zum Glück habe ich nicht erlebt, dass ein Priester diesen Absatz 93 befolgt.)


94. Es ist den Gläubigen nicht gestattet, die heilige Hostie oder den heiligen Kelch «selbst zu nehmen und noch weniger von Hand zu Hand unter sich weiterzugeben». [181] Außerdem ist in diesem Zusammenhang der Mißbrauch zu beseitigen, daß die Brautleute bei der Trauungsmesse sich gegenseitig die heilige Kommunion spenden.

Der Vatikan hält das für eine «schwerwiegende Angelegenheit». Die Bibel berichtet aber:

Und er nahm den Kelch, sprach das Dankgebet und sagte:
Nehmt den Wein, und  v e r t e i l t  i h n  u n t e r e i n a n d e r !

Lukas 22,17

Wie begründet der Vatikan sein Verbot?


95. Ein christgläubiger Laie, der «die heiligste Eucharistie schon empfangen hat, darf sie am selben Tag nur innerhalb einer Feier der Eucharistie, an der er teilnimmt, ein zweites Mal empfangen, unbeschadet der Vorschrift des can. 921 § 2». [182]


96. Zu verwerfen ist der Brauch, daß entgegen den Vorschriften der liturgischen Bücher während oder vor der Meßfeier nicht konsekrierte Hostien oder andere eßbare oder nicht eßbare Dinge nach Art der Kommunion ausgeteilt werden. Dieser Brauch entspricht nicht der Tradition des römischen Ritus und bringt die Gefahr mit sich, bei den Christgläubigen Verwirrung zu stiften bezüglich der Lehre der Kirche über die Eucharistie. Wenn an einigen Orten aufgrund einer Konzession die besondere Gewohnheit besteht, Brot zu segnen und nach der Messe auszuteilen, soll dieser Brauch durch eine gute Katechese sorgfältig erklärt werden. Es dürfen aber keine anderen ähnlichen Praktiken eingeführt und für den genannten Brauch auf keinen Fall nicht konsekrierte Hostien verwendet werden.

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3. Die Kommunion der Priester


97. Sooft der Priester die heilige Messe zelebriert, muß er am Altar zu dem vom Meßbuch festgesetzten Zeitpunkt kommunizieren, die Konzelebranten aber, bevor sie zur Kommunionausteilung gehen. Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kommuniziert. [183]

Es mag ja guter Brauch sein, dass der Priester  v o r  der Kommunionausteilung kommuniziert, und ich will im Grunde daran auch nichts ändern. Ich halte es aber ebenso für nachvollziehbar, wenn der Priester deutlich machen will, dass er  g e m e i n s a m  mit der Gemeinde kommuniziert – denn wir feiern  e i n e  Eucharistie und  e i n  Abendmahl. Im normalen Gemeindegottesdienst könnte das so aussehen, dass der Priester am Ende der Kommunionausteilung kommuniziert. In kleineren Gottesdienstgemeinschaften habe ich es oft erlebt, dass alle Kommunikanten die Hostie in der Hand behalten und nach dem «Herr, ich bin nicht würdig»  g e m e i n s a m  mit dem Priester die Hostie essen – eine Form, die mir sehr zusagt und dem ursprünglichen Abendmahl wohl am ehesten entspricht.

Dass wir als  e i n e  Gemeinde an einem  g e m e i n s a m e n  Mahl (communio = Gemeinschaft) teilnehmen, wird sicher besser dadurch sichtbar, dass der Priester mit der Gemeinde kommuniziert, statt dass er vorweg ein «Privatmahl» hält.

Auch auf die Gefahr hin, dass man mir wieder Haarspalterei vorwirft: Meines Erachtens hätte es heißen müssen, dass die Priester niemals «bis zum Ende der Kommunion der  L a i e n » oder «bis zum Ende der Kommunion der  ü b r i g e n   G e m e i n d e » warten dürfen. Denn in dieser Formulierung werden «Priester» und «Volk» als  G e g e n s a t z  statt als Teilmenge behandelt. Ich vermute aber, dass das keine unglückliche Formulierung (oder schlechte Übersetzung) ist, sondern genau dem Amtsverständnis des Vatikans entspricht.


98. Die Kommunion der konzelebrierenden Priester hat gemäß den in den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Normen zu erfolgen, wobei immer Hostien zu verwenden sind, die in derselben Messe konsekriert wurden, [184] und alle Konzelebranten die Kommunion stets unter beiden Gestalten empfangen müssen. Wenn ein Priester oder ein Diakon den Konzelebranten die heilige Hostie oder den Kelch reicht, ist darauf zu achten, daß er nichts sagt, also nicht die Worte ausspricht: «Der Leib Christi» oder «Das Blut Christi».

Nach Absatz 89 ist es «wünschenswert», dass die Gläubigen «Hostien empfangen, die in derselben Messe konsekriert wurden» – eine Pflicht ist das aber nicht. Zelebrant und Konzelebranten  m ü s s e n  aber immer «frisch» konsekrierte Hostien empfangen.  M i r  ist es völlig egal, wann die Hostie konsekriert wurde, die ich gereicht bekomme – sofern es sich um den Leib Christi handelt. Ich verstehe aber nicht, warum hier wieder einmal die Priester gesondert behandelt werden.

Laien dürfen auf den Wein verzichten (wenn die Kommunion unter beiden Gestalten gereicht wird). Priester und Diakone  m ü s s e n  aber beide Gestalten empfangen. Was ist mit alkoholkranken Priestern? Als zelebrierende Priester sind sie nach Absatz 105 generell ausgeschlossen; Traubensaft ist nach Absatz 50 keine «gültige Materie». Sind Alkoholkranke nun auch von der  K o n zelebration ausgeschlossen?

Warum nicht? Was wäre denn, wenn der Priester sagen würde: «Der Leib Christi»? Wären diese Worte nicht wahr? Würde die Eucharistie dadurch ungültig? Würde er damit Leib und Blut Christi entweihen? Würde er damit Christus beleidigen? Würde er damit der Gemeinde Schaden zufügen? Hallo? Ist da jemand?


99. Die Kommunion unter beiden Gestalten ist «den Priestern, die selbst das Meßopfer nicht zelebrieren oder konzelebrieren können», [185] immer gestattet.

Was unterscheidet im Gottesdienst einen Priester, der  n i c h t  zelebriert und  n i c h t  konzelebriert (der also keine priesterlichen Aufgaben übernimmt), von den anderen Gottesdienstbesuchern? Nichts – hätte ich bisher gedacht. Der Vatikan sieht das anders: Auch wenn sie nicht als Priester tätig sind, haben sie Anspruch auf eine Sonderbehandlung!

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4. Die Kommunion unter beiden Gestalten


100. Um den Gläubigen die Fülle der Zeichenhaftigkeit im eucharistischen Gastmahl klarer bewußt zu machen, werden in den Fällen, die in den liturgischen Büchern erwähnt sind, auch die christgläubigen Laien zur Kommunion unter beiden Gestalten zugelassen, wobei eine entsprechende Katechese über die dogmatischen Grundsätze, die vom Ökumenischen Konzil von Trient festgelegt wurden, vorausgehen und beständig weitergeführt werden muß. [186]

Oh ja, das fehlte auch noch: vor dem Gottesdienst oder der Kommunion ein kleiner theologischer Vortrag über die dogmatischen Grundsätze des Konzils von Trient!

Aber warum soll das der Priester erst vor dem eucharistischen Gastmahl machen? Warum kümmert sich nicht der Vatikan  s e l b s t  darum, «die Fülle der Zeichenhaftigkeit klarer bewußt zu machen»? Diese Instruktion wäre doch eine schöne Gelegenheit gewesen! Aber es ist halt einfacher, Verbote auszusprechen, als Begründungen zu formulieren, die auch ein Laie verstehen kann ...


101. Damit den christgläubigen Laien die heilige Kommunion unter beiden Gestalten gespendet werden kann, sind die Umstände entsprechend zu berücksichtigen, über die in erster Linie die Diözesanbischöfe zu urteilen haben. Diese Art der Kommunionspendung ist gänzlich auszuschließen, wenn auch nur die geringste Gefahr der Profanierung der heiligen Gestalten besteht. [187] Für eine eingehendere Regelung haben die Bischofskonferenzen Normen zu erlassen, die vom Apostolischen Stuhl durch die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung rekognosziert werden müssen, vor allem im Hinblick auf «die Art, den Gläubigen die heilige Kommunion unter beiden Gestalten auszuteilen, sowie die Ausweitung dieser Befugnis». [188]

Woran kann der Priester oder der Bischof die Gefahr der Profanierung erkennen (siehe Absatz 92)?

D i e s e  Art der Kommunionspendung (unter beiden Gestalten) ist bei der «geringsten Gefahr der Profanierung» verboten. Das heißt im Umkehrschluss, dass die alleinige Spendung des Leibes Christi auch bei «Gefahr der Profanierung» erlaubt ist. Heilige Logik, bitte für uns!


102. Der Kelch soll den christgläubigen Laien nicht gereicht werden, wo die Zahl der Kommunikanten so groß ist, [189] daß es schwierig wird, die für die Eucharistie notwendige Menge an Wein abzuschätzen und die Gefahr besteht, daß «am Ende der Feier eine Menge des Blutes Christi übrigbleibt, die über das rechte Maß hinausgeht, das konsumiert werden kann»; [190] ebenso nicht, wo der Zugang zum Kelch nur schwer geregelt werden kann oder wo eine entsprechende Menge an Wein erforderlich wird, deren sichere Herkunft und Qualität nur schwer festgestellt werden kann, oder wo keine angemessene Zahl an geistlichen Amtsträgern oder außerordentlichen Spendern der heiligen Kommunion mit geeigneter Ausbildung vorhanden ist, oder wo ein beträchtlicher Teil des Volkes aus verschiedenen Gründen beharrlich nicht zum Kelch hinzutreten will, so daß das Zeichen der Einheit in gewisser Weise verloren geht.

Dem Vatikan geht es also mehr um die Einhaltung der Reinheits- und Qualitätsvorschriften als um die Gläubigen. Angesichts der Tatsache, dass 1,3 Milliarden (!) Menschen nicht einmal Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, kann ich über über diese Regelung (deren Nichtbeachtung eine «schwerwiegende Angelegenheit» darstellen soll) nur den Kopf schütteln.

Hier geht es plötzlich um «das Zeichen der Einheit». Bisher war ja von Einheit nicht übermäßig viel die Rede. Im Gegenteil: Der Vatikan hat bisher immer sehr sorgfältig getrennt ...

... zwischen Priestern und Laien bzw. zwischen dem Priester und dem Volk
... zwischen zelebrierenden, konzelebrierenden und nicht-zelebrierenden Priestern,
... zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kommunionausteilern,
... zwischen katholischen und nicht-katholischen Christen, 
... ... ...


103. Die Normen des Römischen Meßbuches kennen die Regelung, daß in den Fällen, in denen die Kommunion unter beiden Gestalten ausgeteilt wird, «das Blut Christi direkt aus dem Kelch oder durch Eintauchen der Hostie oder mit einem Röhrchen oder mit einem Löffel getrunken werden kann». [191] Was die Kommunionspendung für die christgläubigen Laien betrifft, können die Bischöfe die Kommunion mit einem Röhrchen oder einem Löffel ausschließen, wo dies nicht örtlicher Brauch ist, wobei aber immer die Möglichkeit der Kommunionspendung durch Eintauchen der Hostie bestehen bleibt. Wenn diese Form zur Anwendung kommt, sollen allerdings Hostien verwendet werden, die nicht zu dünn und nicht zu klein sind, und der Kommunikant darf das Sakrament vom Priester nur mit dem Mund empfangen. [192]


104. Es ist dem Kommunikanten nicht erlaubt, selbst die Hostie in den Kelch einzutauchen oder die eingetauchte Hostie mit der Hand zu empfangen. Die Hostie, die eingetaucht wird, muß aus gültiger Materie bereitet und konsekriert sein; streng verboten ist die Verwendung von nicht konsekriertem Brot oder anderer Materie.

Wir Laien dürfen den Leib Christi mit unseren sündigen Händen anfassen, wir dürfen mit unseren Lippen den heiligen Abendmahlskelch berühren, wir dürfen den Leib und das Blut Christi sogar essen und trinken – warum dürfen wir dann nicht selbst die Hostie in den Wein tauchen?! Warum ist das nicht erlaubt? WARUM NICHT?! Himmel,  W A R U M   N I C H T !?!

Dies ist übrigens eine sogenannte «schwerwiegende Angelegenheit», «die die Gültigkeit und die Würde der heiligsten Eucharistie in Gefahr» bringt (Absatz 173). Es beruhigt mich etwas, dass die Priester hierzulande offensichtlich anders darüber denken, denn die sogenannte «Intinktion» durch den Kommunikanten ist (auch noch nach Erscheinen der Instruktion) weit verbreitete Praxis.


105. Wenn ein einziger Kelch zur Spendung der Kommunion unter beiden Gestalten an konzelebrierende Priester oder Christgläubige nicht ausreicht, steht dem nichts entgegen, daß der zelebrierende Priester mehrere Kelche verwendet. [193] Es ist nämlich daran zu erinnern, daß alle Priester, die die heilige Messe zelebrieren, zur Kommunion unter beiden Gestalten verpflichtet sind. Der Zeichenhaftigkeit wegen ist es zu begrüßen, daß ein größerer Kelch zusammen mit anderen kleineren Kelchen verwendet wird.

Ich hatte es oben schon erwähnt: Was ist mit alkoholkranken Priestern?
Dumm gelaufen, Herr Pfarrer ...


106. Es ist jedoch gänzlich zu vermeiden, daß das Blut Christi nach der Wandlung aus einem Gefäß in ein anderes gegossen wird, damit nichts passiert, was diesem so großen Mysterium unangemessen ist. Um das Blut des Herrn aufzunehmen, dürfen niemals Flaschen, Krüge oder andere Gefäße verwendet werden, die den festgesetzten Normen nicht voll entsprechen.

Was «unangemessenes» könnte passieren?!


107. «Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft oder in sakrilegischer Absicht entwendet oder zurückbehält, zieht sich» gemäß der von den Canones festgesetzten Norm «die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann außerdem mit einer weiteren Strafe belegt werden, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen». [194] Jedwede Handlung, durch welche die heiligen Gestalten mutwillig und schwerwiegend entehrt werden, muß diesem Fall zugerechnet werden. Wenn daher jemand gegen die genannten Normen handelt, indem er zum Beispiel die heiligen Gestalten in das Sacrarium oder an einen unwürdigen Ort oder auf den Boden wirft, zieht er sich die festgesetzten Strafen zu. [195] Darüber hinaus sollen alle daran denken, daß nach Abschluß der Spendung der heiligen Kommunion innerhalb der Meßfeier die Vorschriften des Römischen Meßbuches zu befolgen sind; was eventuell vom Blut Christi noch übrig ist, muß vom Priester oder, gemäß den Normen, von einem anderen Diener sofort gänzlich konsumiert werden; die konsekrierten Hostien, die übriggeblieben sind, müssen entweder am Altar vom Priester konsumiert oder an den für die Aufbewahrung der Eucharistie bestimmten Ort gebracht werden. [196]

Ich stimme mit den Autoren überein, dass es sich hier um schwerwiegende Verfehlungen handelt, die geahndet werden müssen. Wenn zum Beispiel jemand geweihte Hostien zurückhält, um damit eine schwarze Messe zu feiern, handelt er eindeutig «in sakrilegischer Absicht».

Aber glaubt der Vatikan, dass dem Leib Christi damit tatsächlich Schaden zugefügt wird?! Die Wandlungsworte sind keine Zaubersprüche, und weder der in persona Christi handelnde Priester noch die sakrilegische Person hat Verfügungsgewalt über den Leib Christi: Letztlich entscheidet Christus selbst, wo er leibhaftig gegenwärtig ist!

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Kapitel V
Einige weitere Aspekte in bezug auf die Eucharistie

 

1. Der Ort für die Feier der heiligen Messe 

Der Geist weht, wo er will.

Johannes 3,8


108. «Die Feier der Eucharistie ist an einem geheiligten Ort zu vollziehen, wenn nicht in einem besonderen Fall zwingende Umstände etwas anderes erfordern; in diesem Fall muß die Feier an einem geziemenden Ort stattfinden». [197] Ob solche zwingende Umstände gegeben sind, wird in der Regel der Diözesanbischof von Fall zu Fall für seine Diözese beurteilen.

Während der Zeltlager mit einem katholischen Jugendverband haben wir oft Gottesdienste unter freiem Himmel (oder bei Regen: in Zelten) gefeiert. «Zwingende Umstände» dafür gab es nicht – selbstverständlich hätten wir ja auch zur nächsten Kirche wandern oder fahren können. Und eine Genehmigung des Diözesanbischofs lag natürlich ebenfalls nicht vor. Ich weiß nicht, irgendwie fehlt mir dafür das Unrechtsbewusstsein ...

Wer meint, dass der Gottesdienst nur in der Kirche zu Hause ist,
braucht eigentlich nicht in die Kirche zu gehen.

Kardinal John Henry Newman


109. Es ist einem Priester niemals erlaubt, die Eucharistie in einem Tempel oder geheiligten Ort einer nichtchristlichen Religion zu feiern.

Das ist eine vernünftige Regelung. Mich würde aber die  B e g r ü n d u n g  dafür interessieren: Geht es dem Vatikan um den Respekt vor der «allerheiligsten Eucharistie» – oder um Respekt vor den nichtchristlichen Religionen und deren Gläubigen?

 

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2. Verschiedene Elemente bezüglich der heiligen Messe


110. «Immer dessen eingedenk, daß sich im Mysterium des eucharistischen Opfers das Werk der Erlösung fortwährend vollzieht, haben die Priester häufig zu zelebrieren; ja die tägliche Zelebration wird eindringlich empfohlen, die, auch wenn eine Teilnahme von Gläubigen nicht möglich ist, eine Handlung Christi und der Kirche ist, durch deren Vollzug die Priester ihre vornehmste Aufgabe erfüllen». [198]


111. Ein Priester ist zur Zelebration oder Konzelebration der Eucharistie «zuzulassen, auch wenn er dem Rektor der Kirche nicht bekannt ist, sofern er ein Empfehlungsschreiben» des Apostolischen Stuhles oder seines Ordinarius oder seines Oberen vorlegt, das höchstens vor einem Jahr ausgestellt wurde, «oder wenn vernünftigerweise anzunehmen ist, daß er bezüglich der Zelebration keinem Hindernis unterliegt». [199] Die Bischöfe haben dafür Sorge zu tragen, daß gegenteilige Gewohnheiten beseitigt werden.

Jeder Priester kann also jederzeit und überall sein Recht auf Konzelebration  e r z w i n g e n , auch dann, wenn er die Gemeinde und die Gemeinde ihn nicht kennt.

Wenn  i c h  als Priester Gast in einer fremden Pfarrei wäre und dort den Eindruck hätte, dass der Ortspriester oder die Gemeinde auch nur die geringsten Bedenken gegen meine Konzelebration hätten (egal aus welchen Gründen), wäre es für  m i c h  eine Selbstverständlichkeit, darauf zu verzichten. Offensichtlich gibt es Priester, denen ihr Recht auf Konzelebration wichtiger ist als die Bescheidenheit und die Zurückhaltung, die man üblicherweise von einem (unbekannten und ungebetenen) Gast erwarten kann.


112. Die Messe wird in lateinischer Sprache oder in einer anderen Sprache gefeiert, sofern nur die liturgischen Texte verwendet werden, die nach Maßgabe des Rechts approbiert worden sind. Abgesehen von den Meßfeiern, die an den von der kirchlichen Autorität festgelegten Zeiten in der Volkssprache zu vollziehen sind, ist es den Priestern immer und überall erlaubt, in Latein zu feiern. [200]

Bitte beachten Sie die Reihenfolge: Zuerst wird Latein genannt, eine seit vielen Jahrhunderten tote Sprache, erst danach die «anderen Sprachen».

Was sind die «von der kirchlichen Autorität festgelegten Zeiten», an denen die Messe in der Volkssprache zu vollziehen ist? Sind das bestimmte kirchliche Hochfeste? Sind das  a l l e  Gottesdienste, bei denen lateinunkundige Gläubige anwesend sind? Oder muss ich damit rechnen, am kommenden Sonntag eine lateinische Messe zu hören, weil es dem Priester «immer und überall erlaubt» ist, in Latein zu feiern?


113. Wenn mehrere Priester bei der Messe konzelebrieren, soll für den Vortrag des eucharistischen Hochgebetes eine Sprache verwendet werden, die allen konzelebrierenden Priestern und dem versammelten Volk bekannt ist. Wo es vorkommt, daß einige Priester dabei sind, die die Zelebrationssprache nicht kennen, so daß sie die ihnen zukommenden Teile des eucharistischen Hochgebetes nicht geziemend vortragen können, sollen sie nicht konzelebrieren, sondern gemäß den Normen in Chorkleidung an der Feier teilnehmen. [201]

Auch hier wieder die Reihenfolge: Zuerst geht es darum, dass die konzelebrierenden Priestern die Sprache verstehen, erst an zweiter Stelle geht es um die Sprachkenntnisse des versammelten Volkes.

Vielleicht ist die Formulierung von der «von den Priestern gefeierte Eucharistie» in Absatz 42 doch nicht missverständlich oder ungenau, sondern exakt so gemeint: Die  P r i e s t e r  feiern die Eucharistie – das  V o l k  nimmt daran teil.


114. «Es ist normal, daß sich zu den Sonntagsmessen der Pfarrgemeinde als "eucharistischer Gemeinschaft" die in ihr vorhandenen Gruppen, Bewegungen, Vereinigungen und auch kleine Ordensgemeinschaften einfinden». [202] Auch wenn es erlaubt ist, die Messe nach Maßgabe des Rechts für bestimmte Gruppen zu feiern, [203] sind diese Gruppen dennoch nicht von der treuen Befolgung der liturgischen Normen ausgenommen.


115. Zu verwerfen ist der Mißbrauch, daß die Feier der heiligen Messe für das Volk entgegen den Normen des Römischen Meßbuches und der gesunden Tradition des römischen Ritus unter dem Vorwand, das «eucharistische Fasten» zu fördern, in willkürlicher Weise unterlassen wird.


116. Die Messen dürfen nicht gegen die Maßgabe des Rechts vermehrt werden; bezüglich des Meßstipendiums müssen alle Vorschriften befolgt werden, die von Rechts wegen einzuhalten sind. [204]

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3. Die sakralen Gefässe


117. Die sakralen Gefäße, die zur Aufnahme des Leibes und Blutes des Herrn bestimmt sind, müssen streng gemäß der Norm der Tradition und der liturgischen Bücher hergestellt werden. [205] Den Bischofskonferenzen ist die Befugnis gegeben, darüber zu entscheiden, ob es angebracht ist, daß die sakralen Gefäße auch aus anderen festen Materialien angefertigt werden. Diese Entscheidung bedarf der Rekognoszierung durch den Apostolischen Stuhl. Es wird jedoch streng erfordert, daß diese Materialien gemäß dem allgemeinen Empfinden des jeweiligen Gebietes wirklich edel sind, [206] so daß durch ihre Verwendung dem Herrn Ehre erwiesen und gegenüber den Gläubigen jede Gefahr vermieden wird, die Lehre über die wirkliche Gegenwart Christi in den eucharistischen Gestalten abzuschwächen. Daher ist jedweder Brauch zu verwerfen, zur Meßfeier gewöhnliche Gefäße, Gefäße mit schlechter Qualität, Gefäße ohne jeden künstlerischen Wert, einfache Körbe oder andere Gefäße aus Glas, Ton, Lehm oder anderen leicht zerbrechlichen Materialien zu verwenden. Dies gilt auch für Metalle und andere Materialien, die leicht unbrauchbar werden. [207]

«Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.» Das gilt auch für Ehre, die dem Herrn erwiesen wird: Nicht der materielle oder künstlerische Wert des Gefäßes macht die Ehrfurcht aus, sondern allein die innere Einstellung des Priesters und der Gemeinde.

Der Vatikan befürchtet, Gläubige könnten «die wirkliche Gegenwart Christ in den eucharistischen Gestalten» verkennen, wenn die sakralen Gefäße nicht wirklich edel sind. Das ist seltsam. Das ganze Leben Jesu ...

(der in einem Stall zur Welt kam, die meiste Zeit seines Lebens als einfacher Zimmermann arbeitete, bevor er mit Aussteigern und Prostituierten durch das Land zog und schließlich als Verbrecher hingerichtet wurde)

... lehrt uns, dass es  n i c h t  auf Reichtum, äußeren Glanz, vornehme Herkunft, gesellschaftliche Anerkennung usw. ankommt. Die Menschen haben das offensichtlich verstanden, denn sie verehren ihn trotz seines ungewöhnlichen Lebenslaufs als Sohn Gottes, Heiland, Erlöser der Welt usw. Und nun fürchtet die Kirche, die gleichen Menschen könnten seine eucharistische Gegenwart vom Wert der Gefäße abhängig machen?! Das kann ich nicht glauben.

Ein unedles Gefäß «entehrt» nicht das Sakrament,
sondern umgekehrt: das Sakrament «heiligt» das Gefäß.

Was tut es, dass ich eine Hütte bin,
wenn in meinem Haus die Heilige Dreifaltigkeit lebt?

Dom Helder Camara
Erzbischof (1909–1999)


118. Bevor die sakralen Gefäße in Gebrauch kommen, müssen sie gemäß den in den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Riten von einem Priester gesegnet werden. [208] Sehr zu begrüßen ist die Segnung durch den Diözesanbischof, der beurteilen wird, ob sich die Gefäße für den Gebrauch eignen, zu dem sie bestimmt sind.

Ich hoffe, dass Dr. Werner Thissen, der Bischof meiner Diözese, seine Arbeitszeit für dringendere Aufgaben einsetzt als für die Qualitätsprüfung sakraler Gefäße ...


119. Nach der Kommunionausteilung kehrt der Priester zum Altar zurück, reinigt am Altar oder am Kredenztisch über dem Kelch die Patene oder die Hostienschale, reinigt dann den Kelch gemäß den Vorschriften des Meßbuches und trocknet ihn mit dem Kelchtüchlein. Wenn ein Diakon anwesend ist, kehrt er mit dem Priester zum Altar zurück und reinigt die Gefäße. Es ist aber erlaubt, daß der Priester oder der Diakon die zu reinigenden Gefäße, vor allem wenn es viele sind, auf dem Altar oder dem Kredenztisch, angemessen bedeckt, auf einem Korporale stehen läßt und sofort nach der Messe, nachdem das Volk entlassen wurde, reinigt. Auch der rechtmäßig beauftragte Akolyth hilft dem Priester oder dem Diakon beim Reinigen und Zusammenstellen der sakralen Gefäße am Altar oder am Kredenztisch. Wenn kein Diakon anwesend ist, bringt der rechtmäßig beauftragte Akolyth die sakralen Gefäße zum Kredenztisch, wo er sie auf gewohnte Weise reinigt, trocknet und zusammenstellt. [209]

Muss der Akolyth von rechts oder von links an den Altar herantreten?
(Tschuldigung. Das konnte ich mir nicht verkneifen ...)


120. Die Hirten sollen dafür Sorge tragen, daß die Altartücher, besonders jene, auf die die heiligen Gestalten gelegt werden, immer sauber bleiben und gemäß überliefertem Brauch häufig gewaschen werden. Es ist zu begrüßen, daß das Wasser der ersten Reinigung, die mit der Hand vorzunehmen ist, in das Sacrarium der Kirche oder an einen geziemenden Ort auf die Erde gegossen wird. Danach kann auf gewohnte Weise eine weitere Säuberung vorgenommen werden.

Sakrarium: verschließbare Öffnung im Boden hinter dem Altar oder in seiner Nähe, manchmal auch neben dem Taufstein, in das verbrauchtes Taufwasser, Purifikationswasser und andere Reste von sakramentlichen Feiern entsorgt werden

Es ist erschreckend, wie ehrfurchtslos der Vatikan mit dem Waschwasser umgeht!
Ich schlage eine geänderte Formulierung vor:

Das Spülwasser der ersten Reinigung ist grundsätzlich von der Hand des zelebrierenden Priesters oder eines Konzelebranten, nur im Falle einer ernsten Notlage vom Diakon, ins Sakrarium zu schütten. Währenddessen hat ein Akolyth gemäß den in den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Riten das Weihrauchgefäß zu schwenken; die christgläubige Gemeinde singt dazu den Psalm 22 («Ich bin ausgeschüttet wie Wasser») oder ein anderes von der Bischofskonferenz ausgewähltes und vom Apostolischen Stuhl rekognosziertes Lied.

Ich finde, so viel Ehrfurcht sind wir den allerheiligsten Altartüchern schuldig!

Übrigens – und das ist  k e i n  Witz: Das Kanonische Recht von 1917, das bis 1983 gültig war, legte fest, dass Altartücher vor dem Waschen nicht von Frauen berührt werden durften (Canon 1306). Papst Paul VI lockerte 1963 dieses Verbot etwas: Es blieb zwar weiterhin gültig, die Ortsbischöfe hatten aber das Recht, Ausnahmeregelungen (!) für «fromme Frauen» zu erlassen («Pastorale Munus»).

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4. Die liturgischen Gewänder

 

Albe: weißes liturgisches Untergewand
Zingulum: Gürtel(-schnur) der Albe
Kasel: seidenes Messgewand, das über den anderen Gewändern zu tragen ist
Stola: schmaler, über die Schultern hängender Teil des priesterlichen Messgewands
Dalmatik: liturgisches Gewand, bes. der kath. Diakone
Kukulle: weites Obergewand kath. Orden beim Chorgebet

Ein Knopf im falschen Knopfloch reicht zum totalen Verfehlen aus.

Dom Helder Camara
Erzbischof (1909–1999)


121. «Die verschiedenen Farben der sakralen Gewänder sollen den besonderen Charakter der jeweils gefeierten Glaubensmysterien und den Weg des christlichen Lebens im Verlauf des liturgischen Jahres auch äußerlich wirksam verdeutlichen». [210] Die Verschiedenheit «der Dienste wird in der Feier der Eucharistie äußerlich durch verschiedene sakrale Gewänder verdeutlicht». Diese sakralen Gewänder «sollen zugleich den festlichen Charakter der heiligen Handlung hervorheben». [211]


 
Meine «Lieblingsstellen» in dieser Instruktion sind nicht das Predigtverbot für Laien (Absatz 65), nicht das Verbot der Intinktion (Absatz 104) und auch nicht der Aufruf zur Denunziation (Absatz 184) – sondern die beiden folgenden Absätze. An keiner anderen Stelle wird deutlicher, in welchen geistigen/geistlichen Sphären sich die Autoren bewegen:

122. «Die Albe ist mit einem Zingulum an die Hüften zu binden, es sei denn, sie ist so angefertigt, daß sie auch ohne Zingulum am Körper sitzt. Bevor die Albe angezogen wird, soll man, falls sie das gewöhnliche Gewand am Hals nicht bedeckt, ein Schultertuch verwenden». [212]


123. «Zur Messe und zu anderen heiligen Handlungen, die unmittelbar mit der Messe verbunden sind, ist das Meßgewand (Kasel), das über Albe und Stola zu tragen ist, das dem zelebrierenden Priester eigene Gewand, sofern nichts anderes vorgesehen ist». [213] Der Priester, der das Meßgewand den Rubriken entsprechend anzieht, soll es auch nicht unterlassen, die Stola zu tragen. Alle Ordinarien haben darauf zu achten, daß jede gegenteilige Gewohnheit beseitigt wird.


124. Im Römischen Meßbuch wird die Befugnis gegeben, daß die konzelebrierenden Priester mit Ausnahme des Hauptzelebranten, der immer das Meßgewand in der vorgeschriebenen Farbe tragen soll, aus einem gerechten Grund, wie zum Beispiel eine größere Zahl von Konzelebranten oder das Fehlen von Paramenten, das Meßgewand weglassen und «über der Albe die Stola tragen». [214] Wo man eine Situation dieser Art voraussehen kann, soll man ihr jedoch soweit wie möglich zuvorkommen. Außer dem Hauptzelebranten können die Konzelebranten zur Not auch ein weißes Meßgewand anziehen. Im Übrigen sind die Normen der liturgischen Bücher einzuhalten.

Und Petrus ging hinaus und weinte bitterlich.

Lukas 22,62


125. Das dem Diakon eigene Gewand ist die Dalmatik, die über Albe und Stola zu tragen ist. Damit eine schöne Tradition der Kirche bewahrt wird, ist es zu begrüßen, daß von der Befugnis, die Dalmatik wegzulassen, kein Gebrauch gemacht wird. [215]


126. Zu verwerfen ist der Mißbrauch, daß geistliche Amtsträger entgegen den Vorschriften der liturgischen Bücher die heilige Messe, auch wenn nur ein Amtsträger daran teilnimmt, ohne sakrale Gewänder feiern oder nur die Stola über der monastischen Kukulle oder dem allgemeinen Ordensgewand oder der gewöhnlichen Kleidung tragen. [216] Die Ordinarien haben dafür Sorge zu tragen, daß Mißbräuche dieser Art so schnell wie möglich korrigiert werden und in allen Kirchen und Oratorien ihres Jurisdiktionsbereiches eine angemessene Anzahl liturgischer Gewänder, die gemäß den Normen hergestellt sind, vorhanden ist.

Es ist erschreckend, wie der Vatikan dem Rest der Welt seine kulturellen und liturgischen Traditionen überstülpt. Tut mir leid, es will einfach nicht in meinen Kopf, mit welcher Überheblichkeit der Vatikan den Priestern von Grönland bis Argentinien, von Mexiko bis Indien vorschreibt, in welchen Kleidern sie Eucharistie zu feiern haben.

Vor vierzig Jahren klang das noch ganz anders:

Die Kirche hat niemals einen Stil als ihren eigenen betrachtet, sondern hat je nach Eigenart und Lebensbedingungen der Völker und nach den Erfordernissen der verschiedenen Riten die Sonderart eines jeden Zeitalters zugelassen und so im Laufe der Jahrhunderte einen Schatz zusammengetragen, der mit aller Sorge zu hüten ist.

II. Vatikanisches Konzil
Sacrosanctum Concilium
Absatz 123

Aber vielleicht gehört ja diese Offenheit zu den «Schatten», die die Autoren von «Redemptionis sacramentum» im Zweiten Vatikanischen Konzil gefunden haben (siehe Absatz 4).


127. In den liturgischen Büchern wird die besondere Befugnis gegeben, an den höchsten Feiertagen besonders festliche und prunkvolle sakrale Gewänder zu verwenden, auch wenn sie nicht der Tagesfarbe entsprechen. [217] Diese Befugnis, die sich auf Gewänder bezieht, welche vor vielen Jahren hergestellt wurden und zum Gut der Kirche gehören, das bewahrt werden muß, wird aber in unangebrachter Weise auf neue Gewohnheiten ausgeweitet, so daß die überlieferten Bräuche abgelegt werden, Formen und Farben nach eigenem Geschmack zur Anwendung kommen und der Sinn dieser Norm zum Schaden der Tradition entstellt wird. Wenn es angebracht ist, können an einem Festtag goldene oder silberne sakrale Gewänder jene mit einer anderen Farbe ersetzen, nicht aber solche, die violett oder schwarz sind.

Tradition heißt nicht, Asche verwahren, sondern eine Flamme am Brennen halten.

Jean Jaurès
Politker, Philosoph, Historiker


128. Die heilige Messe und andere liturgische Feiern, die eine Handlung Christi und des hierarchisch verfaßten Gottesvolkes sind, sollen so gestaltet sein, daß die geistlichen Amtsträger und die gläubigen Laien deutlich gemäß ihrem jeweiligen Stand daran teilnehmen können. Es ist daher vorzuziehen, daß «die Priester, die an der Eucharistiefeier teilnehmen und nicht aus einem gerechten Grund entschuldigt sind, gewöhnlich die ihrem Weihegrad entsprechende Aufgabe wahrnehmen und folglich, mit sakralen Gewändern bekleidet, als Konzelebranten teilnehmen. Andernfalls sollen sie die eigene Chorkleidung oder den Chorrock über dem Talar tragen». [218] Von begründeten Ausnahmen abgesehen, ist es nicht angebracht, daß sie äußerlich wie gläubige Laien an der Messe teilnehmen.

Schade, dass die Priester keine Gelegenheit mehr haben sollen, an einem Gottesdienst auch mal als «einfache Gemeindemitglieder» teilzunehmen – schade sowohl für die Priester als auch für die Gemeinden: Die Gemeinden könnten davon profitieren, wenn die Priester die Rolle des Zelebranten auch mal von der anderen Seite des Altars aus erleben würden, und die Priester hätten es gelegentlich auch mal verdient, einen Gottesdienst ganz entspannt und «passiv» mitzufeiern.

Ein geweihter Priester (!), ein Diener Gottes (!!) – könnte mit einem ganz gewöhnlichen  L a i e n  (!!!) verwechselt werden! O Herr, bewahre! Das darf natürlich nicht sein!

Liebe Brüder, haltet den Glauben an Jesus Christus, unsern Herrn der Herrlichkeit, frei von allem Ansehen der Person. (...) Ist es recht, dass ihr solche Unterschiede bei euch macht?

Jakobus 2, 1

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Letzte Änderung: 17.12.2004