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Vorwort - Kapitel I - Kapitel II - Kapitel III - Kapitel IV - Kapitel V - Kapitel VI - Kapitel VII - Kapitel VIII - Schluss

Kapitel VIII
Die Abhilfen 

 

Der Sinn der Kirche ist der Mensch und nicht umgekehrt.

Karl Rahner SJ
Theologe


169. Wo in der Feier der heiligen Liturgie ein Mißbrauch begangen wird, handelt es sich um eine wirkliche Verfälschung der katholischen Liturgie. Schon der heilige Thomas hat geschrieben: «In das Laster der Falschheit fällt, wer seitens der Kirche Gott Verehrung erweist entgegen der von der Kirche kraft göttlicher Autorität festgesetzten und in der Kirche üblichen Art». [278]

Gemeint ist Thomas von Aquin, bedeutender Theologe des Mittelalters, Theoretiker der Inquisition und Befürworter der Hinrichtung von Ketzern. Vielleicht kein Zufall, dass gerade dieser Theologe zitiert wird, wenn es um die «Abhilfen» geht ...

Nun ist der heilige Thomas allerdings schon längere Zeit tot. Schade, dass sich die Katholiken auch 730 Jahre nach seinem Tod noch von der Kirche vorschreiben lassen müssen, auf welche Weise sie Gott Verehrung erweisen dürfen.

Der heilige Thomas hat übrigens auch andere Dinge gesagt, die zum Thema passen:

Quantum potes, tantum aude.
(Was du tun kannst, das sollst du wagen.)

Thomas von Aquin
Kirchenlehrer (1225–1275)

Auch Jesus hatte Probleme mit Menschen, die ihn «entgegen der üblichen Art» verehrten. Ich denke da an die Sünderin, die ihm zur Begrüßung die Füße mit Tränen benetzte, sie mit ihren Haaren trocknete und ihn mit wohlriechendem Öl salbte. Das war durchaus «unorthodox», gegen alle Regeln und Gebräuche. Der Pharisäer, bei dem Jesus zu Gast war, reagierte zu Recht entsetzt. Wie Jesus damit umging, können Sie bei Lukas 7, 36 nachlesen.


170. Um solchen Mißbräuchen abzuhelfen, ist «die dringendste Aufgabe [...] die biblische und liturgische Bildung des Volkes Gottes, der Hirten und der Gläubigen», [279] so daß der Glaube und die Ordnung der Kirche bezüglich der heiligen Liturgie richtig dargestellt und verstanden werden. Wo die Mißbräuche dennoch weiterbestehen, muß zum Schutz des geistlichen Gutes und der Rechte der Kirche nach Maßgabe des Rechts unter Anwendung aller rechtmäßigen Mittel vorgegangen werden.

Ich hatte schon mehrmals darauf hingewiesen, wiederhole es aber an dieser Stelle noch einmal: Die «dringendste Aufgabe» wäre es gewesen, in  d i e s e r  Instruktion für die «biblische und liturgische Bildung des Volkes Gottes, der Hirten und der Gläubigen» zu sorgen, denn eine Auflistung von Verboten ist nicht genug! Zu Zeiten des heiligen Thomas mag das (und die Androhung inquisitorischer Maßnahmen) noch ausgereicht haben; zu Beginn des 3. Jahrtausend interessieren sich die Menschen auch für die  G r ü n d e  der Regeln und Verbote.


171. Unter den verschiedenen Mißbräuchen ragen jene hervor, die objektiv graviora delicta bzw. schwerwiegende Angelegenheiten darstellen, sowie andere Missbräuche, die ebenso gewissenhaft zu vermeiden und zu korrigieren sind. In Anbetracht aller Aspekte, die vor allem in Kapitel I dieser Instruktion behandelt werden, sind folgende Dinge sorgfältig zu beachten.

  «Objektiv» ist doch (kirchengeschichtlich betrachtet) ein sehr dehnbarer Begriff. Schließlich gab es Zeiten, in denen Kreuzzüge, Hexen- und Ketzerverbrennungen als  o b j e k t i v  gerechtfertigt galten ...

 

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1. Graviora Delicta


172. Die graviora delicta gegen die Heiligkeit des hochheiligen Opfers und Sakramentes der Eucharistie sind gemäß den «Normen über die graviora delicta, die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehalten sind», [280] zu behandeln. Diese sind:

a) Das Entwenden oder Zurückbehalten der eucharistischen Gestalten in sakrilegischer Absicht oder das Wegwerfen derselben; [281]

b) Der Versuch oder die Vortäuschung der liturgischen Handlung des eucharistischen Opfers; [282]

c) Die verbotene Konzelebration des eucharistischen Opfers zusammen mit Dienern kirchlicher Gemeinschaften, die nicht in der apostolischen Sukzession stehen und die sakramentale Würde der Priesterweihe nicht anerkennen; [283]

d) Die Konsekration der einen Gestalt ohne die andere in der Eucharistiefeier in sakrilegischer Absicht oder auch von beiden Gestalten außerhalb der Eucharistiefeier. [284]

 

Apostolische Sukzession (apostolische Nachfolge): die ununterbrochene Weitergabe des Bischofsamtes, ausgehend von den Aposteln über viele Bischöfe vergangener Tage bis hin zu den heutigen Bischöfen, mittels der Bischofsweihe

Die katholische Kirche behauptet nicht nur, dass jeder Bischof und Priester seine Weihevorgänger auf einen der zwölf Apostel und damit bis Jesus Christus zurückführen kann (sozusagen als «theoretisches Modell»), sondern macht diese ununterbrochene Verbindung sogar zur  B e d i n g u n g  für eine gültige Priesterweihe. Es geht der Kirche also um eine «praktische Tatsache». (Absatz 172 c meint ja nicht die Gemeinschaften, die nicht an die Sukzession  g l a u b e n  oder sie nicht  a n e r k e n n e n , sondern die Gemeinschaften, die nicht in der Sukzession  s t e h e n .)

Ich will mich an dieser Stelle nicht damit beschäftigen, ob die Sukzession theologisch oder biblisch begründet ist (obwohl ich dazu einiges anzumerken hätte), sondern werde mich auf einige «praktische» Gegenargumente beschränken: dass es  e x t r e m  unwahrscheinlich ist, dass wirklich  a l l e  heute lebenden Priester und Bischöfe ihre Weihe bis auf die Apostel zurückführen können.

1.

Die ersten Jahre der Christenheit waren eine unruhige Zeit. Die Urchristen lebten in kleinen, weit verstreuten Gemeinden. Vor dem Toleranzedikt von Mailand 313 gab es nirgendwo im römischen Reich für Christen eine Rechtssicherheit oder Sicherheit vor Verfolgung; oft konnten die Christen ihren Glauben nur im Untergrund praktizieren. Ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass in diesen Zeiten  a l l e  Weihen nach heutigem Verständnis der Kirche «ordnungsgemäß» vollzogen wurden bzw. vollzogen werden  k o n n t e n .

2.

Das war schon deswegen nicht möglich, weil die Bedeutung des Priester-, Bischofs- und Papstamts (und folglich auch die Bedingungen für eine «ordnungsgemäße» Weihe) erst im Laufe der Jahrhunderte festgelegt wurden.

3.

Die Apostolische Sukzession wurde erstmals vom Kirchenvater Ireäus von Lyon im zweiten Jahrhundert (!) beschrieben. Es ist nicht einzusehen, warum die Christen in der Zeit davor auf die Einhaltung einer Regel geachtet haben sollten, die es noch gar nicht gab.

4.

Der ursprüngliche Sinn der apostolischen Sukzession (wie sie z.B. von Ireäus von Lyon gelehrt wurde) war nicht die Weitergabe eines  O r d i n a t i o n s r i t u s ,  sondern die unveränderte Weitergabe der  L e h r e  der Apostel (weitere Infos: hier). Ich konnte nicht herausfinden, in welchem Jahrhundert sich die Bedeutung des Begriffs «apostolische Sukzession» geändert hat. Bis dahin konnte sich die Kirche jedenfalls nicht um den «Weihe-Stammbaum» kümmern – weil er überhaupt keine Bedeutung hatte.

Es braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, wie «verunreinigt» die Kirche heute wäre, wenn auch nur  e i n  e i n z i g e r  Bischof der ersten Jahrhunderte nicht in der Sukzession stünde: Sämtliche von ihm geweihten Priester und deren Weihe-Nachfolger und die Nachfolger der Nachfolger ... stünden ebenfalls nicht in der Sukzession. Die Weihen wären (nach gültiger katholischer Lehre) ungültig, ebenso die von ihnen zelebrierte Eucharistie.

5.

Auch in «neuerer» Zeit gibt es weiße Flecken auf der «Ahnentafel»: In der Zeit von 1378 bis 1417 erhoben bis zu drei Päpste den Anspruch, legitimes Oberhaupt der katholischen Kirche zu sein. Weil es aber nur  e i n e n  Papst geben kann, müssen zwei davon illegitim gewesen sein. Und da wiederum Bischöfe nur vom (rechtmäßigen) Papst selbst – oder von anderen Bischöfen im Auftrag eines (rechtmäßigen) Papstes – geweiht werden können, wären nach katholischem Verständnis alle in der Sukzession dieser illegitimen Päpste vorgenommenen Priester- und Bischofsweihen ungültig.

Die einzige Antwort des Vatikans: Es  g i b t  keine Lücken in der Sukzession!
«Weil, so schließt er messerscharf / nicht sein kann, was nicht sein darf.»
(Christian Morgenstern)

Die katholische Kirche kommt mir vor wie eine eingebildete ältere Dame, die ganz groß tut mit ihrer vornehmen Abstammung, aber nicht wahrhaben will, dass sie möglicherweise (!) einem Techtelmechtel der Ur-Ur-Ur-Ur-Urgroßmutter mit dem Stallburschen entstammt. Ja und? Wenn es wirklich so wäre? Würde das Wert oder Ansehen dieser Dame schmälern? Nö, natürlich nicht!

Gut, dass die Sukzession nur ein theologisches Konstrukt und praktisch nicht mehr überprüfbar ist. Sonst würde sich vielleicht herausstellen, dass auch unser Papst oder Kardinal Ratzinger irgendwo im ersten oder zweiten Jahrhundert eine Lücke in ihrer Sukzession haben ...

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2. Die schwerwiegenden Angelegenheiten


173. Auch wenn das Urteil über die Schwere einer Sache gemäß der allgemeinen Lehre der Kirche und der von ihr festgesetzten Normen zu treffen ist, sind zu den schwerwiegenden Angelegenheiten objektiv immer jene zu rechnen, die die Gültigkeit und die Würde der heiligsten Eucharistie in Gefahr bringen, die also gegen die Regelungen verstoßen, die oben in den Nummern 48-52, 56, 76-77, 79, 91-92, 94, 96, 101-102, 104, 106, 109, 111, 115, 117, 126, 131-133, 138, 153 und 168 erläutert worden sind. Außerdem sind die anderen Vorschriften des Kodex des kanonischen Rechtes zu beachten, besonders die Vorschriften der Canones 1364, 1369, 1373, 1376, 1380, 1384, 1385, 1386 und 1398.

Es  w ä r e  ja theoretisch möglich, dass die Autoren jeweils bei den betreffenden Absätzen angeben, ob es sich um eine «schwerwiegende Angelegenheit» oder sogar um ein «graviora delicta» handelt (so wie ich es mit den roten Blitz-Symbolen gemacht habe). Es  w ä r e  auch möglich gewesen, hier, im 173. Absatz, neben jeder der aufgelisteten Nummern noch einmal kurz das Thema des Absatz anzugeben.

Aber nein! Warum sollte es der Vatikan dem interessierten Leser leicht machen? Es ist doch wohl das mindeste, was Rom von einem treuen Katholiken erwarten kann: dass er sich selbst darum kümmert, was in den Absätzen 48-52, 56, 76-77 usw. behandelt wird! Dass die Gläubigen zuhause eine in Leder gebundene Ausgabe des Kanonischen Rechts stehen haben, um die Vorschriften der Canones 1364, 1369, 1373 usw. nachschlagen zu können, versteht sich natürlich ebenso von selbst. (Zur Erinnerung: Diese Instruktion richtet sich  n i c h t  speziell an die Kleriker und Theologen, sondern an  a l l e  christgläugen Laien! Siehe Absatz 2.)

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3. Die anderen Missbräuche


174. Darüber hinaus sind jene Handlungen, die gegen andere Normen verstoßen, die an anderen Stellen dieser Instruktion oder in den vom Recht festgesetzten Normen behandelt werden, nicht als geringfügig einzustufen, sondern zu den anderen Mißbräuchen zu rechnen, die gewissenhaft vermieden und korrigiert werden müssen.

Vielleicht hätte der Vatikan aufschreiben sollen, was  e r l a u b t  ist.
Dann wäre die Instruktion wahrscheinlich etwas kürzer ausgefallen ...


175. Es ist klar, daß diese Instruktion nicht auf alle Verstöße gegen die Kirche und ihre Ordnung eingeht, die in den Canones, in den liturgischen Gesetzen und in den anderen Normen der Kirche in Übereinstimmung mit den Äußerungen des Lehramtes und der gesunden Tradition festgelegt sind. Wo irgendein Vergehen begangen wird, muß es nach Maßgabe des Rechts korrigiert werden.

Sag ich doch! ... denn selbst das, was in dieser Instruktion nicht ausdrücklich verboten ist, muss noch lange nicht erlaubt sein! Egal um was es geht: es gibt bestimmt einen kanonischen Paragraphen, ein liturgisches Gesetz, eine Enzyklika, eine kirchliche Norm oder (wenn alles nicht hilft) irgendeine «gesunde Tradition», die das verbietet.

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4. Der Diözesanbischof


176. Da der Diözesanbischof «der vornehmliche Ausspender der Mysterien Gottes ist, hat er ständig darauf hinzuarbeiten, daß die seiner Sorge anvertrauten Gläubigen durch die Feier der Sakramente in der Gnade wachsen und so das österliche Mysterium erkennen und leben». [285] Ihm kommt es zu, «innerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeit Normen für den Bereich der Liturgie zu erlassen, an die alle gebunden sind». [286]

Es würde mich ja eigentlich interessieren, was hier mit den «Mysterien Gottes» gemeint ist, die der Diözesanbischof «vornehmlich» (?) ausspendet, aber das bleibt genauso nebulös und schwammig wie der Hinweis, dass er darauf hinzuarbeiten habe, «dass die seiner Sorge anvertrauten Gläubigen durch die Feier der Sakramente in der Gnade wachsen und das österliche Mysterium erkennen und leben».

«Durch die Feier der Sakramente in der Gnade wachsen»?
«Das österliche Mysterium leben»?
Bitte?


177. «Da er die Einheit der Gesamtkirche wahren muß, ist der Bischof gehalten, die gemeinsame Ordnung der ganzen Kirche zu fördern und deshalb auf die Befolgung aller kirchlichen Gesetze zu drängen. Er hat darauf zu achten, daß sich kein Mißbrauch in die kirchliche Ordnung einschleicht, vor allem in Bezug auf den Dienst am Wort, die Feier der Sakramente und Sakramentalien, die Verehrung Gottes und der Heiligen». [287]


178. Sooft daher der Ordinarius des Ortes oder eines Ordensinstituts oder einer Gesellschaft des apostolischen Lebens auch nur von der Wahrscheinlichkeit einer Straftat oder eines Mißbrauchs bezüglich der heiligsten Eucharistie erfährt, muß er entweder selbst oder durch einen anderen geeigneten Kleriker behutsam den Tatbestand, die Umstände und die Anrechenbarkeit untersuchen.

Bisher war nur von «Missbrauch» die Rede. Jetzt geht es schon um «Straftaten». Vielleicht steigert sich das auf den letzten Seiten noch bis zum «Verbrechen» ...


179. Die Straftaten gegen den Glauben und die bei der Feier der Eucharistie und der anderen Sakramente begangenen graviora delicta sind unverzüglich der Kongregation für die Glaubenslehre zur Kenntnis zu bringen, die sie «untersucht und, wo nötig, nach Maßgabe des allgemeinen oder des Eigenrechts zur Feststellung oder Verhängung der kanonischen Strafen schreitet». [288]

Was sind «Straftaten gegen den Glauben»? Die in dieser Instruktion als «schwerwiegende Angelegenheit» bezeichneten Dinge sind damit wahrscheinlich nicht gemeint, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom persönlich damit beschäftigen will ...

... wenn ein Priester den Gläubigen erlaubt, die Hostie selbst in den Kelch zu
... tauchen (Absatz 104),
... wenn ein Priester der Kommunion keine kleine Hostien verwendet (
Absatz 49)
... oder wenn ein Priester den Namen des Papstes im Hochgebet auslässt (
Absatz 56).

Bei diesen drei Beispielen handelt es sich laut Instruktion um solche «schwerwiegende Angelegenheiten». Um graviora delicta kann es sich auch nicht handeln, denn die werden separat aufgeführt («Die Straftaten gegen den Glauben  u n d  die ... graviora delicta»). Was also sind diese «Straftaten gegen den Glauben», die unverzüglich nach Rom gemeldet werden müssen?


180. Andernfalls soll der Ordinarius nach Maßgabe der heiligen Canones vorgehen, gegebenenfalls die kanonischen Strafen anwenden und sich besonders die Vorschrift von can. 1326 vor Augen halten. Handelt es sich um schwerwiegende Angelegenheiten, soll er die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung benachrichtigen.

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5. Der Apostolische Stuhl


181. Sooft die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung auch nur von der Wahrscheinlichkeit einer Straftat oder eines Mißbrauchs bezüglich der heiligsten Eucharistie erfährt, benachrichtigt sie den Ordinarius, damit er die Sache untersuche. Wo es um eine schwerwiegende Angelegenheit geht, soll der Ordinarius demselben Diskasterium so bald wie möglich ein Exemplar der Akten bezüglich der Untersuchung und gegebenenfalls der verhängten Strafe übermitteln.

Diskasterium: die mit der Leitung der römisch-katholischen Kirche beauftragten Zentralbehörden der Kurie. Zu ihnen zählen das Staatssekretariat, die Kongregationen, die kirchlichen Gerichtshöfe, Kommissionen und Ämter.


182. Um des Wohls der Gesamtkirche willen, an dessen Sorge der Bischof kraft der heiligen Weihe teilhat, darf er es bei schwierigeren Fällen nicht unterlassen, die Sache nach vorausgehender Beratung mit der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zu behandeln. Diese Kongregation wird ihrerseits, kraft der ihr vom Papst zugewiesenen Befugnis, dem Ordinarius in einer dem Fall entsprechenden Weise beistehen, ihm die notwendigen Dispensen gewähren [289] oder Anweisungen und Vorschriften mitteilen, denen er gewissenhaft nachzukommen hat.

Was hat das mit der Weihe zu tun? Haben nicht auch die Gemeindereferenten, Pastoralassistenten, Küster, Kirchenmusiker, Lektoren, Ministranten – haben nicht  a l l e  Gläubigen teil an der «Sorge um das Wohl der Gesamtkirche»?

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6. Beschwerden über Missbräuche in der Liturgie


183. Alle haben entsprechend den Möglichkeiten in ganz besonderer Weise dafür zu sorgen, daß das heiligste Sakrament der Eucharistie vor jeder Art von Ehrfurchtslosigkeit und Mißachtung bewahrt wird und alle Mißbräuche vollständig korrigiert werden. Dies ist für alle und für jeden einzelnen eine sehr wichtige Aufgabe, und alle sind ungeachtet der Person zur Verwirklichung dieser Aufgabe gehalten.


184. Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Mißbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen. [290] Es ist aber angemessen, daß die Beschwerde oder Klage nach Möglichkeit zuerst dem Diözesanbischof vorgelegt wird. Dies soll immer im Geist der Wahrheit und der Liebe geschehen.

(...) Hier könnte es aber eher wie ein Aufruf zur Denunziation verstanden werden. Da kommen bittere Erinnerungen an die Erfahrungen mit dem Dritten Reich und der DDR, die ich noch selbst gemacht habe. Hier wurde Misstrauen gesät.

Meistens war dies ein Symptom für den bevorstehenden Kollaps. (...)

Prof. Dr. Ernst Leuninger
Professor für Sozialethik an der Hochschule der Pallotiner
zu diesem Absatz der Instruktion «Redemptionis sacramentum»


Die Gläubigen dürfen direkt beim Apostolischen Stuhl Klage einreichen.
«Es ist aber angemessen», sich zuerst an den Diözesanbischof zu wenden.

Wäre es nicht  n o c h  angemessener – oder sogar eine Selbstverständlichkeit –
zuallererst direkt mit dem betreffenden Priester zu sprechen?

 

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Schluss

 

185. «Den Keimen der Entzweiung unter den Menschen, die – wie die tägliche Erfahrung zeigt – aufgrund der Sünde tief in die Menschheit eingegraben sind, stellt sich die schöpferische Kraft der Einheit des Leibes Christi entgegen. Die Eucharistie, die die Kirche auferbaut, schafft gerade dadurch Gemeinschaft unter den Menschen». [291] Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat den Wunsch, daß auch durch die sorgfältige Anwendung der Vorschriften, die in dieser Instruktion in Erinnerung gerufen werden, die menschliche Schwachheit das Wirken des heiligsten Sakramentes der Eucharistie weniger behindere und nach der Beseitigung jeden Mißbrauchs und dem Aufhören jeder verwerflichen Gewohnheit die heilshafte Gegenwart Christi im Sakrament seines Leibes und Blutes aufgrund der Fürsprache der seligen Jungfrau Maria, der «eucharistischen Frau», [292] allen Menschen erstrahle.

Den «Keim der Entzweiung unter den Menschen» sehe ich in dieser Instruktion ...

...

die eine «Klerikalisierung» der Laien verhindern will, aber gleichzeitig eine Klerikalisierung der Liturgie fördert,

...

die eine authentische Feier der Eucharistie dadurch sicherstellen möchte, dass sie die Laien möglichst aus dem Altarraum verbannt,

...

die die Grenzen zwischen Priestern und Laien verstärkt, indem sie penibel darauf achtet, dass sie weder in der einen noch in der anderen Richtung überschritten wird,

...

die nicht einmal Ministrantinnen und Ministranten gleichberechtigt behandelt,

...

usw.

Was hat jetzt plötzlich Maria damit zu tun? – – Aber macht nichts, die Fürsprache der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria ist immer gut.


186. Alle Christgläubigen sollen nach Möglichkeit voll, bewußt und aktiv an der heiligsten Eucharistie teilnehmen [293] und sie aus ganzem Herzen in Frömmigkeit und Lebensführung verehren. Bei der Ausübung des heiligen Dienstes sollen sich die Bischöfe, die Priester und die Diakone im Gewissen über die Wahrhaftigkeit und die Treue der Handlungen befragen, die sie im Namen Christi und der Kirche in der Feier der heiligen Liturgie vollziehen. Jeder geistliche Amtsträger prüfe sich auch ernsthaft, ob er die Rechte der christgläubigen Laien beachtet hat, die sich selbst und ihre Kinder ihm mit Zuversicht anvertrauen in der Überzeugung, daß jene Aufgaben, welche die Kirche im Auftrag Christi in der Feier der heiligen Liturgie erfüllen möchte, von allen in rechter Weise für die Gläubigen erfüllt werden. [294] Jeder soll immer daran denken, daß er Diener der heiligen Liturgie ist. [295]


Etwaige entgegenstehende Anordnungen sind widerrufen.

In den Anmerkungen zu Absatz 10 hatte ich einige Stellen aus dem Neuen Testament zitiert, die der Instruktion entgegenstehen. Sind diese Bibelstellen jetzt auch widerrufen...?


Diese Instruktion, die im Auftrag von Papst Johannes Paul II. von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung nach gemeinsamer Beratung mit der Kongregation für die Glaubenslehre ausgearbeitet worden ist, wurde am 19. März 2004, dem Hochfest des heiligen Josef, vom Papst approbiert, der ihre Veröffentlichung und sofortige Befolgung durch alle, die es betrifft, angeordnet hat.


Rom, am Sitz der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, am 25. März 2004, dem Hochfest der Verkündigung des Herrn.

Francis Kard. Arinze
Präfekt

Domenico Sorrentino
Erzbischof Sekretär

 

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Einige Worte zum Schluss

Ich habe versucht, den Verboten und Vorschriften des Vatikan Argumente entgegenzusetzen oder wenigstens in Frage zu stellen. Vielleicht war das zu viel Mühe. Wie unsinnig viele der Regelungen sind, ist meiner Meinung nach ganz leicht zu erkennen, wenn man sich fragt:

Wie würde Jesus heute auf diese «Missbräuche» reagieren?

Würde Jesus den Priester in Tansania bitten, das bunte, landestypische Gewand gegen Albe, Zingulum, Kasel und Stola auszutauschen?
Würde Jesus dem evangelischen Christen, der zur Kommunion kommt, sagen: «Tut mir leid, mein Leib und mein Blut sind nur für Katholiken»?
Würde Jesus sagen: «Mit diesem Brot kann ich nicht das Abendmahl feiern, denn es ist aus Roggen- statt aus Weizenmehl gebacken»?
Würde Jesus zu einem Katholiken sagen: «Du darfst zwar mit deinen evangelischen Glaubensgeschwistern zu meinen Ehren einen Gottesdienst feiern – aber nur, wenn du heute auch noch an einer katholischen Eucharistiefeier teilnimmst»?
Würde Jesus ein Gebet weniger wertschätzen, weil es nicht in den vorgeschriebenen liturgischen Büchern enthalten ist?

Ich weiß nicht, wie Ihnen das geht; für mich sind diese Vorstellungen absurd.


Natürlich werde ich kein i-Tüpfelchen an der Instruktion ändern können.
Aber ich weiß ja, dass sie nicht ewig gültig bleiben wird:

Noch am 20.06.1866 verkündete das Heilige Offizium in Rom: «Die Sklaverei an sich – betrachtet man sie als solches in ihrer wesentlichen Natur – steht überhaupt nicht im Gegensatz zum natürlichen und göttlichen Gesetz und es kann verschiedene angemessene Rechtsansprüche für die Sklaverei geben. (...) Es steht nicht im Gegensatz zum natürlichen und göttlichen Gesetz, dass ein Sklave verkauft, gekauft, ausgetauscht oder verschenkt wird.»

Noch vor hundert Jahren war es Frauen verboten, im Kirchenchor zu singen (Dekret vom 17.09.1897); «Frauen sollten nicht dem Chor angehören, sie gehören dem Laienstand an. Eigene Frauenchöre sind ebenfalls verboten, außer aus ernsten Gründen und mit der Erlaubnis des Bischofs» (Dekret 22.11.1907); «Ein gemischter Chor von Männern und Frauen ist absolut verboten, selbst wenn sie weit vom Heiligtum entfernt stehen.» (Dekret vom 18.12.1908)

Im Kanonischen Recht von 1917 (das bis 1983 !!! gültig war) heißt es, Frauen sollten in der Kirche getrennt von den Männern sitzen (Can. 1262, §1).

Heute schütteln wir ungläubig den Kopf über solche Texte. Ich bin mir sicher, dass die große Mehrheit der Katholiken eines Tages auch über «Redemptionis sacramentum» ungläubig den Kopf schütteln wird. Ich hoffe, dass wir darauf nicht hundert Jahre warten müssen.

Lübeck, den 24.08.2004            

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Letzte Änderung: 17.12.2004