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169. Wo in der Feier der heiligen Liturgie ein Mißbrauch begangen wird, handelt es sich um eine wirkliche Verfälschung der katholischen Liturgie. Schon der heilige Thomas
170. Um solchen Mißbräuchen abzuhelfen, ist «die dringendste Aufgabe [...] die biblische und liturgische Bildung des Volkes Gottes, der Hirten und der Gläubigen», [279] so daß der Glaube und die Ordnung der Kirche bezüglich der heiligen Liturgie richtig dargestellt und verstanden werden. Wo die Mißbräuche dennoch weiterbestehen, muß zum Schutz des geistlichen Gutes und der Rechte der Kirche nach Maßgabe des Rechts unter Anwendung aller rechtmäßigen Mittel vorgegangen werden. Ich hatte schon mehrmals darauf hingewiesen, wiederhole es aber an dieser Stelle noch einmal: Die «dringendste Aufgabe» wäre es gewesen, in d i e s e r Instruktion für die «biblische und liturgische Bildung des Volkes Gottes, der Hirten und der Gläubigen» zu sorgen, denn eine Auflistung von Verboten ist nicht genug! Zu Zeiten des heiligen Thomas mag das (und die Androhung inquisitorischer Maßnahmen) noch ausgereicht haben; zu Beginn des 3. Jahrtausend interessieren sich die Menschen auch für die G r ü n d e der Regeln und Verbote.
171. Unter den verschiedenen Mißbräuchen ragen jene hervor, die objektiv
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1. Graviora Delicta
172. Die graviora delicta gegen die Heiligkeit des hochheiligen Opfers und Sakramentes der Eucharistie sind gemäß den «Normen über die graviora delicta, die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehalten sind», [280] zu behandeln. Diese sind:
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2. Die schwerwiegenden Angelegenheiten
173. Auch wenn das Urteil über die Schwere einer Sache gemäß der allgemeinen Lehre der Kirche und der von ihr festgesetzten Normen zu treffen ist, sind zu den schwerwiegenden Angelegenheiten objektiv immer jene zu rechnen, die die Gültigkeit und die Würde der heiligsten Eucharistie in Gefahr bringen, die also gegen die Regelungen verstoßen, die oben in den Nummern 48-52, 56, 76-77, 79, 91-92, 94, 96, 101-102, 104, 106, 109, 111, 115, 117, 126, 131-133, 138, 153 und 168 erläutert worden sind. Außerdem sind die anderen Vorschriften des Kodex des kanonischen Rechtes zu beachten, besonders die Vorschriften der Canones 1364, 1369, 1373, 1376, 1380, 1384, 1385, 1386 und 1398. Es w ä r e ja theoretisch möglich, dass die Autoren jeweils bei den betreffenden Absätzen angeben, ob es sich um eine «schwerwiegende Angelegenheit» oder sogar um ein «graviora delicta» handelt (so wie ich es mit den roten Blitz-Symbolen gemacht habe). Es w ä r e auch möglich gewesen, hier, im 173. Absatz, neben jeder der aufgelisteten Nummern noch einmal kurz das Thema des Absatz anzugeben. |
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3. Die anderen Missbräuche
174. Darüber hinaus sind jene Handlungen, die gegen andere Normen verstoßen, die an anderen Stellen dieser Instruktion oder in den vom Recht festgesetzten Normen behandelt werden, nicht als geringfügig einzustufen, sondern zu den anderen Mißbräuchen zu rechnen, die gewissenhaft vermieden und korrigiert werden müssen. Vielleicht hätte der Vatikan aufschreiben sollen, was e r l a u b t ist.
175. Es ist klar, daß diese Instruktion nicht auf alle Verstöße gegen die Kirche und ihre Ordnung eingeht
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4. Der Diözesanbischof
176. Da der Diözesanbischof «der vornehmliche Ausspender der Mysterien Gottes ist
177. «Da er die Einheit der Gesamtkirche wahren muß, ist der Bischof gehalten, die gemeinsame Ordnung der ganzen Kirche zu fördern und deshalb auf die Befolgung aller kirchlichen Gesetze zu drängen. Er hat darauf zu achten, daß sich kein Mißbrauch in die kirchliche Ordnung einschleicht, vor allem in Bezug auf den Dienst am Wort, die Feier der Sakramente und Sakramentalien, die Verehrung Gottes und der Heiligen». [287]
178. Sooft daher der Ordinarius des Ortes oder eines Ordensinstituts oder einer Gesellschaft des apostolischen Lebens auch nur von der Wahrscheinlichkeit einer Straftat
179. Die Straftaten gegen den Glauben
180. Andernfalls soll der Ordinarius nach Maßgabe der heiligen Canones vorgehen, gegebenenfalls die kanonischen Strafen anwenden und sich besonders die Vorschrift von can. 1326 vor Augen halten. Handelt es sich um schwerwiegende Angelegenheiten, soll er die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung benachrichtigen. |
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5. Der Apostolische Stuhl
181. Sooft die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung auch nur von der Wahrscheinlichkeit einer Straftat oder eines Mißbrauchs bezüglich der heiligsten Eucharistie erfährt, benachrichtigt sie den Ordinarius, damit er die Sache untersuche. Wo es um eine schwerwiegende Angelegenheit geht, soll der Ordinarius demselben Diskasterium so bald wie möglich ein Exemplar der Akten bezüglich der Untersuchung und gegebenenfalls der verhängten Strafe übermitteln.
182. Um des Wohls der Gesamtkirche willen, an dessen Sorge der Bischof kraft der heiligen Weihe
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6. Beschwerden über Missbräuche in der Liturgie
183. Alle haben entsprechend den Möglichkeiten in ganz besonderer Weise dafür zu sorgen, daß das heiligste Sakrament der Eucharistie vor jeder Art von Ehrfurchtslosigkeit und Mißachtung bewahrt wird und alle Mißbräuche vollständig korrigiert werden. Dies ist für alle und für jeden einzelnen eine sehr wichtige Aufgabe, und alle sind ungeachtet der Person zur Verwirklichung dieser Aufgabe gehalten.
184. Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Mißbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen. [290] Es ist aber angemessen, daß die Beschwerde oder Klage nach Möglichkeit zuerst dem Diözesanbischof vorgelegt wird.
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185. «Den Keimen der
Entzweiung unter den
Menschen
186. Alle Christgläubigen sollen nach Möglichkeit voll, bewußt und aktiv an der heiligsten Eucharistie teilnehmen [293] und sie aus ganzem Herzen in Frömmigkeit und Lebensführung verehren. Bei der Ausübung des heiligen Dienstes sollen sich die Bischöfe, die Priester und die Diakone im Gewissen über die Wahrhaftigkeit und die Treue der Handlungen befragen, die sie im Namen Christi und der Kirche in der Feier der heiligen Liturgie vollziehen. Jeder geistliche Amtsträger prüfe sich auch ernsthaft, ob er die Rechte der christgläubigen Laien beachtet hat, die sich selbst und ihre Kinder ihm mit Zuversicht anvertrauen in der Überzeugung, daß jene Aufgaben, welche die Kirche im Auftrag Christi in der Feier der heiligen Liturgie erfüllen möchte, von allen in rechter Weise für die Gläubigen erfüllt werden. [294] Jeder soll immer daran denken, daß er Diener der heiligen Liturgie ist. [295]
Etwaige entgegenstehende Anordnungen sind widerrufen. In den Anmerkungen zu Absatz 10 hatte ich einige Stellen aus dem Neuen Testament zitiert, die der Instruktion entgegenstehen. Sind diese Bibelstellen jetzt auch widerrufen...?
Diese Instruktion, die im Auftrag von Papst Johannes Paul II. von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung nach gemeinsamer Beratung mit der Kongregation für die Glaubenslehre ausgearbeitet worden ist, wurde am 19. März 2004, dem Hochfest des heiligen Josef, vom Papst approbiert, der ihre Veröffentlichung und sofortige Befolgung durch alle, die es betrifft, angeordnet hat.
Rom, am Sitz der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, am 25. März 2004, dem Hochfest der Verkündigung des Herrn. Francis Kard. Arinze Domenico Sorrentino
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Letzte Änderung: 17.12.2004