|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
||||||||||||||
|
1. Die Disposition für den Empfang der heiligen Kommunion
80. Die Eucharistie soll den Gläubigen gereicht werden auch «als Gegenmittel, durch das wir von der täglichen Schuld befreit und vor Todsünden bewahrt werden», [160] wie in verschiedenen Teilen der Messe hervorgehoben wird. Der an den Anfang der Messe gesetzte Bußakt hat zum Ziel, alle darauf vorzubereiten, die heiligen Mysterien in rechter Weise zu feiern; [161] er hat jedoch «nicht die Wirkung des Bußsakramentes» [162] und kann nicht als Ersatz für das Bußsakrament im Hinblick auf die Vergebung schwerer Sünden betrachtet werden. Die Seelsorger müssen bei der katechetischen Unterweisung sorgfältig darauf achten, daß den Gläubigen die christliche Lehre zu dieser Frage vermittelt wird.
81. Nach kirchlicher Gewohnheit ist es darüber hinaus notwendig, daß sich jeder sehr gründlich prüfe, [163] damit keiner, der sich einer schweren Sünde bewußt ist, ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe feiert oder den Leib des Herrn empfängt, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz mit ein schließt, sobald wie möglich zu beichten. [164]
82. Außerdem hat die Kirche «Normen erlassen, die den häufigen und fruchtbaren Zutritt der Gläubigen zum Tisch des Herrn fördern und die objektiven Bedingungen festlegen, unter denen von der Spendung der Kommunion abgesehen werden muß». [165] Um welche Normen handelt es sich? Was sind die «objektiven Bedingungen»?
83. Es ist sicherlich am besten, wenn alle, die an der Feier der heiligen Messe teilnehmen und die notwendigen Bedingungen erfüllen, die heilige Kommunion empfangen.
84. Wenn die heilige Messe für eine große Menge gefeiert wird, beispielsweise in Großstädten, muß man darauf achten, daß nicht aus Unwissenheit auch Nichtkatholiken oder sogar Nichtchristen zur heiligen Kommunion hinzutreten, ohne daß dem Lehramt der Kirche in Bezug auf Lehre und Disziplin Rechnung getragen wird. Es obliegt den Hirten, die Anwesenden zu gegebener Zeit darauf hinzuweisen, daß Wahrheit und Ordnung streng zu beachten sind.
85. Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern; zu beachten sind aber die Bestimmungen von can. 844 §§ 2, 3 und 4 sowie von can. 861 § 2. [166] Die Bedingungen, die von can. 844 § 4 festgesetzt sind und die in keiner Weise aufgehoben werden können, [167] können ferner nicht voneinander getrennt werden; deshalb ist es notwendig, daß sie immer alle zugleich verlangt werden.
86. Die Gläubigen sollen dringend dazu angehalten werden, außerhalb der Messe, vor allem zu den festgesetzten Zeiten, zum Bußsakrament hinzutreten, so daß sie es mit Ruhe und wirklichem Nutzen empfangen können und nicht von der tätigen Teilnahme an der Messe abgehalten werden. Jene, die täglich oder sehr oft kommunizieren, sollen angeleitet werden, ihren Möglichkeiten entsprechend in angemessenen Zeitabständen das Bußsakrament zu empfangen. [168]
87. Der Erstkommunion der Kinder muß immer eine sakramentale Beichte und Lossprechung vorausgehen. [169] Außerdem soll die Erstkommunion immer von einem Priester gereicht werden, und zwar nie außerhalb der Meßfeier. Von Ausnahmefällen abgesehen, ist es wenig passend, die Erstkommunion bei der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag zu spenden
|
||||||||||||||
|
|
||||||||||||||
2. Die Spendung der heiligen Kommunion
88. Die Gläubigen sollen die sakramentale eucharistische Kommunion gewöhnlich während der Messe und zu dem im Ritus der Feier vorgeschriebenen Zeitpunkt empfangen, also direkt nach der Kommunion des zelebrierenden Priesters. [172] Es obliegt dem zelebrierenden Priester, eventuell unter Mithilfe anderer Priester oder Diakone, die Kommunion auszuteilen; er darf die Messe nicht fortsetzen, bevor die Kommunion der Gläubigen beendet ist. Nur dort, wo eine Notlage
89. Damit «die Kommunion auch dem Zeichen nach klarer als Teilnahme am Opfer erscheint, das gefeiert wird», [174] ist es wünschenswert, daß die Gläubigen sie in Hostien empfangen, die in derselben Messe konsekriert wurden. [175]
90. «Die Gläubigen empfangen die Kommunion kniend oder stehend, wie es die Bischofskonferenz festgelegt hat», deren Beschluß vom Apostolischen Stuhl rekognosziert werden muß. «Wenn sie stehend kommunizieren, wird empfohlen, daß sie vor dem Empfang des Sakramentes eine angemessene Ehrerbietung erweisen, die von denselben Normen
93. Es ist notwendig, die kleine Patene für die Kommunion der Gläubigen beizuhalten, um die Gefahr zu vermeiden, daß die heilige Hostie oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen. [180]
95. Ein christgläubiger Laie, der «die heiligste Eucharistie schon empfangen hat, darf sie am selben Tag nur innerhalb einer Feier der Eucharistie, an der er teilnimmt, ein zweites Mal empfangen, unbeschadet der Vorschrift des can. 921 § 2». [182]
|
||||||||||
|
|
||||||||||
3. Die Kommunion der Priester
97. Sooft der Priester die heilige Messe zelebriert, muß er am Altar zu dem vom Meßbuch festgesetzten Zeitpunkt kommunizieren, die Konzelebranten aber, bevor sie zur Kommunionausteilung gehen.
98. Die Kommunion der konzelebrierenden Priester hat gemäß den in den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Normen zu erfolgen, wobei immer Hostien zu verwenden sind, die in derselben Messe konsekriert wurden
99. Die Kommunion unter beiden Gestalten ist «den Priestern, die selbst das Meßopfer nicht zelebrieren oder konzelebrieren können», [185] immer gestattet. Was unterscheidet im Gottesdienst einen Priester, der n i c h t zelebriert und n i c h t konzelebriert (der also keine priesterlichen Aufgaben übernimmt), von den anderen Gottesdienstbesuchern? Nichts – hätte ich bisher gedacht. Der Vatikan sieht das anders: Auch wenn sie nicht als Priester tätig sind, haben sie Anspruch auf eine Sonderbehandlung! |
||
|
|
||
|
4. Die Kommunion unter beiden Gestalten
100. Um den Gläubigen die Fülle der Zeichenhaftigkeit im eucharistischen Gastmahl klarer bewußt zu machen, werden in den Fällen, die in den liturgischen Büchern erwähnt sind, auch die christgläubigen Laien zur Kommunion unter beiden Gestalten zugelassen, wobei eine entsprechende Katechese über die dogmatischen Grundsätze, die vom Ökumenischen Konzil von Trient festgelegt wurden, vorausgehen und beständig weitergeführt werden muß. [186] Oh ja, das fehlte auch noch: vor dem Gottesdienst oder der Kommunion ein kleiner theologischer Vortrag über die dogmatischen Grundsätze des Konzils von Trient!
103. Die Normen des Römischen Meßbuches kennen die Regelung, daß in den Fällen, in denen die Kommunion unter beiden Gestalten ausgeteilt wird, «das Blut Christi direkt aus dem Kelch oder durch Eintauchen der Hostie oder mit einem Röhrchen oder mit einem Löffel getrunken werden kann». [191] Was die Kommunionspendung für die christgläubigen Laien betrifft, können die Bischöfe die Kommunion mit einem Röhrchen oder einem Löffel ausschließen, wo dies nicht örtlicher Brauch ist, wobei aber immer die Möglichkeit der Kommunionspendung durch Eintauchen der Hostie bestehen bleibt. Wenn diese Form zur Anwendung kommt, sollen allerdings Hostien verwendet werden, die nicht zu dünn und nicht zu klein sind, und der Kommunikant darf das Sakrament vom Priester nur mit dem Mund empfangen. [192]
105. Wenn ein einziger Kelch zur Spendung der Kommunion unter beiden Gestalten an konzelebrierende Priester oder Christgläubige nicht ausreicht, steht dem nichts entgegen, daß der zelebrierende Priester mehrere Kelche verwendet. [193] Es ist nämlich daran zu erinnern, daß alle Priester, die die heilige Messe zelebrieren, zur Kommunion unter beiden Gestalten verpflichtet
|
||
|
|
||
|
||||||
1. Der Ort für die Feier der heiligen Messe
108. «Die Feier der Eucharistie ist an einem geheiligten Ort zu vollziehen, wenn nicht in einem besonderen Fall zwingende Umstände
Das ist eine vernünftige Regelung. Mich würde aber die B e g r ü n d u n g dafür interessieren: Geht es dem Vatikan um den Respekt vor der «allerheiligsten Eucharistie» – oder um Respekt vor den nichtchristlichen Religionen und deren Gläubigen?
|
||||||
|
|
||||||
|
2. Verschiedene Elemente bezüglich der heiligen Messe
110. «Immer dessen eingedenk, daß sich im Mysterium des eucharistischen Opfers das Werk der Erlösung fortwährend vollzieht, haben die Priester häufig zu zelebrieren; ja die tägliche Zelebration wird eindringlich empfohlen, die, auch wenn eine Teilnahme von Gläubigen nicht möglich ist, eine Handlung Christi und der Kirche ist, durch deren Vollzug die Priester ihre vornehmste Aufgabe erfüllen». [198]
Jeder Priester kann also jederzeit und überall sein Recht auf Konzelebration e r z w i n g e n , auch dann, wenn er die Gemeinde und die Gemeinde ihn nicht kennt.
112. Die Messe wird in lateinischer Sprache oder in einer anderen Sprache
113. Wenn mehrere Priester bei der Messe konzelebrieren, soll für den Vortrag des eucharistischen Hochgebetes eine Sprache verwendet werden, die allen konzelebrierenden Priestern und dem versammelten Volk bekannt ist.
114. «Es ist normal, daß sich zu den Sonntagsmessen der Pfarrgemeinde als "eucharistischer Gemeinschaft" die in ihr vorhandenen Gruppen, Bewegungen, Vereinigungen und auch kleine Ordensgemeinschaften einfinden». [202] Auch wenn es erlaubt ist, die Messe nach Maßgabe des Rechts für bestimmte Gruppen zu feiern, [203] sind diese Gruppen dennoch nicht von der treuen Befolgung der liturgischen Normen ausgenommen.
116. Die Messen dürfen nicht gegen die Maßgabe des Rechts vermehrt werden; bezüglich des Meßstipendiums müssen alle Vorschriften befolgt werden, die von Rechts wegen einzuhalten sind. [204] |
||
|
|
||
|
3. Die sakralen Gefässe
118. Bevor die sakralen Gefäße in Gebrauch kommen, müssen sie gemäß den in den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Riten von einem Priester gesegnet werden. [208] Sehr zu begrüßen ist die Segnung durch den Diözesanbischof, der beurteilen wird
119. Nach der Kommunionausteilung kehrt der Priester zum Altar zurück, reinigt am Altar oder am Kredenztisch über dem Kelch die Patene oder die Hostienschale, reinigt dann den Kelch gemäß den Vorschriften des Meßbuches und trocknet ihn mit dem Kelchtüchlein. Wenn ein Diakon anwesend ist, kehrt er mit dem Priester zum Altar zurück und reinigt die Gefäße. Es ist aber erlaubt, daß der Priester oder der Diakon die zu reinigenden Gefäße, vor allem wenn es viele sind, auf dem Altar oder dem Kredenztisch, angemessen bedeckt, auf einem Korporale stehen läßt und sofort nach der Messe, nachdem das Volk entlassen wurde, reinigt. Auch der rechtmäßig beauftragte Akolyth hilft dem Priester oder dem Diakon beim Reinigen und Zusammenstellen der sakralen Gefäße am Altar oder am Kredenztisch. Wenn kein Diakon anwesend ist, bringt der rechtmäßig beauftragte Akolyth die sakralen Gefäße zum Kredenztisch, wo er sie auf gewohnte Weise reinigt, trocknet und zusammenstellt. [209] Muss der Akolyth von rechts oder von links an den Altar herantreten?
120. Die Hirten sollen dafür Sorge tragen, daß die Altartücher, besonders jene, auf die die heiligen Gestalten gelegt werden, immer sauber bleiben und gemäß überliefertem Brauch häufig gewaschen werden. Es ist zu begrüßen, daß das Wasser der ersten Reinigung, die mit der Hand vorzunehmen ist, in das Sacrarium der Kirche oder an einen geziemenden Ort auf die Erde gegossen wird.
|
||||||
|
|
||||||
4. Die liturgischen Gewänder
121. «Die verschiedenen Farben der sakralen Gewänder sollen den besonderen Charakter der jeweils gefeierten Glaubensmysterien und den Weg des christlichen Lebens im Verlauf des liturgischen Jahres auch äußerlich wirksam verdeutlichen». [210] Die Verschiedenheit «der Dienste wird in der Feier der Eucharistie äußerlich durch verschiedene sakrale Gewänder verdeutlicht». Diese sakralen Gewänder «sollen zugleich den festlichen Charakter der heiligen Handlung hervorheben». [211]
122. «Die Albe ist mit einem Zingulum an die Hüften zu binden, es sei denn, sie ist so angefertigt, daß sie auch ohne Zingulum am Körper sitzt. Bevor die Albe angezogen wird, soll man, falls sie das gewöhnliche Gewand am Hals nicht bedeckt, ein Schultertuch verwenden». [212]
123. «Zur Messe und zu anderen heiligen Handlungen, die unmittelbar mit der Messe verbunden sind, ist das Meßgewand (Kasel), das über Albe und Stola zu tragen ist, das dem zelebrierenden Priester eigene Gewand, sofern nichts anderes vorgesehen ist». [213] Der Priester, der das Meßgewand den Rubriken entsprechend anzieht, soll es auch nicht unterlassen, die Stola zu tragen. Alle Ordinarien haben darauf zu achten, daß jede gegenteilige Gewohnheit beseitigt wird.
124. Im Römischen Meßbuch wird die Befugnis gegeben, daß die konzelebrierenden Priester mit Ausnahme des Hauptzelebranten, der immer das Meßgewand in der vorgeschriebenen Farbe tragen soll, aus einem gerechten Grund, wie zum Beispiel eine größere Zahl von Konzelebranten oder das Fehlen von Paramenten, das Meßgewand weglassen und «über der Albe die Stola tragen». [214] Wo man eine Situation dieser Art voraussehen kann, soll man ihr jedoch soweit wie möglich zuvorkommen. Außer dem Hauptzelebranten können die Konzelebranten zur Not auch ein weißes Meßgewand anziehen. Im Übrigen sind die Normen der liturgischen Bücher einzuhalten.
125. Das dem Diakon eigene Gewand ist die Dalmatik, die über Albe und Stola zu tragen ist. Damit eine schöne Tradition der Kirche bewahrt wird, ist es zu begrüßen, daß von der Befugnis, die Dalmatik wegzulassen, kein Gebrauch gemacht wird. [215]
Es ist erschreckend, wie der Vatikan dem Rest der Welt seine kulturellen und liturgischen Traditionen überstülpt. Tut mir leid, es will einfach nicht in meinen Kopf, mit welcher Überheblichkeit der Vatikan den Priestern von Grönland bis Argentinien, von Mexiko bis Indien vorschreibt, in welchen Kleidern sie Eucharistie zu feiern haben.
127. In den liturgischen Büchern wird die besondere Befugnis gegeben, an den höchsten Feiertagen besonders festliche und prunkvolle sakrale Gewänder zu verwenden, auch wenn sie nicht der Tagesfarbe entsprechen. [217] Diese Befugnis, die sich auf Gewänder bezieht, welche vor vielen Jahren hergestellt wurden und zum Gut der Kirche gehören, das bewahrt werden muß, wird aber in unangebrachter Weise auf neue Gewohnheiten ausgeweitet, so daß die überlieferten Bräuche abgelegt werden, Formen und Farben nach eigenem Geschmack zur Anwendung kommen und der Sinn dieser Norm zum Schaden der Tradition entstellt wird. Wenn es angebracht ist, können an einem Festtag goldene oder silberne sakrale Gewänder jene mit einer anderen Farbe ersetzen, nicht aber solche, die violett oder schwarz sind.
128. Die heilige Messe und andere liturgische Feiern, die eine Handlung Christi und des hierarchisch verfaßten Gottesvolkes sind, sollen so gestaltet sein, daß die geistlichen Amtsträger und die gläubigen Laien deutlich gemäß ihrem jeweiligen Stand daran teilnehmen können. Es ist daher vorzuziehen, daß «die Priester, die an der Eucharistiefeier teilnehmen und nicht aus einem gerechten Grund entschuldigt sind, gewöhnlich die ihrem Weihegrad entsprechende Aufgabe wahrnehmen und folglich, mit sakralen Gewändern bekleidet, als Konzelebranten teilnehmen.
|
||||||||||||
|
|
||||||||||||
Letzte Änderung: 17.12.2004